Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 39 (28.9.1869)
- Date
- 1869-09-28
- Page
- Seite 780 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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780 ist, so daß auch eine von ihm vollzogene Leviratsehe nicht ignvrirt werden kann. e) Ans Magid Mischnah (i"a yn t"b mia-'N msbn) ist nachgewiesen worden, daß selbst die Kinder eines solchen, mit der Sünde des Nichtbeschneidens behafteten Israeliten, wenn auch sie nicht beschnitten worden, sowohl zur Schließung als zur Auflösung des jüdischen Ehebündnisses berechtigt sind. f) Ferner ist ausdrücklich im Talmud ausgesprochen, daß ein solcher riibir'b ■'.izvz in mancher Beziehung unser Vertrauen bei religiösen Verrichtungen z. B. der NL'nrv genießen kann, wenn er nämlich die Beschneidung nur aus Furcht und Angst vor dem körperlichen Schmerze unterläßt. Nur nach Maimonides müßte man ihm ein zur Schechita bereit gemachtes Messer einhändigen nnd nach Andern ihn bei derselben auch beaufsichtigen, ib zrii:i ■pao p“na und raa br “rau. Unterläßt er die Beschneidung aber aus dem Grunde, weil er dieses Gebot verachtet ir u^aia sin®, heißt er ein cysnb naua, verliert jedes Vertrauen bei rituellen Verrichtungen und seine Schechita u. dgl. wird alsdann wie die eines Nichtjuden betrachtet. ZI Ferner ist nachgewiesen worden, daß ein solcher mb-iyb *1/2173 nicht die Oualification erlangen kann, die Beschneidung an Andern vorzunehmen, was bei einem Unbeschnittenen, dessen Brüder in Folge der Beschneidung gestorben sind, nicht der Fall ist. h) Ein solcher mbi"b 173173, mag er aus persönlichen Rücksichten *,ia«*rib, oder cpya-b aus arroganten Motiven die Beschneidung unterlassen, ist nach den Grundsätzen des Talmuds unfähig zur Zeugenschaft und Eidesleistung Rrvniinn nsnaiobi nrvb bioc. Obwohl die Staatsbehörden hierauf nicht regardiren, so wird doch die religiöse Behörde ihn bei Trauungs- und Scheidungsacten zur Zeugenschaft nicht zulassen dürfen. i) Noch andere Beschränkungen walten bei diesem Unbeschnittenen ob in Beziehung seiner Zulässigkeit zum öffentlichen Gottesdienste. Daß er, wenn er eines zna Sohn ist, nicht befähigt sei, den Priestersegen zu sprechen ar»m naia “pah *pnb mbyb, ersieht man aus Ezechiel 44, 9; jedoch gebietet es nicht nur die Pietät und der Anstand, sondern auch die Regel der Vergleichung unseres Gotteshauses mit dem einstigen Tempel in Jerusalem, daß ein solcher zu gar keinem Dienst in demselben zugelassen werde. *>1231p73 bN iO'1 R3 “11233 bl31 ab bl3> j) Aus diesem Grunde würde es auch gerechtfertigt sein, einen solchen Unbeschnittenen zur Vorlesung aus der Thora nicht aufrufen zu lassen; obwohl gegen sein Mitzählen zu der beim jüdischen Cultus erforderlichen Zehnzahl (■pn) nach talmudischen Lehren kein evidenter Nachweis geführt werden kann, wie es in der hebräischen Abhandlung ausgesprochen ist. Literarischer Wochenbericht. Bonn, im September. Von der „Bibliothek jüdischer Kanzelredner," welche vr. M. Kayserling herauszugeben begonnen hat (Berlin, Jul. Springer), ist das 2. Heft erschienen. Es enthält Predigten von K e y und die biographische Skizze S a l 0 m 0 n' s. In der „Homiletischen Beilage" wird die Literatur der spanisch-portugiesischen Kanzelredner fortgesetzt, und werden die neuesten Erscheinungen der jüdischen Homiletik besprochen. — Geschr ieben e Photographien aus der ersten israelitischenSynode in Leipzig am 29. Juni 1869 (Berlin, Louis Gerschel). Wenn auch nach unserem Redaktivnsgrundsatze eine Schrift, von der die Verlagsbuchhandlung der Redaktion kein Exemplar zugesandt hat, in dies. Bl. nicht besprochen werden soll, so machen wir doch mit der vorliegenden Broschüre eine Ausnahme, weil sie die Synode und ihre Mitglieder bespricht. Dem Verfasser beliebte es, anonym zu bleiben, und ist er es auch für uns geblieben, dennoch aber verräth er sich selbst als ein Mitglied der Synode; und wenn es nun deshalb natürlich ist, daß er die Synode und die Theiinehmer an ihr mit sehr günstigem Auge betrachtet, und die meisten mit Wärme und Vorliebe behandelt, so fiel cs uns um so mehr auf, daß er an einigen wenigen nur Schwächen heraussucht und diese in das grellste Licht stellt. Es ist immer ein schwieriges Unternehmen, solche Charakterzeichnungen, und noch dazu aus einein einzigen Gesichtspunkte, nämlich dein der Erscheinung der Betreffenden in der Synode, aufzustellen, und dabei Licht und Schatten in richtigem und billigem Maße zu vertheilen: aber um so weniger ist es zu rechtfertigen, wenn auf die Einen blvs Licht und auf die Andern blos Schatten geworfen wird. Man darf dabei nicht außer Augen lassen, daß diese Männer doch nicht blos der Synode allein angehören, sondern noch in vielen anderen Beziehungen stehen