Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1869)
- Date
- 1869-11-09
- Page
- Seite 904 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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904 rend doch die Schwestergemeinden zu Berlin und Breslau an beiden Antheil nahmen, ist charakteristisch. Kurzum Posen zählt nicht lnehr mit. Daß es ebenso wenig etwas für die Erhaltung des stabilen Judenthums thut, daß der Rabbinatsstuhl unbesetzt ist, daß das Talmudstudium darniederliegt, zeugt eben von der Friedhofsstille, die hier das Judenthum umgiebt- In den letzten Tagen war plötzlich ein kleiner Wellenschlag bemerkbar. Natürlich, wenn ein stiller, abgelegener See ein klein wenig auf seiner Oberfläche sich kräuselt, wird es bemerkt — man blickt hin, man tvartet der Dinge, die da kommen sollen — aber in den nächsten Augenblicken ist Alles wieder ruhig oder besser gesagt, todt wie vorher. Mit dieser kleinen Wellenbewegung meine ich nicht die Schlägerei, die jüngst am Freitag Abend vor der Synagoge stattfand, als der Vorbeter zu spät gekommen, und der Synagogenvorsteher einen Lehrer den Gottesdienst hatte beginnen lassen, worauf der später erscheinende Vorbeter den Skandal angefangen hatte. Nein, diesen häßlichen Vorgang, der vor die Schranken des Gerichtshofes gezogen werden wird, meine ich nicht, wohl aber die Wahl einiger Repräsentanten und Vorsteher für auszuscheidende Mitglieder der beiden Gemeindebehörden. Es kam wirklich einige Bewegung vor, es gab Programme, Wahlcomitös, Vorversammlungen! Wie sich von selbst versteht, waren verschiedene Richtungen vertreten, denn sonst hätte man diesen Apparat ja nicht gebraucht. Aber die Posener brauchen nicht für ihre Ruhe zu zittern. Es war nicht so böse gemeint. Die vorgeschrittenste Partei setzte auf ihre Fahne die Worte: Friede und Sparsamkeit! Friede heißt hier doch nichts Anderes, als „Alles beim Alten gelassen" und Sparsamkeit „die bestehenden Einrichtungen möglichst beschneiden und an irgend eine neue Veranstaltung durchaus nicht denken." Also was will man'? Es gilt nichts weiter als eine Personenfrage, einige Persönlichkeiten wollen Andere verdrängen, diese wollen sich behaupten und von Interesse ist die Sache keineswegs. — Jüngst wurde ein jüdischer Lehrer, der an der konfessionslosen Mittelschule angestellt war, von dieser durch die k. Regierung an die jüdische Elementarschule versetzt, obgleich der jüdische Schulvorstand, um dem Prinzipe der Confessionslosigkeit auch seinerseits eine Befriedigung zu geben, einen christlichen Lehrer anstellen wollte. Auf diese Weise ist Alles wieder nach dem System unsres Unterrichtsministers geordnet: an der Mittelschule ist kein jüdischer, an der jüdischen Schule kein christlicher Lehrer mehr angestellt. Aus der Provinz Posen, im Juli. (Privatmitth.) Wie bereits gemeldet, ist von der k. Regierung für die Synagogen-G emeinden des Posener und Bromberger Departements ein Normal statut entworfen und denselben durch Vermittelung der k. Landrathsämter mit der Erwartung übersandt worden, daß Abänderungen möglichst vermieden werden würden. Es läßt sich nicht leugnen, daß das Statut, bis auf einige hier noch zu erörternde Abänderungen, alles dasjenige enthält, was den Korporationen zweckdienlich zum größten Nutzen gereichen und sie vor dem Verfalle schützen kann. Die Regierung, welche nach ihrer Cirkularverfügung vom 4. Juni 1849 und den Ministerial-Reskripten vom 30. April und 21. Mai 1849 nicht mehr als befugt anzusehen ist, irgend welchen Einfluß auf die Cultusangelegenheiten der Juden auszuüben, vielmehr die in dem Gesetz vom 23. Juli 1847 angeordnete Einwirkung der Staatsbehörden nach wie vor nur soweit fortdauern soll, als es sich um die Verwaltung des Corporations Vermögens der bestehenden Synagogen - Gemeinden handelt, hat im qu. Statute den Cultus dennoch nicht ausgeschlossen und denselben insofern geregelt, daß der Etat Positionen für denselben umfassen und die Einziehung der einzelnen Beiträge von den Beitrags- resp. Steuerpflichtigen gleich den Staatssteuern im Verwaltungswege erfolgen soll. Bisher wurde die Veranlagung dieser Steuer von einer Einschätzungskommission und der Modus nach einem Classificationstarif, welcher von der Regierung bestätigt wurde, ausgeführt. Da die Einschätzungscommission meist aus den Wohlhabenderen der Religionsgemeinde besteht, so haben die Aermeren sich nicht selten beschwert, daß sie zu hoch abgeschätzt worden sind. Diese veraltete Art der Einschätzung resp. Verwaltung soll nun nach dem Statut in Wegfall kommen und die Klassen- resp. Einkommensteuer nunmehr als Norm bei der Veranlagung gelten. Ebenso sollen auch Reclamationen wegen Ueberbürdung nicht mehr bei der eigens hierzu gewählten Reclamations-Commission angebracht werden, sondern die Reclamationsgesuche sind von dem Corporationsvorstande entgegenzunehmen, von demselben zu begutachten und demnächst zur Entscheidung der k. Regierung zu übergeben und ist dem Zurückgewiesenen der Remrs an