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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-09-21 · Heft 38 (21.9.1869) · p. Seite 765

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 38 (21.9.1869)
Date
1869-09-21
Page
Seite 765 (sequence 9)
Language
German
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765 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 12. September. tPrivatmitth.) In aller Eile theile ich Ihnen das Resultat der heutigen Vor» stands- und Repräsentantensitzung mit, das voll der größten Bedeutung ist. Endlich hat Berlin einen zweiten Rabbiner erhalten, und zwar in der Person des Herrn vr. Geiger. Die bisherigen Gegner waren nunmehr auch für ihn gewonnen, da für die Orthodoxeren zugleich ein ihnen entsprechender Rabbiner gewählt ist, Herr vr. Ungerleider aus Rawicz. So hat die berliner Gemeinde jetzt drei Rabbiner. Die Berufung Hildesheimer's .durch die Hyperorthodoxen hat ohne Zweifel die Wahl des vr. Geiger beschleunigt. Uebrigens scheint sich jetzt eine neue besondere Gemeinde bilden zu wollen, welche den vr. Cohn aus Schwerin als ihren Geistlichen anzustellen beabsichtigt, natürlich auf eigene Hand, ohne daß die offizielle Gemeinde etwas dazu thut. — Der zweite Gegenstand der Verhandlung unserer Gemeindevertreter war die bekannte breslauer Petition um Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in die öffentlichen Schulen. Der Vorstand beschloß, dieselbe einfach ad acta zu legen; die Repräsentanz aber ging noch weiter und resolvirte einen Protest gegen die Petition, welcher auch allen übrigen Gemeinden zur Betheiligung zugesendet werden soll. Aus der Provinz Posen, im Aug. (Privatmitth.) In der ganzen Provinz wird jetzt eine Reorganisation der Gemeinden nach dem Gesetze vom 23. Juli 1847 vorgenommen, und werden deshalb Statuten nach einem Normalstatut berathen. — Trotz des Einwandes des evangel. Schulvorstandes in B omst hat die k. Regierung zu Posen gemäß der 88. 60—63 des Allgemeinen Gesetzes bestimmt, daß die schulpflichtige jüdische Schuljugend in Bomst, die seit längerer Zeit schon wegen Mangels eines Lehrers ohne allen und jeden Unterricht war, die evangelische Schule besuchen soll. Selbstverständlich werden nunmehr die Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu den Schullasten der evangelischen Schule mit herangezogen. Auch hat die k. Regierung der jüdischen Gemeinde die Verpflichtung auferlegt, daß im Falle noch eine vierte Schulklasse eingerichtet werden sollte, dieselbe ihr bisheriges Schullokal unentgeltlich herzugeben habe. Nachdem mittels Verfügung vom 23. Juli v. I. die k. Regierung zu Posen bestimmt hatte, daß in der Stadt Grätz auf die Vorstellung der Schulkommission jüdische Kinder sowohl in die evangelische als in die katholische Rektorklasse ausgenommen werden können und daß einheimischen Kindern anderer Confessionen der Eintritt in andere Confessionsschulen gestattet werden sollte, legte der Dirigent der jüdischen Schule zu Grätz der k. Regierung die Frage zur Entscheidung vor, ob die jüdischen Kinder, welche eine Rektorklasse besuchen, sich an dem Religionsunterrichte der Oberklasse der jüdischen Schule betheiligten dürften oder müßten, da bei einer früheren Veranlassung die k. Regierung bestimmt hatte, daß Kindern, welche nicht die jüdische Schule besuchen, auch die Theilnahme am Religionsunterrichte nicht zu gestatten wäre. Die k. Regierung zu Posen hat sich nicht veranlaßt gesehen, auf die Entscheidung einzugehen und erklärt, eine solche Veranlassung würde für sie nur dann eintreten, wenn in bestimmten concreten Fällen von irgend einer Seite ihre Entscheidung angerufen würde. Hannover, 2. Sept. (Privatmitth.) Am vorigen Montag hat unsere Gemeinde durch das Ableben des Banquiers Herrn Alexander Cohen einen unersetzlichen Verlust erlitten und schon seit langer Zeit hat in hiesiger Stadt kein Todesfall eine so allgemeine Theilnahme bei Juden und Christen erregt wie der in Rede stehende. Hervorragend durch eine umfassende geistige Bildung, noch mehr aber durch die seltensten Gaben des Herzens, hat der wenn auch im 74. Lebensjahre, doch immer noch viel zu früh Verblichene, durch dessen Tod seine Familie ihr hochverehrtes Oberhaupt, unsere Gemeinde ihre größte Zierde und unsere Stadt einen ihrer beliebtesten und wackersten Bürger verloren, sich durch sein bescheidenes und anspruchsloses Wesen wie namentlich durch seine unbegrenzte, gegen Jedermann ohne Unterschied des Glaubens auf die zarteste Weise geübte Wohlthätigkeit die Hochachtung aller Derer zu erringen gewußt, die mit ihm in Be-

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