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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-11-30 · Heft 48 (30.11.1869) · p. Seite 969

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 48 (30.11.1869)
Date
1869-11-30
Page
Seite 969 (sequence 13)
Language
German
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969 Nun ergreift Cultusminister Baron Eötvös das Wort, um sich riicksichtlich des ihm vom Vorredner gemachten Vorwurfs, er (der Minister) habe seine Ansicht in dieser wichtigen Angelegenheit noch nicht geäußert, zu rechtfertigen. Die Rede des Ministers lautet also: „Der sehr geehrte Herr Abgeordnete hat eine ganz neue Anklage gegen mich erhoben, diejenige, daß ich nicht genug gesprochen und mich nicht auf die detaillirte Verhandlung des Gegenstandes eingelassen, mir einem Worte, daß ich über die Religionsfreiheit und Gleichheit nicht perorirt habe. Diese Anklage ist jedenfalls neu. Zu meiner Rechtfertigung kann ich nur sagen, daß ich für die Freiheit, Gleichheit und Gegenseitigkeit der Religionen von 1839 angefangen mein ganzes Leben hindurch immer gesprochen habe, i Lebhafte Rufe von der Rechten: So ist's! Rufe von der Linken: Also darum schweigen Sie jetzt!?) Ich habe für dieses Princip in Wort und Schrift gekämpft, als mein Reden, beispielsweise für die Emanciparion der Israeliten, noch viel größerer Antipathie begegnete und zu noch größeren Anklagen Anlaß bot denn heute mein Schweigen. Ich habe es darum nicht für nöthig gehalten, meine persönliche Ueberzeugung auszusprechen: ich habe es nicht für zweckmäßig gehalten, das geehrte Haus mit klingenden Phrasen von solchen Principien zu kapazitiven, bezüglich deren hier im Hause meiner Ansicht nach keine Meinungsverschiedenheit existirt. (Lebhaftes Eljen von der Rechten.» Dies ist die Ursache, weshalb ich über den Gegenstand nicht ausführlicher sprach; der zweite Wunsch des geehrten Herrn Abgeordneten war der, ich hätte das Haus darüber beruhigen sollen, daß ich in dieser Angelegenheit noch in dieser Session dem Hause einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Ich als constitutioneller Minister sah die Nothwendigkeit nicht ein, diesbezüglich dem Hause Beruhigung zu bieten, denn wenn das Haus den Beschluß faßt, so werde ich mich verpflichtet fühlen, denselben zu erfüllen, wenn ich ihm nicht widersprochen habe." (Lebhaftes Eljen von der Rechten.) Es sprachen noch mehrere Abgeordnete, worauf der Präsident an das Haus die Frage stellte, ob es den Beschlußantrag des Centralausschusses mit Verwerfung des Jxänhi'schen Gesetzentwurfes annehme oder nicht? Auf Verlangen von 20 Abgeordneten ist die Abstimmung eine namentliche. Dieselbe ergibt folgendes Resultat: Von 402 verisizirten Abgeordneten stimmten mit ja 148, mit nein 117, der Präsident enthielt sich der Abstimmung. Abwesend waren 138 <!!). Somit ist dem Cultusminister der Auftrag geworden, je eher einen Gesetzentwurf über die vollständige Religionsfreiheit vorzulegen. Wir wollen hoffen, daß dies noch im Laufe dieser Session geschehen werde. Sal. Blum. Rußland. Petersburg, 8. Nov. Die „N. fr. Pr." läßt sich von hier telegraphiren: „Zur Formulirung von Anträgen für eine anderweitige Regelung der Verhältnisse der Juden in den nordwestlichen Pro vinzen des russischen Reiches ist in Wilna eine besondere Commission eingesetzt worden. Seit dem 17. Oktober werden zu den Commissions-Berathungen Depntirte der Judenschaften zugezogen, je zwei aus jedem der betheiligten Gouvernements. Dieselben sollen durch gutachtliche Aeußerungen bewirken helfen, daß die Regulirungs-Vorschläge der Commission den Bedürfnissen der jüdischen Bevölkerung entsprechen." Woher dieses Telegramm stammt, wissen wir nicht; es ist jedoch nichts Anderes als die von uns bereits längst gemeldete Versammlung, welche sich gutachtlich über die jüdischen Gemeindeeinrichtungen äußern soll. Ueber die gesetzlichen Verhältnisse der Juden wird diese Versammlung nicht befragt. Anzeigen. Die isr. Geineinde im Hamburger-Amt Ritzebüttel, sucht zum nächsten v-'a rn den 1. Mai 1870 einen Religionslehrer, Schächter und Vorbeter. Gehalt bei freier Wohnung, Feuerung und Mittagstisch in einein Hause incl. Schechita 150 Thlr. pr. Ct. außer Nebenaccidentien. Die Unterrichtsstunden werden nur Sonntags und Mittwochs beansprucht, mithin bei Befähigung, durch Privatunterricht und schriftliche Arbeiten Gelegenheit zu illebenverdienst gegeben. Reflectanten wollen sich in portofreier Zuschrift melden bei dem Vorsteher der Gemeinde B. I. Brady, Ritzebüttel. NB. Auf Verlangen wird der Mittagstisch mit 1 l/2 Thlr. pr. Woche vergütet.

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