Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1869)
- Date
- 1869-11-09
- Page
- Seite 906 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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906 § 4. Die Beiträge der Gemcindemitglieder zur Verzinsung und Tilgung der in den Plan aufgenommenen Kapitalschulven müssen getrennt von dm übrigen Corporationsbeiträgen jährlich fcstgcstellt werden. Als Matzstab für die Ablösungssumme dient derjenige niedrige zur Verzinsung und Tilgung zu leistende Beitrag «Absatz 1), mit welchem das ausscheidende Mitglied in dem Jahre der Wohnsitzveränderung oder in dem vorangegangenen Jahre veranlagt gewesen ist. Dieser Beitrag wird mit der Zahl der Jahre, in welchen nach dem Plane solche Beiträge überhaupt noch zu zahlen sind, nach Abzug von vier Prozent für jeden Jahresbeitrag kapitalisirt. Das so berechnete Ablösungskapital darf jedoch den zehnfachen Betrag des als Maßstab dienenden Iah resbeitrages in keinem Falle übersteigen. Verlegt ein Mitglied seinen Wohnsitz, während der Tilgungsplan noch nickt fengestellt und die Beiträge zu den Zinsen und zur Tilgung noch nicht umgelegt sind, so wird die Ablösungssumme danach geschätzt, was das Mitglied bei dem Vorhandensein eines Tilgungsplanes mit Rücksicht auf seine Steuer- Verhältnisse im Abzugsjahre hätte beitragen müssen. 8 5. Die Ablösungsgelder dürfen nur zur Tilgung der gedachten Kapitalschulden verwendet werden, und sind, wenn die Gläubiger Abschlagszahlungen nicht annehmen wollen, als ein Schuldentilgungssond sicher anzulegcn. 8 6. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die bereits eingetretenen Fälle der Wohnsitzveränderung Anwendung, in denen die Zahlung noch nicht geleistet ist. Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 2b. Oktober. Gestern Vormittags fand eine öffentliche Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde statt, in welcher zunächst Herr Kuranda in Beantwortung einer Interpellation Arminio Cohn's Mittheilungen über die Audienz machte, die er mit dem Vorsitzenden Jonas Ritter v. Königswarter bei dem Fürsten von Rumänien gelegentlich seiner jüngsten Anwesenheit in Wien in Angelegenheit der moldo-walachischen Juden genommen. Die Deputation legte dem Fürsten die Lage der Juden in den Donaufürstenthümern ans Herz. Der Fürst versprach Abhilfe, meinte aber, daß die Zahl der dort wohnenden Inden, über eine halbe Million, zu viel sei für das Land. Die Deputation entgegneke, daß eine so große Zahl jüdischer Einwohner — fast ein Zehntel der gesammten Bevölkerung der Donaufürstenthümer — umsomehr Anspruch auf eine gute Gesetzgebung habe, daß etwas mehr Freiheit weniger schade, als zu wenig Freiheit; sie wies darauf hin, daß in Galizien und der Bukowina die Juden auf keiner viel höheren Bildungsstufe ständen, als die Juden in den Donaufürstenthümern, und daß nur die volle Gleichberechtigung sich als das Mittel zur Hebung der Juden auf eine höhere Bildungsstufe bewährte. Der Fürst versprach, diese Angelegenheit seinem Ministerium zur Würdigung zu empfehlen. Die Deputation hofft, daß ihr Beispiel nicht ohne Nachahmung seitens der jüdischen Gemeinden anderer Länder bleiben durfte, die der Fürst auf seiner Rundreise durch Europa besuchen werde. Wien, 25. Oktober. Die „Wr. Ztg." zeigt an: Der Banquier Eduard Ritter v. Todesco in Wien hat dem Minister des Innern den Betrag von einmalhunderttausend Gulden in Verschreibung der einheitlichen österreichischen Staatsschuld mit der Bestimmung übergeben, daß davon sechzigtausend Gulden für den von dem Herrn Erzherzog Albrecht gestifteten Vorschnßfonds für unbemittelte k. k. Officiere und vierzigtausend Gulden der Speise-Anstalt für arme israelitische Studirende in Wien gewidmet werden. Wien, 27. Oktober. «Privatmitth.) Am letzten Sonntag fand eine öffentliche Plenarsitzung des Vorstandes statt. In derselben referirten die Herren vr. Engel und Josef Ritter von Wertheimer über die Leipziger Synode. Mit wahrer Begeisterung sprachen sie von derselben und stellten den Anträg die Beschlüsse der Synode ins Leben zu rufen und auf dem Wege, den die Synode betreten, fortzufahren. Die Anträge wurden hierauf der Bethaus- und der Schulsection zur Begutachtung übergeben. Wir haben dabei den Wunsch, daß die Sektionen rasch zur Sache schreiten mögen. Die Kinder des verstorbenen Herrn Rabbiners Horwitz haben ihrem Vater ein Delikmal'gesetzt, indem sie mehrere der nva, die der sel. Räbbiner verfaßt, unter dem Titel: irsbdr °r veröffentlichten, "Wir