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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-08-17 · Heft 33 (17.8.1869) · p. Seite 661

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 33 (17.8.1869)
Date
1869-08-17
Page
Seite 661 (sequence 9)
Language
German
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661 toritäten, wie sie vr. Kayserling in seiner Schrift, die rituale Schlachtfrage oder Ist Schächten Thierquälerei? gesammelt, sich darüber gutachtlich ausgesprochen hätten, könnte von einer Thierquälerei beim ritualen Schlachten kaum noch die Rede sein. Herr Di'. Marburg (Vice-Präsident) sprach ungefähr Aehnliches, wie er in dem 26. Jahresberichte des Hamburger Thierschutz-Vereins geschrieben. Die israelitische Schlachtmethode, wie sie Blat in seinem Werke: Nos cruaut&s envers les animaux geschildert, sei Grausamkeit, gegen welche die Thierschutzvereine sich aussprechen müßten. Der Kampf würde freilich kein leichter sein, denn die Orthodoxie der Juden habe mit allen Orthodoxien das „Non possumus" gemein. Er habe sich vor mehreren Monaten mit seinem Oberrabbiner besprochen, dieser habe sich die Sache überlegen (!) und etwaige Vorschläge (!!) ihm mittheilen wollen — es sei aber bei dem Versprechen geblieben: ex beantragte, daß der Congreß einen Preis von 100 Dukaten auf die besten Vorschläge über die schmerzloseste rituale Tödtung der Thiere aussetze. Hierauf ergriff Herr Rabbiner Dr. Kayserling das Wort: Die rituale Schlachtfrage sei seit mehreren Jahren ein auf den Congressen immer wiederkehrendes Thema, über das die Wissenschaft nunmehr ihr letztes Wort gesprochen habe. Mit Hinweis auf seine Schrift „die rituale Schlachtfrage" führt er aus, daß die Autoritäten der Beterinärheilkunde darin übereinstimmen, daß das Schächten weniger schmerzhaft, ja noch besser als eine andere Tödtungsart sei, daß mit demselben Rechte wie Herr Hofthierarzt Dr. Sondermann auch er sich auf ein Gutachten Gerlach's berufen könne, daß das Schächten zur humansten und am wenigsten qualvollen Schlachtmethode gehöre und consequenter Weise beantragen dürfe, daß der Congreß das Schächten allgemein einführe und empfehle. Er erinnert daran, daß die israelitische Synode, welche vom 20. Juni bis 4. Juli d. I. in Leipzig getagt, die Erklärung abgegeben habe, daß „das Judenthum jeden Verdacht der Thierquälerei in seinen religiösen Institutionen, insbesondere in den auf das Schächten bezüglichen Vorschriften entschieden von sich abweise." Die Synode, bestehend aus Männern, die den verschiedensten und auch freiesten Richtungen angehören, die allesammt das „Non possumus" nicht kennen, hätte diese Erklärung auf Grund der Wissenschaft abgegeben : es könne in den Vorschriften über das Schächten auch nicht die mindeste Thierquälerei nachgewiesen werden. Nachdem er noch einzelne Behauptungen der Vorredner widerlegt, stellt er zum Schluß seiner mit vielem Beifall aufgenommenen Rede den Antrag, der Congreß möge die Erklärung der Veterinär-Autoritäten adoptiren und die rituale Schlachtfrage aus den Verhandlungsgegenständen ausscheiden. Hiermit wurde die Mittwochssitzung Nachmittags 1 '/r Uhr geschlossen. Bei Eröffnung der Sitzung am folgenden Tage ging von Herrn Rabbiner Dr. Kayserling folgende Resolution ein: In Erwägung li daß die Entscheidung der Frage, ob das rituale Schlachten Thierquälerei sei, allein vor dem Forum der Wissenschaft zu entscheiden ist, 2) daß die Autoritäten der Veterinärheilkunde diese Frage dahin entschieden haben, daß das rituale Schlachten keine Thierquälerei, sondern so gut und besser als irgend eine andere Schlachtmethode ist, 3) daß der Referent dieser Frage auf dem Congresse sich diesen Autoritäten angeschlossen, 4) daß das rituale Schlachten für alle Zeiten als religiöse Institution und Gewissenssache zu betrachten ist, erklärt der 5. internationale Thierschutz-Congreß diese Frage fernerhin aus den Verhandlungen auszuscheiden. Es entspann sich nun eine recht lebhafte Debatte. Gegen die Resolution Kayserling's hatte der Vertreter aus Berlin (Polizei-Hauptmann Dennstedt) beantragt, über die ganze Frage zur Tagesordnung zu schreiten, und dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Sodann kam der Antrag Warburg's zurDiscussion. Antragsteller behauptete, daß nur durch die Aussetzung eines Preises von 100 oder 200 Dukaten diese Frage endgültig erledigt werden könne. Die Veterinär-Autoritäten und die Rabbiner sollten ihr Gutachten abgeben, in wie fern das rituale Schlachten mit den Anforderungen der Humanität in Einklang zu bringen sei. Gegen diesen Antrag erhob sich Herr Rabbiner Dr. Kahserling mit aller Entschiedenheit. Er legte dem Congreß wiederholt ans Herz, daß die Veterinär-Autoritäten bereits entschieden Ihätten; „ob diese Männer 1867 in diesem Sinne und 1870 wieder

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