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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-11-30 · Heft 48 (30.11.1869) · p. Seite 965

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 48 (30.11.1869)
Date
1869-11-30
Page
Seite 965 (sequence 9)
Language
German
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965 lands vorhanden ist. Speziell im Punkte der Wohlthätigkeit steht Posen keiner andern Gemeinde nach. Es blühen hier zahlreiche wvhlthätige Vereine, von denen ich den Armenverein, der monatlich an 400 Thaler verausgabt, das Knabe »Waisenhaus und die Krankenverpflegungs-Gesellschaft, beide mit sehr ansehnlichen Mitteln ausgestattet, hervorhebe. In nächster Zeit wird auch ein Mädchen-Waisenhaus errichtet iverden, dem ein Wohlthäter ein Legat von 12000 Thalern zugewandt hat. Zu der Sammlung für die westrussischen Juden hat die hiesige Gemeinde mehrere Tausend Thaler beigesteuert. Daß die Gemeindeverwaltung sich bisher von den Grundsätzen der Sparsamkeit leiten ließ, lag in den Verhältnissen: eine circa 150,000 Thaler betragende Schuldenlast mußte getilgt tverden, bevor an andere Institutionen gedacht werden konnte. Gegenwärtig ist die Gemeinde schuldenfrei. Auch in Bezug auf die Veredlung der gottesdienstlichen Institutionen steht Posen nicht hinter andern Gemeinden zurück. Es besteht hier wie in Prag das System der Shnagogengcmeinde, und die aus den intelligentesten und wohlhabendsten Mitgliedern der hiesigen Gemeinde gebildete Brüdergemeinde vertritt seit zwei Jahrzehenden mit Beharrlichkeit und Erfolg den gemäßigten Fortschritt in Cultus und Leben. Der Correspondent berichtet ferner von einer Schlägerei, die jüngst „vor der Synagoge" stattfand. Bor welcher? Dem Schreiber dieser Zeilen ist von einer Ruhestörung vor dem Gotteshause Nichts bekannt. Der Herr Correspondent wird um Präcisirung seiner Angaben ersucht. Was über die jüngst vollzogenen Repräsentantenwahlen mitgetheilt wird, mag auf sich beruhen. Die principielle Wichtigkeit derselben wird von jedem Andern als dem Herrn Correspondenten zugegeben werden. Auö der Provinz Posen, 15. Nov. lPrivaimittheilung.) Nachdem sich in der jüdischen Gemeinde zu Neustadt bei Pinne die Nothwendigkeit einer Vergrößerung des Friedhofes herausgestellt, hatte s. Z. der Corporationsvorstand bei der Separationsbehördc den Antrag gestellt, bei der vorzunehmenden Separation hierauf Bedacht zu nehmen und der Gemeinde ein Stück Land, dem jetzigen Friedhofe angrenzend, zuzuweisen. Dieses Gesuch ist insofern berücksichtigt worden, als hierdurch auch die Herstellung der Parität mit den übrigen Consessionen, welche ebenfalls Land zur Erweiterung ihrer Kirchhöfe erhalten haben, erfolgt ist. Da nun die zu errichtende Umwährung um den Friedhof bei Vergrößerung desselben mit vielen Kosten verbunden ist, so hat sich der Rittergutsbesitzer Herr Asch auf Glupou, l Meile von Neustadt, erboten, das etwa hierzu erforderliche Holz aus seiner Forst herzugeben, was ebenso lobend als dankend anerkannt werden muß. — — .Gegen die Giltigkeit derRepräsentanten - und Stellvertreterwahlen in der Posener Synagogengemeinde (am 26. Okt.) ist Seitens einer großen Anzahl von Wählern, die der „liberalen" Partei angehören, bei der k. Regierung Protest erhoben worden, und zwar aus folgenden Gründen: 1) sind die Wähler in der Weise getrennt worden, daß die mit den Anfangsbuchstaben A—K, und ebenso die mit den Buchstaben L - Z getrennt die Hälfte der Repräsentanten und Stellvertreter gewählt haben, während jeder Wähler sich hätte an der Wähl sämmtlicher Repräsentanten betheiligen müssen; 2) sind die Beisitzer vom Wahlcontmissarius nicht verpflichtet und 3) die Namen der Wähler vor der Wahl nicht verlesen worden. — Betr. unsere Mittheilung über die Repräsentantenwahlen bemerken wir noch, daß zwar die „strenggläubige" Partei ihre sämmtlichen Candidaten durchgebracht hat, daß aber unter diesen sich auch mehrere befinden, welche der „liberalen" Richtung angehören. Stettin, im Nov. Die öffentlichen Blätter enthalten folgende Mittheilung: Am 27. October wurde bei Stettin ein neuer mit einer Capelle versehener Begräbnißplatz eingeweiht. Der Magistrat hatte, da jener Friedhof allen Consessionen ohne Unterschied gehören soll, auch die Seelsorger der katholischen und der israelitischen Gemeinde besonders dazu eingeladen. Der General-Superintendent Jaspis hielt die „Weiherede." Deren Inhalt und Betonung hat indessen den Rabbiner veranlaßt, beim Magistrat nachträglich anzufragen, ob der in solcher Weise als ein ausschließlich christlich geweihter Friedhof nun auch ohne Verletzung der von dem christlichen Geistlichen beanspruchten Prärogative von der israelit. Gemeinde werde benutzt werden können. Darauf hat er die Antwort erhalten, „daß die der Stadt Stettin angehörigen Friedhöfe zur Beerdigung aller Einwohner der Stadt, ohne Rücksicht auf deren Confession, bestimmt sind, und daß dieser 48

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