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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-10-26 · Heft 43 (26.10.1869) · p. Seite 866

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 43 (26.10.1869)
Date
1869-10-26
Page
Seite 866 (sequence 10)
Language
German
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866 Pflichtstunden bei ffaft keinem Lehrer überschritten worden ist; - 4) daß, so lange die Mittelschule besteht, an zwei Festragen, an welchen die katholischen Schüler und Lehrer erst um 10 Uhr zum Unterricht kommen, die evangelischen Lehrer ihre katholischen Collegen (selbstverständlich ohne Remuneratton) vertreten haben, und daß diese zwei mal zwei Stunden alljährlich in vier oder fünf Klassen doch etwas mehr ausmachen, als die Stunden eines Lehrers an drei Tagen in drei Jahren oder an einem Tage pro Jahr; 5) daß diesmal aber bei der Anordnung der Vertrctungsswnden eine Remuneration beantragt werden würde tzu deren Zahlung die Kämmereikasse auch bereits vor acht Tagen angewiesen worden ist); 6) endlich, daß die Verwahrung der Lehrer nicht, nachdem die vom Rektor angeordneten Vertretungsstunden sämmtlich gegeben waren, sondern vor dem letzten der drei Vertretungstage abgegeben wurde, also durchaus disciplinwidrig war. Die in Rede stehende Angelegenheit soll noch keineswegs zu ihrem Ende gekommen sein. Es soll nicht wahrscheinlich sein, daß die k. Regierung bereits im Sinne der Beschwerdeführenden entschieden habe; dieselbe sei zur Zeit noch nicht im Besitze des zur Beurtheilung der Sache erforderlichen Materials. Bonn, 14. Okt. (Privatmitth.) Auf dem Katholikentage in Düsseldorf am 8. Sept. hielt ein Pfarrer Stein aus Köln einen sehr beredten Vortrag über oder vielmehr gegen die moderne Oper, welcher in mehreren Blättern erschienen ist. Was er darin über den unsittlichen Charakter derselben hinsichtlich der meisten Texte sagt, ist durchaus wahr und beherzigenswerth. Daß er dieses vom christlichen Standpunkte verwirft, nehmen wir dem christlichen Pfarrer nicht übel, wie er es uns nicht verargen wird, wenn wir es vom jüdischen Standpunkte verwerfen. Wenn er aber diese Unsittlichkeit der modernen Oper ganz besonders auf die „Juden" Meherbeer und Offenbach zurückführt, und von ihnen Beethoven's und Mozart's Meisterwerke verdrängt glaubt, so möchten wir ihn fragen, ob er etwa „Figaro's Hochzeit" für sittlicher und züchtiger hält, als „Robert den Teufel"? Ob er dem „Don Juan" den Charakter reinerer Sittlichkeit und Züchtigkeit zuschreibt als den „Hugenotten"? Wir glauben, daß er von diesem Standpunkte aus das unzüchtige Wesen der modernen Oper etwas mehr zurückdattren muß, und sehr christliche Componisten als Vorgänger in diesem Genre zu bezeichnen hat. Offenbach's Machwerke haben dann wenigstens den Vortheil, daß sie schnell der Vergessenheit anheimfallen und verschwinden werden, während jene musikalischen Meisterwerke dauernd wirken. Daß doch die Wahrhafttgkeit dieser Männer immer an ihrem alten Hasse scheitert! Breslau, 12. Okt. (Privatmitth.) Es ist bereits mitgetheilt, daß der Magistrat hiesiger Stadt bei Mittheilung des letzten Bescheivs des Ministeriums in Betreff der Konfessionslosigkeit der höheren Lehranstalten der Stadtverordnetenversammlung zugleich angezeigt hat, daß er beschlossen habe, sich für jetzt in keine weitere Correspondenz einzulassen. Dagegen empfiehlt die Schulcommission 1) der Ansicht des Magistrats die Sache auf sich beruhen zu lassen, nicht beizutreten; 2) Magistrat zu ersuchen in Gemeinschaft mit der Stadtverordnetenversammlung eine neue Petition bez. Beschwerde dem Hause der Abgeordneten zu überreichen. Dieser Commissionsantrag wurde in der Sitzung vom 7. Okt. zur Diskussion gebracht. Der Referent machte geltend, daß das Ministerium resp. das Provinzialschulcollegium nicht berechtigt gewesen sei, in der Weise auf die Beschlüsse der städtischen Behörden zu antworten, wie dies geschehen. Auch erfordere es der Anstand, dem Abgeordnetenhause, welches sich der Breslauer Schulsache so warm angenommen, Bericht vom Stand der Sache zu erstatten und zu zeigen, wie das Ministerium seiner Forderung nachgekommen. Auch der Bürgerschaft gegenüber erscheine diese Petition eine Pflicht, da diese durch längere Verweigerung der confessionslosen Schulen in große Schulnoth gerathen werde. Gegen den Antrag der Commission wurde nur von einer Seite geltend gemacht, daß die Sache wie eine Demonstration aussehe und daß abzuwarten sei, was das in Aussicht stehende Unterrichtsgesetz für Veränderungen in den Schulverhältniffen einführen werde. Dem wurde mit Recht entgegengehalten, gerade deshalb weil das Unterrichtsgesetz der gegenwärtig tagenden Abgeordnetenkammer werde vorgelegt werden, sei es doppelt geboten, die Aufmerksamkeit jdes Abgeordnetenhauses durch eine Petition auf

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