Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1869)
- Date
- 1869-08-17
- Page
- Seite 663 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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663 verlässiger Hand, welche die in Nr. 31 d. Z. gegebenen Mittheilungen ausdrücklich und wörtlich bestätigt. Die zahlreichen Depeschen über die Gleichstellung aller Bewohner Serbiens waren also eine absichtliche Täuschung. Serbien wie Rumänien bleiben die Länder der Verfolgung und Beschränkung aller nichtchristlichen Bewohner. Alle Einreden der europäischen Großmächte haben sich wirkungslos erwiesen, so wirkungslos wie in Persien, und wirkungsloser als in Marokko. Nun, diese Interventionen bestanden ja bisher auch nur in nachdruckslosen Worten, und so diplomatisch geschult sind oie Minister des Fürsten Karl und des serbischen Herrschers, daß sie wissen, wie viel aus solche Noten der europäischen Diplomaten zu geben sei. Die rumänischen Minister sind darum doch mit hohen preußischen Orden geschmückt worden, und der neueste Tyrann der rumänischen Juden, der Minister des Innern, befindet sich jetzt in Paris, und bringt sich vielleicht das Großkreuz der Ehrenlegion mit. Die Redaktion. Frankreich. Paris, 15. Juli. Das heutige Heft der Arch. isr. enthält eine kurze, wohlgesinnte Besprechung der Synode. Wir hoffen, daß diese Zeitschrift einen detaillirten Bericht geben, und damit dieser Institution einen Boden auch in Frankreich gewinnen werde, während bis jetzt gerade in Frankreich ihr entweder in feindlicher, oder in sehr frostiger Weise entgegengetreten wurde. Wir vermöchten die Motive klar zu bezeichnen, aber wir unterlassen, dies, weil wir die Einigung , und nicht die Spaltung wollen. Daß der Gebrauch anderer Sprachen die Synodalversammlung nicht stört, hat die Anwesenheit des Großrabbiner Astruc und des Rabbinen Nathan aus St. Thomas erwiesen, welche vortreffliche Reden in französischer u. englischer Sprache hielten. Der größte Theil der Versammlung verstand und applaudirte sie, und eines der Mitglieder übernahm es sofort, den Inhalt dieser Reden zu verdolmetschen. Bis jetzt hat in Frankreich die öffentliche Presse die Synode mehr gewürdigt als die jüdische. Die Archives führen z. B. die Bemerkung des Pariser „National" über die von Philippson beantragte Erklärung der Synode an: „diese Resolution contrastirt ganz besonders mit dem römischen Syllabus und dem, was uns das Conzil verheißt." Ein kurzer, aber bedeutungsvoller Ausspruch. Anzeigen. Zum 1. Oktober d. I. ist die hiesige Religionslehrer-, Borbeter- und Schächterstelle vacant; das Gehalt beträgt bei freier Wohnung, Feuerung, Mittag- und Abendessen 120 Thlr. excl. Schechita, unverheira- Reflectanten wollen sich baldigst franco wenden an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Grabow in Mecklenburg. Reisekosten werden nicht erstattet. Für die hiesige israelitische Gemeinde wird zu T"« mn lötn ein Religionslehrer, Schächter und Vorbeter gesucht. Bei freier Station trägt die Stelle 150 bis 155 Thaler ein, auch ist gestattet, das Filial in Rehna mit zu übernehmen, wofür 70 Thaler bezahlt werden. Gadebusch in Mecklenburg, im Juli 1869. S. Franck, Vorsteher. Am 1. November a. c. wird die hiesige Lehrer und Cantor-Stelle vacant. Dieselbe ist, außer kleinern Revenüen mit einem festen Gehalte von 300 Thalern dotirt. Qualificirte Bewerber ersuche ich, ihre Meldungen, womöglich unter Anschluß der Zeugnisse, an mich gelangen zu lassen. Wattenscheidt in Westphalen, d. 30. Juni 1869. Der Vorstand: Robert Dalberg. Die Stelle eines geprüften Elementar- und Religionslehrers in hiesiger Gemeinde mit einem Gehalte von 250—300 Thlr. jährlich, soll zum 1. October o. besetzt werden. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Atteste in portofreien Briefen an unfern Vorsitzenden Herrn Gastwirth Frankel wenden. Reisekosten werden nicht erstattet. Landsberg O/Schl., im Juli 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Ein junger Mann, der sich dem Vorsängeramte widmet, sucht für die herannahenden Festtage ein passendes Engagement, am liebsten in einer größeren Gemeinde. Zeugnisse über Befähigung und musikalische Bildung werden auf Verlangen eingereicht. Näheres in der Expedition d. Bl. unter Chiffre E. BI. 10. 33*