Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-08-31 · Heft 35 (31.8.1869) · p. Seite 701

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 35 (31.8.1869)
Date
1869-08-31
Page
Seite 701 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226726--27538-3263122
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

701 Correspondenz. Monatsberichte aus Ungarn. Reue Folge. IV. Neu-Verbaß, im Juli 1869. Die erste Reichstagssession der Periode 1869—72 ward jüngsthin geschlossen. In einer der letzteren Sitzungen dieser Session legte der Abgeordnete Ä r ä nyi, früher der äußersten Linken, dem Hause einen Gesetzentwurf über die Religionsfreiheit vor, welcher bei Wiederzusammentritt des Reichstages im October d. I. auf die Tagesordnung gestellt werden wird. Dieser Gesetzentwurf besteht aus 12 §§. und soll nach demselben die vollkommene Religionsfreiheit ausgesprochen und garantirt werden. Jedermann möge sich frei zu einem Glauben bekennen, und denselben auch äußerlich manifestiren können; alle Confessionen seien in Betreff der Rechte und Pflichten einander gleich; die Eheschließung werde für einen Civilvertrag erklärt und auch für die Ehescheidung ein besonderes Gesetz geschaffen, sowie die geistliche Gerichtsbarkeit aufgehoben; die Matriken sollen von Civilbeamten geführt, der Eid einfach durch die Worte: „Ich schwöre" ausgedrückt werden; die Friedhöfe endlich sollen unter Aufsicht der Ortsgemeinden stehen und keinem im Weichbilde derselben Gestorbenen dürfe das Begräbniß daselbst verweigert werden. Jede Confessio» habe übrigens das Recht, einen Friedhof auf eigenem Grund und Boden zu halten. Voraussichtlich wird der Cultusminister, Baron Eötvös während der zweiten diesjährigen Session ebenfalls einen Gesetzentwurf über die Religionsfreiheit vorlegen, der aber mit dem Jr-inyi'schen an Freisinnigkeit wird wetteifern müffen, da die Regierung sonst von der ihr ergebenen Reichstagsmajorität in dieser Frage leicht im Stich gelassen werden könnte. Noch einen zweiten, von der Abschaffung der Prügelstrafe handelnden Gesetzentwurf brachte Irünyi ein; der aber ebenfalls für die diesjährige Herbstsession zurückgelegt wurde. Der Mangel eines diesbezüglichen Gesetzes hat bisher namentlich auch viele unserer Glaubensgenossen, u. z. im buchstäblichen Sinne des Wortes, schmerzlich berührt, wofür nachstehender Vorfall einen neuen Beleg liefert: Im Dorfe blr-Endrsd des Szathmürer Komitates erhielt ein armer Jude von einem andern als Taglohn 2—3 Halbe Spiritus und trug sie nach Hause in seine Wohnung. Der Arrendator des Schankregales in jenem Orte kam auf den Verdacht, der Jude wolle den Spiritus im Geheimen ausschenken, und meldete die Sache dem Stuhlrichter. Dieser, er heißt Solymossy, hatte eine große Freude, daß er einen Juden zwischen die Klauen bekam, er zitirte ihn sofort vor sich, und ließ ihn ohne jedes Verhör auf die Bank niederziehen und ihm 12 Stockprügel appliziren, wobei er sagte: „Seit 1 848 hüben die Juden vergessen, wie der Stock schmeckt, jetzt werde ich ihnen den Messias in den Sinn bringen." Der arme kranke Delinquent wurde halbtvdt nach Hause gebracht. Dieser Akt der rohesten Barbarei von Seite dieses Solymossy empörte die Gemüther der intelligenteren Einwohner Nagy Käroly's so sehr, daß sie sofort dem Minister des Innern telegraphisch Meldung erstatteten, worauf dieser sofort das Komitat aufforderte, gegen den Stuhlrichter die Untersuchung anzuordnen. Das Komitat leistete zwar der Verordnung des Ministers Folge, aber so, daß es — einen persönlichen Freund des Stuhlrichters mit der Führung der Untersuchung b e t raute!! Nachdem es keinem Zweifel unterliegt, daß der Reichstag die Prügelstrafe abschassen wird, haben wir mindestens den Trost, daß solchem barbarischen Verfahren, wie das eben geschilderte, schon in naher Zukunft werden Schranken gesetzt sein, und mithin die berüchtigten stuhlrichterlichen Stockprügel baldigst nur noch zu den historischen Reminiscenzen zählen werden. Diese Hoffnung ist um so berechtigter, als der vom Justizminister vorgelegte und auch bereits angenommene neue Gesetzentwurf über die Ausübung der richterlichen Gewalt, dem Lande voraussichtlich solche Richter bringen wird, welche sämmtlich auf der Höhe der Civilisation stehen. Wir zweifeln dabei zugleich nicht im geringsten, daß unter den zu ernennenden zahlreichen Richtern auch Israeliten sich befinden werden, indem Justizminister Horvath sich in dieser Hinsicht den preußischen Justizminister sicherlich nicht zum Vorbilde nehmen wird. Daß dies in Abgeordnetenkreisen ebenfalls vorausgesetzt wied, dafür spricht ein Amendement, welches der oppositionelle Deputirte Mocsüri während der Specialdebatte über den in Rede stehenden Gesetzentwurf einbrachte. Um die volle Unabhängigkeit der 35

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.