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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-09-14 · Heft 37 (14.9.1869) · p. Seite 741

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 37 (14.9.1869)
Date
1869-09-14
Page
Seite 741 (sequence 9)
Language
German
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741 Kreuzkirche Nr. 4 part. und der Unterzeichnete, Schössergasse Nr, 17, II., bereit sind. Dresden, den 1. September 186V. Der Gemeiuderath der israel. Religiousgemeinde. Adv. Emil Lehmann, d. Z. fungirender Borsteher. Die Bildung von SubcomitLs geht also aümälig vor sich. Es bestehen deren also bereits in Aachen, Cassel, Hamburg, Nürnberg, Stettin, Breslau (für die Prov. Schlesien-, Dresden. Wir erwarten weitere baldige Nachrichten, um dann zur Centralisativn schreiten zu können. Wir haben auch zu bemerken, daß uns neuerdings Anerbietungen von Direktionen der Dampferlinien nach New-Uork zngekommen sind, welche die Ausführung immer mehr ermöglichen werden. Der „Nordamerikanische Lloyd" in Stettin z. B. hat Einrichtungen getroffen, daß die jüdischen Passagiere in der Beobachtung der Speisegesetze nicht behindert sind, indem das Schiss ein legalisirter Schächter begleitet und besonderes Kochgeschirr bereit ist. Um so dringender ersuchen wir, allseitig mit der Bildung von Subcomit6s vorzugehen. Zeitungsnachrichten. D eutsch laud. Bonn. 5. Sept. lPrivatmitth.) Es war vorauszusehen. daß über die von einigen Gemeindevorständen unterstützte Petition des vi. Z. Frankel in Breslau s. Nr. 35) betreffs Einführungen des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichtes in die Gymnasien und Realschulen die Ansichten sehr auseinander gehen werden, und es ist dies zu charakteristisch, um nicht an dieser Stelle skizzirt zu werden. Die Kreuzzeitung theilt am 31. Aug. die Petition mit, und sagt nun u. A.: „Wenn mans so hört, möchts leidlich scheinen" — die Tendenz ist aber doch nur, die höheren Schülanstalten zu Gunsten des Judenthums ihres christlichen Charakters zu entkleiden und sie ,,c on fe s si o n s lo s" zu machen." Ferner: „Die Juden wollen, daß der jüdische Religionsunterricht zum obligatorischen Lehrgegenstande gemacht werde. Die Conscquenz ist. daß er in den amtlichen Lehrplan ausgenommen, daß die Remuneration für den betreffenden Rabbiner wo möglich auf den Etat gebracht wird, und daß dieser jüdische Religionslchrer so zu sagen in das Lehrer-Collegium eintritt, sein Urtheil über die Fortschritte seiner Schüler in die amtlichen Censuren, zuletzt auch in das Abicurientenzeugniß setzen und bei Feststellung der allgemeinen Note über Fortschritte und sittliche Führung ein Votum abgcben dürfe. Kurzum, man will, daß die jüdische Religion für gleichberechtigt mit den anerkannten christlichen Kirchen erklärt und das Judenthum in den Mitbesitz der christlichen Lehranstalten gesetzt werde" Am 1. Sept. geht sie noch weiter. Sie theilt zuerst mit: „Die principielle Stellung, welche das Schulregiment bis jetzt gegenüber solchen Anträgen eingenommen, war eine ablehnende. So lautet eine Ministerialverfügung vom 23. Januar 1867 folgendermaßen : „Der jüdische Religionsunterricht kann in den Lehrplan der dortigen höheren Schulen nicht ausgenommen werden. Daß derselbe den jüdischen Gymnasial.- und Realschülern außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit im Local beider Anstalten ertheilt werde, ist zulässig und bedarf meinerseits keiner besonderen Genehmigung. Die Directoren und die Klassenordinaricn werden ohne Zweifel, wie cs auch bei anderen Anstalten geschieht, bereitwillig die Hand dazu bieten, die betreffenden Schüler, so weit es erforderlich ist, zur Ordnung und Regelmäßigkeit im Besuch des Religionsunterrichts anzuhalten. Alle weitere Sorge für die Bethciligung der Schiller muß den Eltern und dem jüdischen Religionslehrer überlassen bleiben." Sie schließt: „Es würde freilich für die Schulverwaltung nicht leicht sein, die Frage zu entscheiden, ob sie die jüdischen Schüler obligatorisch einem Rabbiner der strengen oder der laxen Observanz zuweisen, ob sie sich somit officiell für die alte oder die neue Synagoge erklären soll. Jnvcß das thut nichts; das würde Sache des jüdischen Raths imCultusmtnisterium sein, dessen Posten als vorläufig unausgesprochenes Verlangen im Hintergründe des Wunschzettels steht. Aus 37

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