Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1869)
- Date
- 1869-09-07
- Page
- Seite 717 (sequence 5)
- Language
- German
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m antaffen und Ihnen f. Z. das Resultat unserer Bemühung mittheileu werden. Stettin, den 24. August 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zvm Gemeindetage. Der geschäftsführende Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindetages hat folgenden Aufruf an die „deutsch-israelitischen Religionsgemeinden" gerichtet: Der mächtige Zug unsrer Zeit, in Vereinigungen Gleichstrebender die großen Zwecke zu erzielen, deren Erreichung Einzelnen unmöglich wird — hat im Äudenthume längst seinen Ausdruck gefunden. N72 N7 b*nur bd ein Band der Solidarität umschlingt ganz Israel: in guten und in schlimmen Tagen ward dieser Wahrspruch erhärtet. Die schlimmen Tage sind, Gott sei Dank, für die deutschen Israeliten vorüber. Aber wie sie darum nicht minder fest halten an dem Glauben, der in schweren Zeiten sie aufrecht und trotz vielfacher Hemmungen mit den höchsten Culturstrebungen ihrer Zeit in Verbindung erhielt: so setzen sie auch heute noch ihren Stolz darein, ihr Gemeindewesen mit seinen altehrwürdigen Anstalten für Wohlthätigkeit und Bethätigung der Bruderliebe lebendig zu erhalten, ohne darüber die weiteren Ziele der Humanität aus den Augen zu verlieren, und hochgefeiert wurden zu allen Zeiten die Männer in Israel, die für diese edlen Aufgaben volles Verständniß hatten und ihnen ihre volle Kraft widmeten; "1122 ■wäi D^povto vj bs So verschieden nun auch die einzelnen jüdischen Religionsgemeinden an Alter, Seelenzahl und an Organisation sind, die wesentlichsten Punkte der Fürsorge sind ihnen allen gemein: — Schule, Synagoge, Beerdigungswesen/ Wohlthätigkeitsanstalten u. s. w. Dies allen Gemeinsame ohne Beeinträchtigung der localen Selbstständigkeit und Charakterausprägung im Interesse der Gesammtheit gemeinsam zu pflegen und im Geiste dieser Humanitätszwecke gemeinsam alles das zu erstreben, was Einzelgemeinden unerreichbar bleibt, ist der Zweck des deutsch-israelitischen Gemeind et und es, der auf dem zu Leipzig in den Tagen vom 29. Juni bis 2. Juli 1869 abgehaltenen Gemeindetage von den hierbei vertretenen Gemeinden ins Leben gerufen worden ist. Seine Tendenz ergiebt sich aus den angefügten „allgemeinen Grundbestimmungen." Die definitiven Statuten, mit deren Entwurf die Unterzeichneten beauftragt sind, werden vom nächstjährigen constituirenden Gemeindetag festzustellen sein, an dem mitzuwirken alle deutsch-israelitischen Gemeinden berufen sind, ohne Unterschied der politischen Abgrenzung und der religiösen Richtung. Es gilt nach innen und nach außen den Gemeinden förderlich zu werden, nach innen durch Austausch von Erfahrungen, bessere Organisation des Armen- und Pensionswesens rc., nach außen durch Zusammenfassung und Gesammtausdruck dessen, was an jüdischem Sinn die Gemeinden beseelt. Der glückliche Gedanke, den unsere französischen Glaubensbrüder in der Alliance israelite universelle verwirklichten: den im Druck schmachtenden Glaubensgenossen materielle wie geistige Hülfe zu bringen, soll im deutsch-israelitischen Gemeindebunde seine Verwirklichung im Sinne und nach den Anschauungen deutscher Juden finden: Alles anzustreben, was dem Glauben zur Ehre und den Glaubensgenossen zum Heile gereicht vwn Deutsche Glaubensgenossen in Nord und Süd, die Ihr allesammt deutscher Bildung huldigt, die Ihr allesammt trotz mannigfachster Abweichung in religiöser Prags und Anschauung ein jüdisches Herz habt, das heiß schlägt für Alles, was unseren Glauben und dessen Genossen berührt — im deutsch-israelitischen Gemeindebunde bietet sich Euch die von Vielen der Besten langersehnte Einigung, die auch dem Schwachen Kraft giebt Großes zu leisten. Der Gemeindebund hat die Einheit und Einmüthigkeit der Religionsgenossen zur Losung; sein Streben schließt keinen Glaubensgenossen aus, wie es keinen Andersgläubigen verletzt. Er will die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden erhöhen, ihren religiösen Gemeinsinn steigern, und erblickt in dem Frieden der Confessionen, in der der Gleichberechtigung entsprechenden vollen Hingabe des Juden an das Vaterland, die Gemeinde und die Gesammtheit der Mitbürger die wesentlichste Grundlage für eine gedeihliche Thätigkeit. Die verehrlichen Gemeindevorstände werden ersucht ihre Beitrittserklärung auf der Anlage vollziehen und bis 1. Oktober l. I. an Einen der ergebenst Unterzeichneten einsenden zu wollen.