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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-08-17 · Heft 33 (17.8.1869) · p. Seite 662

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 33 (17.8.1869)
Date
1869-08-17
Page
Seite 662 (sequence 10)
Language
German
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662 m einem andern Sinne ihr Gutachten abgeben werden? Ich glaube es nie und nimmer, und auch Sie, m. H., dürfen es nicht glauben, so Sie auf Mannes Ehre halten. Und die Rabbiner? Darin stimmen alle überein, alle die des Non possumus und die der verschiedenen freieren Richtungen, daß das rituale Schlachten nur in der seit Jahrhunderten üblichen durch das rabbinische Gesetz bestimmten Weise auch ferner geschehen müsse." Er bat wiederholt und dringend, zu dem Warburg'schen Anträge nicht zu stimmen — und hatte die Freude, daß auch dieser Antrag verworfen und über die ganze Frage zur Tagesordnung geschritten wurde. Der nächste internationale Thierschutzcongreß findet 1871 in London statt; hoffentlich wird er sich mit der ritualen Schlachtfrage nicht mehr beschäftigen. Nachmittags um 2 V2 Uhr wohnten viele Congreßmitglieder dem von vr. Kahserling angeordneten Schächten im Züricher großen Schlachthause bei und äußerten viele, daß diese Tödtungsart keineswegs grausamer und grauenhafter als irgend eine andere sei. Großbritannien. London, 5. Aug. (Privatmitth.) Sie haben in Nr. 27 Ihres Blattes (Feuilletonbeilage) eine hinlänglich ausführliche Beschreibung des „die Entführung von Cardiff" genannten Vorganges gegeben, und die Einzelheiten sind wohl Ihren Lesern noch frisch genug in der Erinnerung, so daß ich sie nicht zu wiederholen brauche. Der zweite Akt spielte sich nunmehr vor einigen Tagen ab, indem der protestantische Pfarrer Thomas als Angeklagter vor den Geschworenen stand. Die Zeugen sagen über die Anstrengungen des Thomas, die Esther Lyons zum Protestantismus zu bekehren, hinlänglich und überzeugend aus. Dagegen sucht man von protestantischer Seite zu erweisen, daß Esther von ihrer Mutter oft körperlich mißhandelt worden, und daß sie in Folge dessen freiwillig aus dem elterlichen Hause entflohen sei. Von Seiten der Eltern wird dies geleugnet. Bei der Begegnung mit ihrer Mutter blieb die Tochter ganz ungerührt, während die Mutter jammerte und in Ohnmacht fiel, was die Tochter zu keinem Ausdruck des Bedauerns brachte. Als aber das Verhör mit der Tochter beginnen sollte, fiel diese in Ohnmacht, und die Sitzung mußte eine Zeit lang aufgehoben werden. Sie beharrt nachher bei der Aussage, daß sie von Kindheit an mißhandelt worden, freiwillig das Haus verlassen und vorher mit dem Prediger Thomas keine Verhandlungen gehabt habe. Eine possierliche Episode machte das Verhör der Frau des angeklagten Thomas. Es ist charakteristisch für diese Gattung Leute und stellen wir es deshalb hierher. Die Madame Thomas, Gemahlin des Hauptangeklagten Thomas, behauptet, ihr Mann habe nichts gethan, um Esther zu bekehren. Richter. Sie scheinen sich wohl sehr eifrigst für die Bekehrung der Juden zu interessiren? Madame Thomas. Für die Bekehrung von Jedermann. (Gelächter.) Richter. Kommen viele Bekehrungen unter den Juden vor? Madame Thomas. Leider nur wenige. Richter. Haben Sie und Ihre Freundin, Mad. Hollher, auch für die Bekehrung Esthers gebetet? Madame Thomas. Ja, wir beten für alle nichtbekehrten Personen und würden auch für Sie, Herr Richter, beten, wenn wir ansiehmen könnten, daß Sie dies nicht seien. (Lärmende Heiterkeit.) Richter. Antworten Sie nicht durch Späße, Madame, ich bin nicht gewohnt über solche Dinge zu spaßen. Die Geschworenen erklärten, Esther habe das Vaterhaus in Folge des listigen Verlockens der Angeklagten, des Ehepaars Thomas, verlassen und erkannten den Antragstellern 50 L. St. zu. Ob die Verurtheilten das Drama noch weiter führen und Cassation nachsuchen werden, weiß man noch nicht. Die Tochter ist den Eltern verloren; aber es ist den Bekehrungssüchtigen doch eine Warnung zugekommen, die freilich bei der Mehrzahl dieser Proselytenmacher wenig verfangen wird, da es theils ihr Gewerbe ausmacht, theils der Fanafismus sie beherrscht. Wie beschränkt und unwissend übrigens diejenigen sein müssen, welche sich von so gearteten Leuten bekehren lassen, konnte man an diesem Pfarrer und seiner Gattin so recht wahrnehmen. Serbien. Belgrad, 1. August. Unter diesem Datum erhalten wir aus Belgrad eine Correspondenz von zu-

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