Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 35 (31.8.1869)
- Date
- 1869-08-31
- Page
- Seite 695 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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6i>5 modernen Sprache als Zeichen der religiösen Gemeinde oder Genossenschaft lauten. An bloße Nationalität ist dabei nicht zu denken, denn einerseits wird V. 4, 5 u. 6 von „einer Menge von Völkern" in diesem Bunde und „Königen, die von dir ausgehen," gesprochen, und anderseits als Zweck dieses Bundes V. 7 u. 8 die Erkenntniß und Anerkennung Gottes bestimmt. Die Beschneidung soll an allen männlichen Mitgliedern des Hauses geschehen und deshalb auch an den für Geld erkauften oder im Hause geborenen Sklaven, an neugeborenen Knaben am 8. Tage. Wer von den Nachkommen Abrahams unbeschnitten bleibt, „dessen Person soll ausgerottet werden aus ihrem Volke, meinen Bund hat er gebrochen" (B. 14), d. h. es treffe ihn keine bürgerliche Strafe von Menschen ausgeführt, sondern seine Ausrottung wird von der göttlichen Vorsehung ausgehen vgl. unser Bibelwerk B. i. S. 77). Die Beschneidung wird dann auch V. 23 ff. berichtet, sowie von Isaak 21, 4. 3ti der dritten Generation war denn auch die Beschneidung unter den Nachkommen Abrahams so sehr eingewurzelt und zum unbedingten Gesetz erwachsen, daß die Söhne Jakobs dem Schechem als Bedingung für die Verheirathung mit ihrer Schwester Dinah stellten, daß er sich beschneiden lasse, denn andernfalls wäre es „eine Schmach" für sie (34, 14). Das Gesetz begleitete die Israeliten nach Aegypten und verblieb bei ihnen daselbst, denn gleich bei der Gesetzgebung über das Peßach wird vorgeschrieben, daß Niemand von dem Peßachlamme esse, der unbeschnitten; der für Geld erkaufte Sklave darf nur davon essen, wenn er beschnitten worden, alle im Lande sich aufhaltende Fremde dürfen nicht davon essen oder das Peßachlamm bringen, wenn sie sich nicht haben beschneiden lassen. (2 Mos. 12, 44 ff.). Hier ist aber auch jener werkwürdigen Stelle 2 Mos. 4, 24—26 zu gedenken, die so vieles Dunkle enthält, woraus jedoch als bestimmt hervorgeht, daß Moses seine in Midjan von seinem Midjanitischen Weibe geborenen Söhne bis zur Reise nach Egypten nicht hatte beschneiden lassen und die Beschneidung derselben unterwegs durch die Mutter selbst geschah, wozu irgend eine Gefahr Veranlassung gegeben. In der Gesetzgebung selbst hat die Beschneidung nur in dem Reinigungsgesetze 3 Mos. 12, 3 ihre Stelle, daß nämlich jeder neugeborene Knabe am 8. Tage beschnitten werde. Analog wird 19, 23 verboten, die Frucht eines Baumes während der 3 ersten Jahre desselben zu essen und dies als „Vorhaut des Baumes" bezeichnet. Wir können aber die fünf Bücher Moses nicht verlassen, ohne zu bemerken, daß die Beschneidung so tief in die Denkweise des Volks eingedrungen, daß das Unbeschnittensein (bis) figürlich au Hartnäckigkeit, Verstocktheit, Widerspenstigkeit übertragen und „unbeschnitten am Herzen" zur üblichen Redeweise wurde 5 Mos. 10, 16. 26, 41. 30, 6. Jerem. 4, 4. Ebenso wurde „unbeschuitten an den Lippen" für schwere Sprache, 2 Mos. 6, 12. 30, und „unbeschnitten am Ohr" für Harthörigkeit Jerem. 6, 10 gebraucht. Fahren wir in der Geschickte fort, so begegnet uns Josua 5, 2 ff. die Mittheilung, daß das Volk, welches aus Egppten gezogen, sämmtlich beschnitten war, doch alle diejenigen, welche in der Wüste geboren, unbeschnitten geblieben und jetzt vor dem Einzuge in das h. Land beschnitten werden sollten. Bemerkenswerth ist hierbei, daß sie hierauf das Peßach bereiteten (V. 10). Von nun an muß die Beschneidung im unbedingtesten Gebrauche geblieben sein, denn sowohl im Buche der Richter als in den Büchern Samuelis werden die Philister den Israeliten gegenüber als unbeschuitten bezeichnet und ihnen dies mit der Bedeutung des Schimpfes und der Verachtung uachgesagt. So Nicht. 14, 3. 15, 18. 1 Sam. 14,6. 17, 26.36. 18, 25. 27. 31, 4. 2 Sam. 1, 20. 3, 14. 1 Chron. 10, 4. Sehr bezeichnend auch für die Zeiten bis zur Zerstörung des ersten Tempels ist der Ausspruch des Propheten Jeremia 9, 25: „Denn alle Völker sind unbeschnitten, und das ganze Haus Israels unbeschnittenen Herzens," woraus also hervorgeht, daß die sämmtlichen Israeliten trotz sonstigen irreligiösen Wandels das Gesetz der Beschneidung sorgfältig beobachteten. Ezechiel 44, 9 verordnet in der Abtheilung seines Buches, die als zukünftiges Gesetzbuch anftritt, daß „kein ^Fremder unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische in das Heiligthum kommen" dürfe, und Jesaias 52, 1 ruft Jerusalem zur Aufrichtung auf, „denn nicht soll fürder Unbeschnittener und Unreiner dich betreten," womit besonders gesagt ist, daß die Fremdherrschaft über Jerusalem aufhören werde. Im 32. Capitel Ezechiel's werden Völker aufgeführt als unbeschnitten, und 28, 10. 31, 18 unbeschnitten im Sinne von „Frevler" gebraucht. Wir haben daher hierin auch für die Zeit des babylonischen Exils hinlängliche Zeugnisse hinsichtlich der Beschneidung. Dies ist, was sich in der heiligen Schrift über die Beschneidung vorftndet, und es geht daraus unzweifelhaft und unzweideutig hervor, daß vom biblischen 35*