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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-11-23 · Heft 47 (23.11.1869) · p. Seite 941

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 47 (23.11.1869)
Date
1869-11-23
Page
Seite 941 (sequence 5)
Language
German
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941 sich viel schwieriger zum Empfang von Almosen bestimmen — aber nur an ihrem Wohnorte. Wir haben Leute getroffen, welche in einiger Entfernung von ihrem Wohnort in unverschämtester Weise bettelten, aber an letzterem die „becovedsten" Gemeindemitglieder spielten und in Gemeindeangelegenheiten sehr laut ihre Stimme erhoben. Aber jedenfalls ist das Berhältniß der reisenden Bettler ein übergroßes auf Seiten der Juden. Die jüdischen Gemeinden tragen eine dreifache Armenlast — abgesehen davon, daß sie auch zum allgemeinen Armenwesen ihres Ortes, für die öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten u. s. w. steuern müffen — eine dreifache Armenlast für ihre Glaubensgenossen: die jüdischen Armer ihres Ortes, die der Umgegend und die durchreisenden. Wir haben es hier nur mit den letzteren zu thun, denn hinsichtlich der beiden ersten Klassen hat man am Platze das Urtheil, wer die Unterstützung verdient oder nicht. Diese wandernden Bettler nun sind die Plage und der Krebsschaden, von welchen das voranstehende Schreiben spricht. Bei jeder Thatsache muß man vor Allem den Schaden und den Nutzen erwägen, den sie mit sich bringt. Der Schaden der Wanderbettelei ist für Geber und Empfänger überaus groß, der Stützen für die Empfänger im Durchschnitt gering. Es sind ungeheure Summen, welche durch die wandernden Bettler aus den Gemeinden fortgeschleppt, oder vielmehr diesen entzogen werden. Ohne Uebertreibung, kann dieser Tribut in einer mittleren Gemeinde, welche an einer großen Straße liegt, jährlich auf mehrere tausend Thaler angeschlagen werden. Wir wissen z. B., daß eine Gemeinde von ca. 150 Familien, welche eine geregelte Armenkasse hatte, durchschnittlich im Jahre diese Kasse an durchreisende Bettler 900—1000 Thlr. zahlte, während das ganze Budget der Gemeinde ca. 2000 Thlr. betrug (d. h. außer der Armenkasse). Hieraus wird man einen Schluß ziehen können auf die vielen hunderttausende von Thalern, welche die jüdischen Gemeinden Deutschlands auf diese wandernden Bettler verwenden, noch dazu da an Orten, wo diese von Haus zu Haus gehen, die Summen ungleich größer sind. Was vermöchten die Gemeinden an gemeinnützigen Werken zu Stande zu bringen, wenn sie diese Vergeudung bedeutender Mittel nicht hätten! Wozu brauchten wir für jüdisch-theologische Fakultäten, für Seminarien, Waisenhäuser, Lehrerunterstützungsvereine u. s. w. zu betteln, und größtentheils erfolglos! Um wie viel beffer könnten die Gemeinden ihre Lehrer und Beamten besolden! Wir sagten: „Vergeudung" — denn ein Blick auf die durchreisenden Bettler lehrt uns, daß sie durch alle diese Gaben nur kümmerlich ihr Leben fristen, daß der größte Theil der Gaben, wie man sagt, an den Rädern kleben bleibt, d. h. von den Fahrt- und Herbergskosten absorbirt wird. Und hierzu kömmt nun der moralische Schaden, der darin besteht, daß diese wandernden Bettler jeder Arbeit entwöhnt werden, zu der sie doch zum größten Theile fähig sind, weil sie sonst nicht reisen könnten. Es versteht sich, daß wir hier überall kranke Personen, die zu oder von einer Heilquelle oder Heilanstalt reisen, ausnehuien. Und damit ist im Gegentheil der Nutzen, der aus dieser Verwendung von Almosen stießt, als ein sehr geringer bezeichnet. In der That ist es die geringste Zahl dieser Leute, welche eine gerechtfertigte Ursache, Gaben zubeanspruchen, haben: die Mehrzahl besteht in Personen, welche erwerbsfähig wären, wenn sie sich anstrengen wollten; sie sind oft viel erwerbsfähiger als diejenigen, welche sie ansprechen. Nicht völlig zu übersehen ist dabei der Trug und die Arglist, zu welchen diese herumreisenden Bettler zu greifen so sehr versucht sind, und dieser Versuchung so selten widerstehen, Eigenschaften, die also durch unsre Gaben nur vermehrt werden. Der Schluß ist, daß wir bei all' diesen beträchtlichen Opfern nicht sagen können, daß wir wahrhafte Wohlthätigkeit damit üben und einen guten Zweck zu Heil und Segen fördern und erreichen. Im Gegentheil leiden die Ortsarmen dadurch sehr, und bleibt für diese nur ein geringes Theil übrig, trotz des talmudischen Grundsatzes, daß die Ortsarmen den Vorzug vor den wandernden Bettlern haben sollen. Wir haben hiermit Jedem nur gesagt, was er längst gewußt und eingesehen. Das Uebel zu kennzeichnen, ist hier leicht, schwerer Abhülfe zu schassen. Wir glauben aber, diese vorzugsweise darin zu finden: Daß in jeder Gemeinde eine besondere Armenkasse für die durchreisenden Bettler gebildet wird, aus welcher den Jüngeren und Gesunden unter ihnen ein geringes Reisegeld, den wirklich eine Unterstützung Verdienenden eine solche nach bestimmten mäßigen Sätzen verabreicht wird; Daß eine solche Einrichtung durch gegenseitige Verabredung in allen Gemeinden hergestellt wird; Daß hingegen kein Gemeindemitglied durchrei-

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