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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-11-09 · Heft 45 (9.11.1869) · p. Seite 907

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 45 (9.11.1869)
Date
1869-11-09
Page
Seite 907 (sequence 11)
Language
German
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machen Fachmänner auf diese Publication aufmerksam. Wir möchten hier zunächst eine „Frage", die in diesem Buche verhandelt wird, hervorheben. Herr Rabbiner Horwitz führt in einem Schreiben an den sel. Preßhurger Rabbiner M. Sofer die Momente an, welche dafür sprechen, daß man an Sabbat nnd Festtagen auf Eisenbahnen fahren dürfe. — Diese Frage ist auch darum wichtig, weil z. B. hier thatsächlich insbesondere viele Frauen am Sabbat das Gotteshaus nicht besuchen, weil ihnen der Weg zu demselben zu weit ist. Wie natürlich wird ihnen der Besuch des Gotteshauses bei schlechtem Wetter an Sabbaten fast unmöglich. Herr Friedrich Ritter v. Sehlh wurde Baron. Dieselbe Auszeichnung steht auch Herrn v. Todesco in Aussicht. Eben so will ich hervorheben, daß Herr Professor Dr. Zeißl zum Primararzt im allgemeinen Krankenhause, Abtheilung für Hautkranke, ernannt wurde. Herr Professor Dr. T. ist in Oesterreich der erste jüdische Primararzt in einem Spitale, das auf Staatskosten erhalten wird. Schließlich ersuche ich einen Lapsus zu berichtigen, der wol keiner Berichtigung bedarf. Ich sprach in meiner letzten Correspondenz von der Eröffnung der Universität in Innsbruck. Es soll jedoch heißen: von der Eröffnung der medicinischen Facultät an der Universität zn Innsbruck. Donaufürstenthümer. Bukarest, 3. Okt. <N. Fr. Pr.) Zwei österreichische Staatsangehörige mosaischen Glaubens, Kaufleute, mit gehörigem Paß und mit geordnetem Bisa ihrer Regierung versehen, werden an der Grenze, im Hafenorte Giurgewo, von den Behörden angehalten, ihnen der Eintritt ins Land verwehrt und bis zur erfolgten Expedition über die Grenze zwei Tage in Haft gehalten. Der dienstthuende rumänische Beamte erlaubte sich auf dem österreichischen Paß die Notiz anzubringen, „daß einem Ministerial-Erlaß zufolge Israeliten der Eintritt ins Land verboten sei." Die beiden ausgewiesenen und mißhandelten Reisenden begaben sich vorerst nach Rustschuk, wo sie beim k. k. General-Consnl Herrn v. Wohlfahrt ihre Beschwerde einbrachten, der diesen Vorfall amtlich hieher notificirte. Man ist hier sehr neugierig, wie diese Ausartung in Wien ausgenommen, welche Genugthuung die österreichische Regierung fordern oder welche Repressalien sie den Rumänen gegenüber anzuwenden für gut finden wird. Die hier vorwaltende Gehässigkeit gegen Juden und — Deutsche spricht sich nicht nur in Einzelfällen aus, man hascht vielmehr nach Veranlassungen vieselbe en mass« hervortreten zu lasten. So war in den letzten Tagen das hiesige deutsche Theater zu wiederholten malen der Schauplatz empörender Scanvale und bübischer Demonstrationen. Unter dem nichtigen, aus der Luft gegriffenen Borwanve, „als habe die deutsche Theater-Direction das rumänische Nationalgefüht verletzt", wurde von der rumänischen Jugend während der Vorstellungen ein Scandal in Scene gesetzt, bei welchem Männer, die hohen Stellungen einnehmen, die Regisseurdienste versahen. Die eigentliche Absicht aber war, an den Israeliten und, wenn es ginge (!), auch an den Deutschen sein Mütbchcn zu kühlen. Sämmtliche rumänische Journale, ohne Unterschied der Parteifärbungen, heißen die verübten Scandale gut und können es nicht unterlassen, den hier lebenden Fremden tausendmal zu wiederholen, wie schrecklich gastfreundlich sie hier behandelt werden und wie sie in Anbetracht dieser rührenden Gastfreundschaft den Rumänen in einem Maße zu Dank verpflichtet seien, der kaum in einem Menschenalter abgetragen werden kann. (Nur immer zu! Da die diplomatischen Verwendungen auch nicht die geringste Wirkung gehabt haben, so ist es nur zu wünschen, daß endlich so grobe völkerrechtliche Verletzungen eintreten, daß die Ehre der Regierungen dergleichen Fakta nicht mehr ertragen kann. Red. d. A. Z. d. I.) Paris, 9. Okt. Der „Köln. Zeit." wird von hier geschrieben: Der Aufenthalt des Fürsten Karl von Rumänien hat in so fern schon eine gute Folge für ihn gehabt, als die Sprache, die man im auswärtigen Amte über ihn führte, mit Einem Schlage eine ganz andere, achtungsvollere und freundschaftlichere geworden ist. Da der Kaiser schon seine Zustimmung gegeben, daß man mit Rumänien wegen Aufhebung der Capimlationen, die Consular-Gerichtsbarkeit betreffend, in Unterhandlungen trete, so ist auch anzunehmen, daß dieser Gegenstand in erwünschter Weise seine Erledigung finden werde. Der Fürst soll ferner sehr eingehende Mittheilungen zum näheren Verständniß 45*

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