Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1869)
- Date
- 1869-11-23
- Page
- Seite 946 (sequence 10)
- Language
- German
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946 dieser gewiß allgemeinen Frage thun und das Gesetz daher zur Ausführung bringen, daß endlich die Zurücksetzung befähigter und würdiger Leute, nur wegen ihrer Confession, aufhört. Das, was ich fordere, ist unser Recht, nicht eine Gnade, und ich würde mich daher sehr freuen, wenil der Herr Justizminister niir eine Antwort über diese Sache geben wollte." Der Justizminister antwortete: M. H.! Ich bin stets der Meinung gewesen, daß durch das Bundesgesetz die von Herrn vr. Kosch berührte Angelegenheit schon endgültig entschieden sei; ich habe danach gehandelt und werde auch fernerhin danach handeln. Hoffen wir, daß der Justizminister diese Erklärung bald durch Thatsachen bewahrheite. Berlin, 10. Nov. (Privatmitth.) Von der tiefen Verbissenheit, welche die Reaktionären gegen die Juden befangen hält, giebt fast jede Aeußerung, die von ihnen ausgeht, Zeugniß. Sie können es nicht lassen, selbst da, wo Juden gar nicht im Spiele sind, ihr Gift gegen sie auszuspeien. Einen jüngsten Beleg gab die offiziöse „Zeidler'sche Correspondenz." Sie läßt sich über die unwürdige Störung vernehmen, welche wüste Lassallianer, mit Knotenstöcken ausgerüstet, in die Volksversammlung brachten, die die Häupter der Fortschrittspartei zur Besprechurig des Virchow'schen Antrags auf Abrüstung berufen hatten. Die Art, wie jene Correspondenz den Vorgang beurtheilt, ist jener Lassallianer würdig, geht uns aber hier nichts an. Nun war unter denen, welche die Volksversammlung berufen hatten, kein einziger Jude. Dennoch kann die Z. C. nicht unterlassen zu schließen: „Nur so viel wollen wir noch hinzufügen, daß wir den Arbeiterstand, der im Schweiße seines Angesichts sein Brod verdient, viel mehr für einen ehrenwerthen Bestandtheil des Volkes halten, als die kleine Schaar bezahlter Judengenossen, welche alle hiesigen Vereine und Versammlungen mit ihrem Geschrei erfüllen." Es ist das alte Spiel dieser bezahlten Skribenten der Reaktion, alle Männer, die nicht zu ihrer verrotteten Fahne schwören, als Juden und Judengenossen zu bezeichnen. Man sieht, daß die Herren Wantrup und Consorten wohl wissen, auf wen sie sich zu stützen haben, nämlich auf die gegenwärtige offiziöse Welt. —. Das neueste „Ministerialblatt" enthält folgende Circular-Verfügung des Ministers des Innern: Nach §110 sdes Reglements für die Strafanstalten vom 4. November 1835 und rcsp. durch die Circular-Verfügung vom 25. Juli 1859 (Mittist.-Bl. S. 219) ist gestattet, daß die jüdischen Gefangenen in den zum diesseitigen Ressort gehörigen Straf-rc. Anstalten an den vier hohen Festtagen der Osterzeit «Passahfestj, sowie an zwei Tagen des jüdischen Neujahrs und an dem VersöhttUttgstage von Arbeit freigelassen werden und diese Tage also als Festtage auch in religiöser Beziehung begehen dürfen. Ich bestimme, daß von jetzt ab, außer den eben genannten, noch folgende Tage: (Purim 1 Tag, Wochenfest 2 Tage und Laubhüttenfest 4 Tage von den jüdischen Gefangenen gefeiert werden dürfen, so daß dieselben nunmehr an 14 Tagen, nämlich: Purim 1 Tag, Passah 4 Tage, Wochenfeft 2 Tage, Neujahr 2 Tage, Versöhnung 1 Tag, Laubhütten 4 Tage, von der Arbeit frei zu lassen sind und ihnen gestattet wird, sich zur Abhaltung einer besonderen Andacht in einem dazu geeigneten Lokale der Anstalt zu versammeln. Die Vereinigung der jüdischen Gefangenen an den, dem Purim-, Wochen- und Laubhüttenfeste vorangehenden Abenden zur gottesdienstlichen Andacht s§ 110 des Strafanstalts-Reglements) fällt dagegen weg. (Also doch wieder etwas genommen!) Berlin, 12. Nov. (Privatmitth.) Herr Hildesheimer hat den Kampf auf der ganzen Linie eröffnet. Die Kriegserklärung erfolgte in einem Vortrage, den er am vergangenen Sabbath im Saale der Gesellschaft der Freunde hielt. Mit den Worten Herwegh's rief dieser Bote des Friedens seinen Anhängern zu: man habe genug geliebt, es sei nun Zeit zum Hassen. Keine Schonung dürfe den frevelhaften Verächtern des Gesetzes der Väter zu Theil werden, mit allen Waffen müsse man den Kampf gegen dieselben führen. Erst wenn sie gänzlich vernichtet seien, dürfe man sagen: Sire, geben Sie Gedankenfreiheit. Freilich ist dieser tolle, mit passenden und unpassenden Citaten verbrämte Auftuf zum Bruderkampf Wahnsinn, aber in diesem Wahnsinn ist — um auch unsrerseits zu citiren — Methode, nur allzu viel Methode. Unmittelbar darauf wurden zwei Fleischbänke eröffnet, welche allein von Herrn Hildesheimer beaufsichtigt werden. Wie Unverantwortlich gerade von feinem Standpunkte aus dieser „Fromme" mit einem so kecken Eingriffe in das Recht des Gemeinderabbinats handelt, das hat