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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-09-07 · Heft 36 (7.9.1869) · p. Seite 716

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 36 (7.9.1869)
Date
1869-09-07
Page
Seite 716 (sequence 4)
Language
German
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716 Dies mag, was die allgemeinen VerhälLnisie des Staates betrifft, richtig fein. Aber es gibt tausendfache Verhältnisse in der Gesellschaft, welche der Cognition, der Abwehr und der Bestrafung seitens des Staates entgehen, ihnen nicht unterliegen und für sie nicht greifbar sind. Das Gift der Unduldsamkeit, der religiösen Vorurtheile, des kirchlichen Hasses kann sich unter dem Schutze solcher Lehren und durch die Einwirkung von Geistlichen, welche diese Grundsätze zu lehren die Verpflichtung haben, durch alle Schichten der Gesellschaft so verbreiten, nach und nach so alle Verhältnisse durchtränken, daß, ohne daß der Staat es zu verhindern vermag, die vielfältigsten und traurigsten Wirkungen, Zerwürfnisse, Verwirrungen und Nachtheile daraus entstehen. Schon der Syllabus als Ausfluß der päpstlichen Curie ist nicht ohne Wirkung geblieben, und allerdings haben nicht wenige Katholiken, und zwar nicht die einflußlosesten, den Geist der Unduldsamkeit daraus geschöpft. Wie nun erst, wenn er durch die Unfehlbarkeit des Papstes und durch die Bestätigung seitens des Conzils die volle Kraft eines kirchlichen Axioms erhalten haben wird. Das offiziöse Organ der Curie, besonders der die Curie jetzt beherrschenden Partei, die Civilta Cattolica, läßt sich darüber unumwunden aus. Die Trennung der Kirche vom Staate, sagt sie, ist unmöglich, die Toleranz ist gottlos. Es handelt sich hier noch nicht um Gleichberechtigung, welche von vornherein antirömisch ist, sondern nur um Duldung. „Die Forderung der Toleranz im Munde eines Katholiken, sagt die Civilta, ist eine Ungeheuerlichkeit (cosa mostruosa), es ist eine Unbilligkeit, für die man keinen Namen finden kann, der Kirche zuzumuthen, sie solle ihre Freiheit vom Staate fordern und erhalten, während sie dieselbe unbedingt, umfassend und für alle Ewigkeit von ihrem göttlichen Stifter erhielt." Dieses Motiv für ihre Freiheit wird jede Religion anführen, und für vie Freiheit des Geistes haben wir als ein wesentliches Motiv das Recht anzuführen, welches Gott, der Schöpfer, dem Menschen eingesenkt, als er ihm den Geist gegeben und so geschaffen, daß er sich von innen heraus frei entwickelt. Die Civilta führt auch an, daß nur drei römische Kaiser Toleranzgesetze gegeben hätten: Jovianus, dem dieserhalb das Conzil von Antiochia eine ernste Ermahnung ertheilte, Valens, der ein Arianer, also Ketzer, und Julian, der „durch die Toleranz das Christenthum zu Grunde richten wollte? Schlimm genug, wenn aus der Reihe der katholischen Herrscher keine anderen von toleranten Gesinnungen zu nennen wären; aber geradezu wahnsinnig, wenn diese Leute glauben, daß wir noch in den Zeiten der römischen Kaiser leben. Hier ist wahrlich nur das Vertrauen auf den Geist der Zeit, welches vollen Trost gewährt. Aber diesem Geiste muß man zu Hülfe kommen; diesem Geist darf man sich nicht selbst überlassen; man muß ihn wecken und aufmerksam machen; man muß sich entschieden gegen alle diese Versuche, die mittelalterliche Herrschaft der Kirche wieder herzustellen, erklären; man muß, Jeder in seinem Kreise, der Welt bedeuten, um was es sich hier handelt; nicht ängstlich, aber mit vollem Ernst und Nachdruck muß opponirt und protestirt werden, vorher, während und nachher; weder vor den Schimpfereien noch den Hetzereien, vor dem Hohn oder der Wuth jener Gegner aller Vernunft und alles Rechts darf man zurückschrecken, aber noch weniger sie, ihren Einfluß und ihre Künste unterschätzen. Wir heben es noch einmal hervor, um die inneren Angelegenheiten irgend welcher Kirche werden wir uns niemals kümmern, niemals ein Urtheil aussprechen. Das Schauspiel, welches z. B. die evangelischen Synoden in Preußen und Sachsen, die hessische evangelische Geistlichkeit vor der beabsichtigten Synode geben, könnte sicherlich zu mancherlei Auslassungen den Stoff bieten. Aber es handelt sich bei ihnen vorzugsweise um interne Angelegenheiten, und da lassen wir gern die Hand davon. Anders verhält es sich aber mit dem Gebiete, welches wir eben bezeichnet haben, und wo es die Vertheidigung der heiligsten und mühsam erworbenen Rechte gilt, da ist falsche Delicateffe eine Schwäche, eine Feigheit. Die Auswanderung von Juden aus den westrussischen Provinzen. IV. Wir erhalten folgende Zuschrift: Ew. Hochehrwürden erwiedern wir auf die geehrte Zuschrift vom 19. d. M. betreffend die Bildung eines Comites behufs Sammlung von Beiträgen zur Uebersiedelung der westrussischen Inden ergebenst, daß wir in dieser Angelegenheit mit Vergnügen das Nöthige ver-

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