Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 37 (14.9.1869)
- Date
- 1869-09-14
- Page
- Seite 746 (sequence 14)
- Language
- German
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746 Hang damit für die Rabbiner-Präpärandie- und Talmud-Thora-Anstalten: I. bezüglich deS Landesschnlsonos: 5. bezüglich der Verwendung dieses Fonds; 6. bezüglich der Auflassung der Mnsterschulen; 7. hi Betreff der aus dem Landesschulfonds gemachten Borschüsse; 8. in Betreff der Matrikcn und 9. des Verhältnisses der Chevra-Kadischa zu der Gemeinde mit folgenden Modificationen genehmigt worden: Zum Beschluß 1 ist ein neuer Paragraph anzufügeu, in loelchem erklärt werde, daß die Beschlüsse der israelitischen Synode durch den CultuS- und Unterrichtsminister Sr. Majestät unterbreitet werden sollen, und wenn gegen dieselben vermöge des a. h. Oberaufsichtsrechtes lein Einwand erhoben wird, in Rechtskraft treten. tz. 62 des Beschlusses 2 ist so umzugestalten, daß darin ausgesprochen werde, daß die Einberufung der allgemeinen Synode nach erfolgter Anzeige durch den Eultusminister bei Sr. Majestät durch die Versammlung der Districtsoorsteher bewerkstelligt wird. Bei Beschluß 3 werde im zweiten Thcil des 1 ausdrücklich gesagt, daß die im Regulativ vorkommenden Ausnahmen mit dem Landes-Unterrichtsgesetze nicht im Widerspruche stehen. Dem Beschluß 5 ist ein neuer Paragraph anzufügen, in welchem ausgesprochen werde, daß die aus dem Landesschulfonds für in die Wiener Taubstummen- und Pester Blindenanstalt aufgenommene ungarische israelitische Kinder bisher bezahlten Berpflcgungssummen, sowie die in den Ban des Wiener Tanbftummen- Jnstitutes als unverzinsliches Darlehen investirten If>,u00 fl. bis zu weiterer Verfügung diesen Fonds belasten. Es folgen dann die einzelnen Regulative, wie sie, nach diesen Modifikationen redigirt, die a. h. Bestätigung erhalten haben, und zwar zuerst das Regulativ für die Organisation der ungarischen und sicbenbürgü schen israelitischen Eultusgemeinden, welches das Amtsblatt vorläufig bis y. kl publicirt. Pest, l. Septbr. iPrivatmitth.) Trotz der Agitation des Großrabbinen von Frankreich, des Ober rabbinen von London, einem halben Dutzend Reuor thodoxen von Deutschland wurden vom König die Eongreßbeschlüsse genehmigt. Wie wir vernehmen, hoffen die Orthodoxen durch das Hinzuthun eines frommen Erzherzogs und des Fürstprimas von Ungarn, trotz der Genehmigung Hinranhaltung der Eröffnung eines Rabbinerseininars. Da hier nur Wunder und Amuletc helfen können, hat es der Redacteur des „Magyar Zsido" für gut gefunden von der Redaction zurückzntreten und das Blatt den Chassidäern zu übergeben. Z .. . . . Czernowitz, 1. Sept. iPrivatmitth.) Vor mehreren Tagen kam in unsere Stadt eine Gesellschaft der Araber, die mit akrobatischen Vorstellungen das hiesige Publikum ergötzte. Es wurde ihnen der Thalia gcweihetc Tempel geöffnet, und die hiesigen Bewohner verdankten ihren, init großer Geschicklichkeit und Kraftentwicklung vollführten Vorstellungen manche heitere Stunde. Am 27. dieses starb ein Mitglied dieser Gesellschaft, namens Hadj Lassen Mettonh, 38 Jahre alt, uuihammedanischer Religion, in Algier geboren, in Folge seines schwierigen Berufes an einer Hirn-Ausschwitzung im hiesigen städtischen Krankenhause. Was dem Lebenden gewährt, wurde dem Todten versagt, die Aufnahme. Der hiesige christliche Friedhof in vier Abtheilungen getheilt, für römisch-katholische, griech. Unirte, gricck. nicht Unirte und Protestanten, hat wohl Raum genug, auch manche Winkel für Hingeschiedene Verbrecher und Mörder, beiweitem aber keine für solche, die die Todsünde begangen in einer andern Religion geboren und erzogen zu sein. Es wurde daher dem Ansuchen ltm Becrdigungsbewillignng von den betreffenden Vorständen ein strenges mm yossumus geantwortet. Inzwischen hat die tolerante Verwesung, die keinen Religionsunterschied kennt, durch drei Tage an dem türkischen Earaver mit demselben Appetite gezehrt, wie sie es an den Leichen frommer Ehristen und Juden thut. Die Fäulniß nahm zu, und mit ihr die Verlegenheit der Spitalverwaltung, die endlich an der Thüre des israelitischen Eultus-Vvrstandes klopfte. Hier wurde mit Bereitwilligkeit entgegengckommen, und die Leiche abgeholt und beerdigt. Ja die Inden können dieses thnn, hörte man tzanu sagen , ihr Friedhof ist nicht eingeweihel. Es ist wahr, der israelitische Friedhof wird nicht eeremoniell geweihet; aber dieser schlichte Grabeshügel gibt ihm eine höhere Weihe als die Weihe mit Ge-