Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1869)
- Date
- 1869-08-10
- Page
- Seite 643 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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643 zumischen; Rumänien habe seine vollkommene Autonomie, die es zur Zeit, als die türkische Herrschaft am stärksten gewesen, selbst dem Suzerän gegenüber zu wahren gewußt habe. Die Frage sei nicht religiöser, sondern ökonomischer Natur, denn die Rumänen waren zu allen Zeiten tolerant; die Juden schädigen nationale Interessen, sie „nagen" förmlich am Lande, sie besitzen keinen Patriotismus, seien nach wie vor ein fremdes Element im Staate und hätten sich nicht wie ihre Glaubensbrüder in anderen Ländern nationalisirt; sie stehen auf zu tiefer Stufe der Bildung. Ts wird ihnen zum Borwurfe gemacht, daß sie bei jeder Gelegenheit, anstatt sich vertrauensvoll an die Regierung zu wenden, fremden Beistand anrufen und an die „Alliance Israelite“ nach Paris sich wenden — ein Umstand, der ihre Lage nur verschlimmere. Die Verfügungen des Ministers, die Juden von den Dörfern auszuweisen, seien gesetzlich, weil ihnen der Aufenthalt auf dem Lande untersagt ist. Cogonitscheano billigt das Vorgehen Bratiano's gegen die Juden; er wie seine Nachfolger könnten nicht anders handeln, weil ein constitutionelles Ministerium den Wünschen des Volkes Rechnung tragen müsse, und wie dessen Vertreter über die Lösung dieser Frage denken, beweise die Kammerverhandlung vom 22. Mai d. I., in welcher nicht einmal der Antrag, eine Commission zu bilden, welche die Judenfrage gründlichst zu studiren, ernstlich zu untersuchen und der Kammer darüber Bericht zu erstatten habe, zur Abstimmung kommen konnte." Die Pointe dieser erbaulichen Darstellung läuft darauf hinaus, daß sich der Kaiser der Franzosen und alle übrigen Potentaten Europas um die Wirthschaft der Rumänen nicht weiter zu bekümmern haben, daß Letztere in ihrem Lande thun und unterlassen können, was ihnen gutdünkt, und daß das fernere Loos von einer Viertelmillion Menschen der Gnade oder Ungnade des hochgebildeten, souveränen rumänischen Volkes und seiner erleuchteten Minister anheimgestellt bleiben müsse. Die versuchte neue Taktik, aus der Judenfrage eine „ökonomische", eine „nationale" machen zu wollen, ist eben so ungeschickt wie unklug. Abgesehen von der weit geringfügigeren Anzahl christlicher „Fremden", vertreten die Juden ausschließlich den Handwerker¬ und Arbeiterstand im ganzen Lande und beschäftigen sich nicht nur mit der Ausübung leichter, sondern aller Gewerbe. Zu jeder Art Arbeit und Dienstleistung ist man in den Städten und auf dem Lande in der Moldau auf die Juden angewiesen. Wahr ist es, daß die Juden in der Moldau auf einer niedrigeren Stufe der Bildung stehen, als ihre Glaubensgenossen in manchen anderen Staaten der gebildeten Welt, und es wäre in der That sehr wünschenswerth, wenn Fortschritt und Civilisation mehr unter ihnen sich verbreiten und wenn sie dem Zeitgeiste größere Concessionen machen möchten. Allein dieser vom Minister ihnen zur Last gelegte Vorwurf fällt auf die Gesammtbevölkerung zurück, die in ihrem Bildungsgrade noch weit hinter den moldau'schen Juden zurückbleibt. Wie kann Herr Cogolnitscheano die ungerechtfertige Anforderung stellen, daß in einem Lande ohne Volksunterricht, dessen Landbewohner kaum die primitivsten Bedürfnisse kennen, gerade die Juden, deren Masse nicht minder zur untersten Volksschicht zu zählen ist, den gleichen Bildungsgrad wie deutsche, englische, französische oder italienische freieBürger besitzen sollen?! In jenen Ländern sind es eben nicht nur allein „Juden", sondern es sind „Deutsche", „Engländer", „Franzosen", „Italiener"; die Juden hier zu Lande werden nicht als Rumänen angesehen und behandelt und können deßhalb auch keine Rumänen sein. Es ist daher sehr begreiflich, wenn sie bei dem Drucke und den Berfolgungen, die sie zu den verschiedensten Zeiten erleiden mußten, „weniger patriotisch" sind und „schwerer sich nationalisiren können", als ihre Glaubensbrüder in anderen Ländern. Uebrigens müssen sie, ohne an den Rechten theilzunehmen, die Lasten des Staates in unverhältnißmäßigem Grade tragen helfen, und ihr Geld fließt reichlich in die öffentlichen Kassen und in jene — der Minister. „Die Vertreibung der Juden aus den Dörfern sei legal, weil ihnen der Aufenthalt daselbst verboten sei." Diese Behauptung ist durchaus unwahr. Wenn ein derartiges uraltes Gesetz, welches seit undenkbarer Zeit außer Anwendung blieb, wirklich vorhanden war, so ist es aufgehoben: 1. durch den Beschluß des moldau'schen „Divan ad hoc" vom Jahre 1852; 2. durch die Pariser Convention, und 3. durch das im vorigen Jahr von der Kammer votirte Gesetz über „die Rural-Polizei," woselbst es heißt: „Jeder, für dessen guten Leumund fünf Ortsansässige einstehen, kann sich wo immer niederlassen." Werden die Mächte eine Biertelmillion Menschen länger noch der Willkür eines ungebildeten, fanati- 32*