Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1869)
- Date
- 1869-11-30
- Page
- Seite 968 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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968 eingereicht, den er auch dem Abgeordnetenhaus vorlegt: ^Gesetzentwurf in Betreff der Glaubens- und Gewissensfreiheit. $ 1. Die vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit wird Jedem garantirt. 8 2. Bei dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte niacht die Religion keinen Unterschied; aber anderseits wird Niemand durch seine Religion von der Ausübung der staatsbürgerlichen Pflichten entbunden. Doch will er auch die in dem Jränhi'schen Gesetzentwurf enthaltenen Ideen aussprechen und reicht diesbezüglich folgenden Beschtußentwurf ein. „Das Ministerium wird angewiesen, daß es noch während dieser Session einen Gesetzentwurf bezüglich der Modifizirung jener Theile unserer Gesetze, welche der Gleichheit und Reziprozität der Confessionen zuwiderlausen; dann bezüglich der Einführung der obligatorischen Civilehe, der Führung der Matrikeln durch staatliche Organe und der Abschaffung der geistlichen Gerichte vorlege." Er empfiehlt seine beiden Entwürfe zur Annahme. Cultusminister Frhr. v. E ö tv ö s findet zwischen dem Antrag der Centralcommission und den Entwürfen von Tißa nur den Unterschied, daß letzterer die Prinzipien gleich in der Form eines Gesetzes aussprechen will. Da er es aber selbst eingesteht, daß ein solches Gesetz allein gegenwärtig noch nicht vollzogen werden könnte, glaubt er, daß es viel zweckmäßiger sei, wenn das Haus den Beschlußantrag der Centralcommission annimmt. (Beifall.) Emerich Henßelmann: Er wolle einen jüngst geschehenen Fall erzählen, welcher beweist, wie dringend nothwendig ein Gesetz wie das von Jr-tnhi beantragte sei. Ein mohammedanischer Freund habe sich aus Wien mit der Anfrage an ihn gerichtet, wie er in Ungarn ein katholisches Mädchen legal hcirathen könne? Redner habe seinem Freunde nichts Anderes antworten können, als daß in Ungarn die Civilehe nicht existire, und er deshalb sein Glück in Wien versuchen möge, wo man die Civilehe bereits eingeführt habe. Und richtig — vor zwei Wochen habe ihn sein Freund mit der jungen, katholischen Gattin besucht, und ihm die Urkunde gezeigt, wornach seine Ehe in Wien als legal anerkannt wurde. (Eljenrufe von allen Seiten des Hauses.) 'Run, in Ungarn rühme man sich einer tausendjährigen Verfassung, während die cisleithanische eine von gestern sei; dennoch aber sehen wir, daß sie drüben in der Freiheit weiter sind als wir, und daß wir zu ihnen werden in die Schule gehen müssen. (Wahr! von der äußersten Linken. Rufe von der Rechten: Nach Belieben! Lärm.) Er könne den Antrag des Centralausschusses nicht annehmen, weil er dem Minister weder ein rasches Borgehen, noch Liberalität zutraue. Rehmen wir den Gesetzentwurf Jrünhi's als Grundlage der Specialdebatte an! (Beifall von der äußersten Linken.) Johann Krajcsik:*) Er sei dafür, daß die Religionsfreiheit eingeführt werde, nur sollen dabei die Katholiken ihre gegenwärtigen Rechte und Pflichten ungeschmälert beibehalten. (Große Heiterkeit.) Die wahre Religionsfreiheit bestehe darin, daß man alle ehrbaren (ti82te886xe8) Confessionen dulde. (Riesiges, minutenlang anhaltendes Gelächter.) Jränhi's Gesetzentwurf sei nicht, annehmbar. 8 4 desselben besage, daß die Anhänger aller Confessionen einander gleichgestellt seien. Das habe heute keinen Sinn und werde erst dann einen Sinu haben, wenn sich das Wort der Schrift bewahrheiten werde: „Eine Heerde und ein Hirt." (Großes Gelächter.) Er beabsichtige durchaus nicht eine humoristische Rede zu halten (das Lachen verstummt gar nicht mehr, bis Redner sich setzt) und er sage nur kurz, daß er den Gesetzentwurf Jränyi's weder annehme noch zur Annahme empfehle. (Anhaltendes Gelächter.) Roch sprachen mehrere Redner, worauf die beantragte namentliche Abstimmung der vorgerückten Zeit wegen auf den folgenden Tag verschoben wurde. In der Sitzung vom 5. bittet Jränyi nochmals das Haus, nun den Fleck der religiösen Unfreiheit und Ungleichheit vom Wappen der Nation zu tilgen, wie es vorgestern durch Abschaffung der Prügelstrafe **) einen Fleck ausgelöscht. (Beifall von der äußersten Linken.) *) Katholischer Geistlicher. **) Den seit jeher so arg berüchtigten stuhlrichterlichen Stockprügeln waren vornehmlich auch zahlreiche unserer Glaubensgenossen ausgesctzt und ist es darum auch aus diesem Grunde für uns erfreulich, daß der Reichstag durch Abschaffung der Prügelstrafe wieder einer „unabweisbaren Anforderung der Rechtsgleichheit, der Bildung und des Humanismus" (wie' sich die Centralcommission in ihrem diesbezüglichen Berichte ausdrückte) entsprochen hat.