Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 38 (21.9.1869)
- Date
- 1869-09-21
- Page
- Seite 764 (sequence 8)
- Language
- German
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764 int Centrum aller jüdischen Colonien befindet, ist von dem vom Chersoner Kaufmann Ausländer und dem Odessaer Efrußi gespendeten Gelde ein Hospital von 20 Betten mit einer Apotheke errichtet worden. Die Ausgaben des Hospitals für das Jahr 1868 betrugen 3701 Rubel, außerdem auf Neinont des Hospitalhauses 692 Rubel. Das Hospital wird in guter Ordnung gehalten und ist in ein geräumiges Haus untergebracht. Die Gemeindecapitalien der Colonie zählen beträchtliche Summen; zum I. Januar 1869 betrugen sie 1023 Rubel baar und 69834 Rubel in verschiedenen Werthpapieren. Diese Capitalien werden zur Reparatur der Synagoge und zur Tilgung der Schulden für Volksverpflegung verwendet. In den Colonien sind auch 2 Hilfs- und 2 Sparkassen, die musterhaft eingerichtet und von sehr wohlthätiger Wirkung für die Colonisten sind, indem sie dieselben vor der Ausbeutung seitens der kleinen Capitalisten retten, die sich nicht selten für das geliehene Geld bis 10 °/o monatlich bezahlen lassen. Die Hilfskassen haben in diesem Jahre 14974 Rubel ausgeliehen; in den Sparcassen befinden sich gegenwärtig 3768 Rubel. Es existiren auch 2 landwirthschaftliche Commissionen bei den Colonien. Diese Commissionen üben einen wohlthätigen Einfluß auf die Colonien, indem sie zur Einführung vervollkommneterer Art der Felderbearbeitung aufmuntern, vervollkommnetere Ackerbaugeräthe, bessere Thierarten und bessere Saat anschaffen, die Wirthschaft eines jeden Colonisten beobachten, ohne sich in seine häuslichen Angelegenheiten zu mischen; sie muntern auch zum Fleiß auf, indein sie die Fleißigen öffentlich belohneri; von denselben hängt auch oft Verabreichung von Darlehen aus den Hilfskassen ab. — So ist es durch große Geldopfer der Regierung gelungen, einige Zehntausend Handwerker in Ackerbauer zu verwandeln. So weit Herrn Schmakoff. Die Mittheilung des Herrn Dr. Rülf, daß es „ganze Länderstrecken gibt, wo fast nur Juden als Ackerbauer ansässig sind/' ist nun hiermit durch Ortsangaben bekräftigt, wie Sie, hochgeehrter Herr Redacteur, es gefordert haben. — Ich bin nun ganz der Meinung des verehrl. Herrn vr. Rülf, da ich die Uebersiedelung ins Innere Rußlands als den allein möglichen Weg betrachte. Der Auswanderung nach Amerika stehen zwei große Hinternisse entgegen. Erstens wird die kaiserl. Regierung wohl schwerlich die Erlaubniß dazu ertheilen; ist doch ohnehin Rußland so knapp bevölkert, wie wirnun die Regierung sich entschließen können, eine bedeutende Zahl tüchtiger Menschen mit eigenen Händen aus dem Lande zu schaffen? Gibt es nicht genug Steppen im eigenen Lande, die der Bearbeitung harren? Dies hat auch das Unterstützungskomits zu Kowno eingesehen, und in Folge eines verbreiteten Gerüchtes, daß das künftige Comitö für Auswanderer auch die Auswanderung in das Ausland fördern wird, hat es durch ihren Sekretair, Herrn Levy, öffentlich jenes Gerücht als unbegründet erklärt, mit der Bemerkung', daß es der Sache der Auswanderung schaden könne. Zweitens werden meine Mitbürger, die westrussischen Juden, sich nicht so leicht bestimmen lassen, nach Amerika auszuwandern, wo jeder hinkommende Jude ein wahrer Goi wird. Dies sieht auch „Hamagid" voraus und will nun, um den Erfolg zu sichern, daß unsere Rabbinen die Sache der Auswanderung in die Hand nehmen sollen. Unsere guten Rabbinen aber in ihrer ewigen Indolenz gegen die außertalmudische Welt, auch wenn es sich uin tausende btr-nL'u pubs: handelt, haben den Antrag des Herrn Silbermann bis jetzt mit Stillschweigen übergangen, es geziemt also nicht, daß solche heilige Männer sich mit solchen profanen Dingen befassen sollen. Also ihr edlen Glaubensbrüder des Auslands! Statt die kaiserl. Regierung um Erlaubniß der Auswanderung unserer westrussischen Brüder in das Ausland anzugehen, wäre es rathsamer, und mit mehr Hoffnung auf Erfolg, unseren humanen Monarchen um u n - beschränkte Freizügigkeit für alle russischen Juden, ohne Unterschied des Standes, zu bitten; denn solange, um im Innern Rußlands zu wohnen, von dem Juden ein Doctordiplom gefordert werden wird, so lange das Recht der freien Niederlassung nur der Kaufmannsgilde, oder richtiger dem Kaufmannsgolde zustehen wird, so lange endlich jeder Gewerbe treibende Jude mit einem Zeugniß der Polizei, daß er nicht unter polizeilicher Aufsicht gestanden, auf einem Stempelbogen geschrieben, sich bewaffnen müssen wird, um die Polizei im Innern Rußlands zu entwaffnen, so lange sind wir vor Wiederkehr solches schrecklichen Elends nicht sicher. I. W.g.