Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1869)
- Date
- 1869-08-24
- Page
- Seite 675 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226725--27507-3263090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Fremdling, der Beisasse und Miethling doch im heiligen Lande ihrer Religion treu bleiben, aller Wohlthaten und Segnungen des Landes dennoch theilhaftigu. s. w. *) Um diesen Ausspruch noch näher zu begründen, gestatten wir uns, auf eine Untersuchung über den Begriff von nram und -u im biblischen, besonders pentateuchischen Sinne einzugehen. Es ist bekannt, daß späterhin das Wort bei den Juden vollständig in der Bedeutung „Proselyt" aufgegangen; **) ^at es nun auch in der heiligen Schrift und zwar überall in ihr dieselbe Bedeutung? Um diese Frage unzweideutig zu beantworten, müssen wir hier von der traditionellen Auslegung absehen, ebenso wenig die Verhältnisse bei anderen Völkern berücksichtigen, sondern die Bibel nur aus der Bibel erklären. Die klassische Stelle für unsere Frage scheint uns 2 Mos. 12, 43 ff. Es wird hier festgestellt, wer vorn Peßachlamme solle essen, d. h. „das Peßach dem Ewigen verrichten," (V. 48> dürfen. Hier wird zuerst (V. 43) als allgemeiner Grundsatz ausgestellt: „Kein Sohn eines Ausländers soll davon essen" nn bn*r Nb *0: p bn). Das Peßachlamm ist, wie wir schon öfter auseinandergesetzt, das eigentliche Bekenntnißopfer jedes Israeliten zu seinem Glauben. Das bedeutete es am Abend vor dem Auszuge aus Egypten, das sollte es alljährlich wiederholt bedeuten. Darum konnte es 'Niemand bringen und davon essen, der nicht dem israelitischen Glauben angehörte oder sich ihm angeschlossen. Es war dies durchaus keine Intoleranz, sondern einfache Sache des Bekenntnisses. Es konnte sich eben, und dies ist der Cardin alpunkt, dem israelitischen Glauben zugesellen, und der Ausdruck hierfür war die Beschneidung. Deshalb werden die obigen Worte am Schluffe iV. 48) durch die Worte erklärt und ersetzt: „Kein Unbeschnittener soll davon essen" (in bs&r ab bn». Unter ■02 p ist also jeder, der nicht aus dem israelitischen Bolke ist, zu verstehen. Nun werden aber die einzelnen Classen dieser „Ausländer" durchgegangen. Zuerst lB. *) Siehe unsere Schrift „zur Charakteristik der ersten jüdischen Synode" Berlin. Gerschel, 1869» S. 10. **) Wenn es Jebam. 62, 2. noch heißt: *0 "wn ib-!2w ppn, also zu -0 noch der Zusatz getroffen ist, lautet es einfach Abod. sar. 59. brasri bi?:->u: n? nbi:*b, immerdar ist Niemand Proselyt, bevor er nicht beschnitten und getauft worden.. 44) der für Geld erkaufte Knecht, es wird hinzugefügt: „beschneide ihn, dann kann er davon essen." Zweitens: (V. 45) -vnrai nurr „Beisasse und Miethling sollen nicht davon essen." Drittens (B. 48) : „der Fremdling, der sich bei dir aufhält, wenn er das Peßach dem Ewigen bereiten will, so werde ihm alles Männliche beschnitten und dann trete er heran es zu bereiten." Hieraus geht unzweideutig hervor:!) daß jeder Ausländer sich dem Judenthume zugesellen, sich zu ihm bekennen konnte, und 2) daß er es auch unterlassen und dennoch im Lande verbleiben und aller Rechtswohlrhaten desselben theilhaftig sein konnte, wie wir ersehen werden. Von Bedeutung ist hier, daß dieser Zutritt zum Judenthume dem Ger, nicht aber dem Thoschab zugeschrieben wird, während das Stammwort des Thoschab diesem einen dauerndern, dem Ger dagegen schon der Zusatz, „der sich bei dir aufhält" einen weniger dauerhaften Aufenthalt zuertheilt. Der Thoschab muß ein Ausländer gewesen sein, der sich gewissermaßen im Lande seßhaft gemacht, wie z. B. ein ins Land geflüchteter Sklave, der nach dem Gesetze nicht ausgeliefert werden durfte, während der vduj nur der Miethling war, der zur Verrichtung einer gewissen Arbeit für Lohn ins Land gekommen, um sich nach Beendigung derselben frei wieder hinauszubegeben, wie z. B. Zimmerer und Maurer. Sehen wir daher zunächst die Verhältnisse des Thoschab, soweit sie sich erkennen lassen, näher an. An mehreren Stellen werden Ger und Thoschab zusammen figürlich von dem Menschen und seinem Aufenthalte auf Erden vor Gott gebraucht, nämlich Psalm 39, 13 und 1 Chron. 29, 15. Daß sie in dieser Metapher beide mit einander genannt werden, ergiebt uns nichts weiter, als daß wohl hiermit eine leichte Nüancirung des kürzeren oder längeren menschlichen Lebens auf Erden bezeichnet werden soll. Der Mensch ist kein mr« (Einheimischer) auf der Erde, dessen ganzes Dasein dieser an gehört und auf ihr verläuft; er ist auf sie gekommen, verweilt länger oder kürzer auf ihr, und scheibet dann wieder von ihr, ohne daß damit seine Existenz aufhöre. Dieselbe Zusammenstellung finden wir aber auch conkret verstanden 1 Mos. 23, 4, wo Abraham, als er für sein verstorbenes Weib eine Begräbnißstätte erwerben wollte, sich noch als Ger und Thoschab den Kanaanitern gegenüber bezeichnet. Er ist ein Eingewanderter, und hat noch kein Anrecht an das Land erworben. Daß er sich beides nennt, läuft auch wieder darauf hinaus, daß er seinen Aufenthalt noch immer nicht als einen unbe- 34*