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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-09-28 · Heft 39 (28.9.1869) · p. Seite 781

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 39 (28.9.1869)
Date
1869-09-28
Page
Seite 781 (sequence 5)
Language
German
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781 V und darin eine segensreiche Thätigkeit entwickeln. Wir können diesen Tadel des sonst gut geschriebenen Büchleins um so eher aussprechen, als wir selbst nicht zu denen gehören, welche der Vers, ungünstig angesehen hat. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bonn, im Sept. (Privatmitth.) Die „katholischen Vereine Deutschlands" haben soeben ihre 20. Generalversammlung gehalten, und sieben Resolutionen veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung ist selbstverständlich auch die Berechtigung der Kritik ausgesprochen, besonders in allen Punkten, welche sich über die Grenzen der Interna erstrecken. Ueber einige dieser Punkte seien daher auch uns Bemerkungen gestattet. In der 4. Resolution wird der „tiefste Schmerz" über „die grausamen Verfolgungen der katholischen Kirche in Polen" ausgesprochen, und beklagt, daß die europäischen Regierungen keinen Versuch gemacht, dem ein Ende zu schaffen. Wir fragen, wer hat den europäischen Mächten die Ueberzeugung geschafft, daß ihre diplomatischen Verwendungen einem bestimmten System gegenüber völlig erfolglos bleiben? Niemand anders als der Papst, als er in der Angelegenheit des jungen Mortara den nachdrücklichsten Vorstellungen aller Großmächte, selbst seines Beschützers Napoleon, nicht die geringste Beachtung schenkte. Wie können sie sich also nach so erhabenenl Beispiele wundern, daß man lieber Vorstellungen unterläßt, deren Nutzlosigkeit bereits zur allgemeinen Regel geworden? In der zweiten wird das ökumenische Concil ehrfurchtsvoll begrüßt und kindlich der Glaube ausgesprochen, „daß der heilige Geist die Berathung leitet." Dagegen hätten wir nun nichts zu sagen, da der Glaube Jedem frei steht, wenn nur nicht die Anerkennung des Shllabus, sobald das Concil sie ausgesprochen, hiermit zur unbedingten Pflicht aller Katholiken als Ausfluß des heiligen Geistes erhoben würde. In der dritten beruft sich die Versammlung nicht blos auf „die Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche, sondern auch auf ihre Gleichberechtigung mit andern Religionsgesellschaftcn," Dies sind Worte, die wir völlig acceptiren, wenn nur die Mitglieder der katholischen Vereine dieselbe Gleichberechtigung, Freiheit und Unabhängigkeit auch den andern Religionsgesellschaften zugestehen wollten. Wir brauchen nicht erst viele Facta anzuführen, wir brauchen sie nur auf den eben erwähnten Shllabus hinzuweisen, um zu zeigen, daß die katholische Kirche „die Gleichberechtigung der anderen Religionsgesellschaften" nicht anerkennt, sondern als einen ketzerischen Grundsatz in stärkster Weise verwirft. In der That würden wir der Welt Glück wünschen, wenn diese Gleichberechtigung ebenso unbedingt von kathölischer Seite anerkannt würde, wie sie hier für dieselbe beansprucht wird. Was davon zu halten, ersieht man aus der siebenten Resolution, wo die Errichtung konfessionsloser Schulen (also auch der höheren Lehranstalten) „für einen Angriff auf die Rechte der Kirche" erklärt wird. Es werden uns also so schnell wieder Rechte, d. h. Vorrechte der Kirche, 'gegenüber den Rechten nichtkatholischer Staatsbürger, also der Gleichberechtigung vorgeführt. Daß Schulen, welche die Kirche mit ihrem Gelde und ihren Lehrkräften erhält, katholisch seien, wird Niemand bestreiten. Schulen aber, die von Staats- und Communengeldern erhalten werden, können nicht konfessionell sein, ohne der Gleichberechtigung der Confessionen zu nahe zu treten und der katholischen Kirche ein Vorrecht einzuräumen. Dies ist doch wohl die einfachste Logik von der Welt, und Niemand darf in der einen Zeile sich auf die Gleichberechtigung berufen, und sie in der nächsten über den Haufen werfen, ohne daß man ihm entgegnen wird: Du nimmst die Gleichberechtigung in Anspruch, wo sie Dir nützt, und weist sie mit Verachtung von Dir, wo sie Dir nicht ansteht. Hamm a. d. Lippe, 12. September. (Privatmitth). Der hiesige israel. Gemeinde-Vorstand hat bei dem Oberpräsidenten von Duesbcrg die Genehmigung zu einer Hauscollekte bei sämmtlichen hiesigen Einwohnern zu Gunsten unsrer nothleidenden Glaubensbrüder an der russischen Grenze nachgesucht und ist diese Genehmigung auch bereitwilligst von S. Excellenz ertheilt worden. Diese Collekte, welche von acht Gemeinde-

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