Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1869)
- Date
- 1869-11-02
- Page
- Seite 880 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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880 der indolenten Menge, die demselben dnrch Verweigerung ihrer Beiträge stets den wirksamsten Nachdruck zu verleihen wußte. Nicht zu gedenken der Schädigung vielfältiger Vermögens-Interessen in Bezug auf Stiftungen und Legate, welche in Folge der mangelnden Rechtsfähigkeit der Gemeinden auch nicht vor dem Richter zur Geltung gebracht werden konnten. Das Jahre lang vorbereitete und nach dem einmüthigen Gutachten der angesehensten preußischen Gemeinden allseitig schmerzlich ersehnte Gesetz von 1847 hat in dieser Beziehung einem wahrhaften Nolhstande abgeholfen, dem die Existenz der meisten von ihnen erlegen wäre. Dem entgegen hat seit der Reorganisation der Gemeinden überall mit der gesetzlich geordneten Verwaltung der geistige Fortschritt in allen Institutionen immer festeren Boden gefaßt und Früchte gezeitigt, deren Vernichtung man nur mit schmerzlichem Bedauern entgegensehen könnte. Weder die Staatsregierung noch die Landesvertretung wird, wie wir uns überzeugt halten, den jüdischen Religionsgesellschasten durch Entziehung ihrer rechtlichen Daseinsgrundlage aufs Neue den Todesstoß versetzen wollen. Was endlich die in dem Gesetze vom 23. Juli 1847 der Regierung vorbehaltenen Aufsichtsbefugnisse anlangt, so umfassen dieselben außer der Leitung des Wahlgeschäfts der Repräsentanten und Vorsteher auch die Bestätigung der letzteren. und die Beaufsichtigung ihrer Amtsverwaltung. Es ist sodann zur Einführung neuer Auflagen, zur Aufnahme von Anleihen, sowie zum Ankauf und Veräußerung von Grundstücken und bei den Gemeinden der Provinz Posen überdies noch zu manchen andern Rechtshandlungen und zur Aufstellung der Verwaltungsetats die Genehmigung der Negierung erforderlich. Es ist zweifellos, daß soweit gehende Aufsichtsrechte mit der durch die Verfassung (Art. 15) den Religionsgesellschaften gewährleisteten Selbstständigkeit in der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten in vollkommenem Widerspruch stehen, und daß Bestrebungen, welche auf Beseitigung dieses Widerspruchs abzielen, ganz berechtigt sind. Andererseits ist aber nicht außer Acht zu lassen, daß keine der bestehenden Synagogengemeinden sich ausschließlich auf Cultuszwecke beschränkt, sondern daß ihre Verwaltung in größerem oder geringerem Umfange sich fast ausnahmslos auch auf Anstalten der Armen- und Krankenpflege, meist auch auf das Unterrichtswesen erstreckt. Derartige Anstalten sind aber nach den, durch die Berfafsungsurkunde nicht berührten gesetzlichen Bestimmungen, der Oberaufsicht des Staats allgemein unterworfen. Auf dieses Maß der gesetzlichen Aufsicht müßte sich sonach die Einwirkung des Staats auf die Verwaltung der Synagogengemeinden beschränken. Hierzu bedarf es aber erst keiner Aenderung des, in seinen der Verfassung widersprechenden Theilen von Rechtswegen außer Kraft getretenen Gesetzes, sondern nur einer entsprechenden Anweisung des Staatsministeriums an die Regierungsorgane. Wenn die preußischen Synagogen - Gemeinden in dieser Richtung ihre Bemühungen vereinigten, so dürften sie eines günstigen Erfolges wohl um so gewisser sein, als ja zur Zeit die Staatsregierung mit der Absicht umgeht, auch auf dem politischen Gebiete das Princip der Selbstverwaltung in durchgreifender Weise zur Verwirklichung zu bringen. Die Rießer/amrnluug. Unsere Aufforderung vom 3. August o. in Nr. 31 dieser Zeitung hat den Erfolg gehabt, daß nur noch mehrere Exemplare der Rießer'schen Schriften reklamirt und an die Herren Reclamanten versandt, sonst aber von den restirenden Geldern keine zurückgefordert wurden. Es gehen also die Reste der Sammlung als Rießer-Fond in die Fonds der jüdisch-theologischen Fakultät über. Dieselben betragen: 1731 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. Auswanderung von Juden aus den rvestrufftscheu Provinzen. XIV. Wir haben in vor. Nr. das von uns ausgearbeitete Memorandum mitgetheilt, welches alle auf den bisher eingegangenen Berichten erflossenen Ansichten berücksichtigend, den einzuschlagenden Weg zu fixiren versucht hat. Wir halten uns überzeugt, daß, mögen auch noch ein-