Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1869)
- Date
- 1869-11-16
- Page
- Seite 922 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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m wollten nnr nichts Nachweisen. Die beiden Herren vermochten hiergegen nichts einznwenden und haben uns keine Stelle anführen können, die wir unberücksichtigt gelassen. Diesem Gesanuntbeweise gegenüber, wie konnten wir da ans den Einfall des Herrn Sz. kommen, daß die Beschneidung im sinaitischen Bunde vielleicht aufgehoben worden sei? Was brauchten wir erst die Natur eines Buudeszeichens zu untersuchen, wenn es sich nur darum handelte zu konstatiren, ob es als solches verlangt worden sei oder nicht? Ueber Karet haben wir uns übrigens in ganz bestimmter Weise ausgesprochen, und der Flammeneifer des Herrn Sz., uns Unterlassungssünden nachzuweisen, hat ihn irre geführt. Es thut uns demnach leid, den beiden Herren gegenüber gar keinen weiteren Beweis anzutreten zu brauchen, denn es ist offenbar, sie haben sich nur über das Resultat geärgert, und diesem Aerger wollten sie Vuft machen. Wir werden uns aber nicht behindern lassen, die Frage nunmehr auch vom talmudischen und gegenwärtigen Standpunkt aus zu besprechen, können aber Herrn Sz. nicht Zusagen, daß wir auf weitere Angriffe von seiner Seite uns einterlassen werden. Line Lemerlrnng zn dem stenographische» Gericht über die erste Synodalversammlnng. Wir haben bereits in Nr. 11 die Umsicht und Unparteilichkeit hervorgehoben, mit welcher die Herausgabe der Verhandlungen aus den stenographischen ^Niederschriften bewerkstelligt worden. Daß bei dem großen Eonvolut einzelne kleine Versehen Vorkommen konnten, liegt in der Natur der Sache. Nicht weil wir irgend ein Gewicht darauf legen, sondern der Vollständigkeit willen bemerken wir, daß eine solche kleine Irrung darin geschehen, daß die von uns beantragte Resolution in dem Tenor, in welchem wir sie beantragt halten, Glicht mitgetheilt worden, sondern nur in der Fassung, in welcher die Versammlung sie mit Aeclamalion angenommen. Nun ist aber, wie sich auch gebührte, so viel von der darüber gepflogenen Debatte, von der Commission, welche die redaktionelle Bearbeitung vorzunehmen hatte n. s. w. die Rede, daß es hätte angemessen scheinen sollen, auch die ursprüngliche Fassung zu geben, um die mit ihr vorgenommenen Verängerungen gewahren und beurtheilen zu können. Wir gestatten uns daher hier beide Fassungen neben einander zu stellen, um den Vergleich zu ermöglichen. Der ursprüngliche Antrag: Die jüdische Synode erkennt das Judenthum in Uebereinstimmung mit den Prineipien der neueren Gesellschaft und des neueren Staates, weil diese Prineipien im Mosaismus verkündet, in der Lehre der Propheten entwickelt worden und sich durch die ganze Geschichte des Judenthums in Continuität hindurchziehen; nämlich in Uebereinstimmung mit dem Princip der Einheit aller Menschen, der Gleichheit aller vor dem Gesetze, der Gleichheit Aller in Pflichten und Rechten dem Vaterlande und dem Staate gegenüber, so wie der völligen Freiheit des Individuums in seiner religiösen Ueberzeugung und dem Bekenntniß derselben; die Synode erkennt in der Entwickelung und Verwirklichung dieser Prineipien die sicherndsten Bürgschaften für das Judenthum und seine Bekenner in der Gegenwart und Zukunft, die lebenskräftigsten Bedingungen für den uneingeschränkten Bestand und die höchste Entfaltung des Judenthums; die Synode erkennt deshalb in dem Frieden aller Religionen und Confessionen untereinander, in der gegenseitigen Achtung und in der Gleichberechtigung derselben, so wie in dem nur mit geistigen Waffen und in streng sittlicher Weise geführten Kampf um die Wahrheit Eines der großen Ziele der Menschheit; die Synode erkennt daher als eine der wesentlichen Aufgaben des Judenthums in seiner Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, diese Prineipien zu bekennen, zu fördern, zu vertreten, dafür zu leiden und dafür zu wirken und zu schaffen. -- Die Synodalfassung: Die jüdische Synode erkennt das Judenthum in Uebereinstimmung mit den Prineipien der neueren Gesellschaft und des Rechtsstaates, wie diese Prineipien im Mosaismus verkündet und in der Lehre der Propheten entwickelt worden, nämlich in Uebereinstimmung mit dem Princip der Einheit des Menschengeschlechts, der Gleichheit aller vor dem Gesetze, der Gleichheit aller in Pflichten und Rechten dem Vaterlande und dem Staate