Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1869)
- Date
- 1869-08-10
- Page
- Seite 642 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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642 wurden auch in den Synagogen Trauerfeierlichkeiten abgehalten und die Juden Lembergs haben beschlossen, dem Könige ein besonderes Denkmal zu errichten. Waraödin, (Kroatien), im Juli. Der „N. Fr. Pr." theilt man mit, daß die städtischen Behörden dieser kroatischen Stadt den dortigen Israeliten das städtische Bürgerrecht verweigern. Donaufürslenthümer. Bukarest, 6. Juli. Die „N. Fr. Pr." enthält einen ausführlichen Bericht über die neuesten Machinationen des jetzigen rumänischen Ministers des Innern Cogolnitscheano, des würdigen Nachfolgers Bratiano's, gegen die Juden. Wir führen daraus folgende Stellen an: Die Manifeste, welche das Ministerium Ghika-Cogolnitscheano bei seinem Regierungsantritte erließ, strotzten von den schönsten Versicherungen und berechtigten nach jeder Richtung zu vernünftigen und guten Erwartungen. In erster Reihe bekannte sich die neue Regierung zu den strengsten Principien des Rechtes und der Humanität. Kurz darauf, nachdem jene Actenstücke der Oeffentlichkeit übergeben, die dem Anscheine nach an die Präsecten und Behörden, in Wirklichkeit aber an und für das Ausland adressirt und berechnet waren, kurz darauf erließ der Minister des Innern, Herr Michel Cogolnitscheano, ein Decret an alle Präfecten, welchem durchaus nicht die gleiche Absicht wie den mit humanen Phrasen gespickten Manifesten zu Grunde lag und dessen Zweck es war, streng befolgt zu werden. Der ministerielle Befehl lautete, allen Israeliten auf den Dörfern, welche Pachtungen, Einkchrhäuser, Schankwirthschaften rc. halten (die ausschließlichen Erwerbszweige der jüdischen Dorfbevölkerung), sobald ihre Contractzeit abgelaufen sei, sowie auch im Falle die Contracte selbst nicht gerichtlich legalisirt wären, den ferneren Aufenthalt in den Dörfern zu versagen und sie daraus zu entfernen. Durch dieses aller Billigkeit, allen Rechtssinnes und aller Menschlichkeit entbehrende ministerielle Dekret, welches mit der größten Strenge in der ganzen Moldau gehandhabt wird, sind bereits viele hundert Familien brot- und obdachlos geworden; in Jahresfrist werden es Tausende sein! Marquis Lavalette nahm von den Klagen der moldau'schen Juden Notiz und richtete an den hiesigen französischen General-Consul zur Bekanntgebung an die Minister des Fürsten Karl eine Note, in der es beiläufig heißt, „daß die bezüglichen Mittheilungen aus Rumänien bei der Regierung des Kaisers peinliche Eindrücke hervorgebracht, daß die französische Regierung die guten Beziehungen mit;der rumänischen erhalten wolle und deßhalb wünsche, man möge den Israeliten wenigstens jene Rechte gestatten, welche „die Convention vom Jahre 1858" und die Constitution des Landes gewährleisten, und zuförderst jenes berüchtigte Ministerial-Decret zurücknehmen." Die Vertreter Englands und Oesterreichs haben sich den Schritten des französischen General-Consuls in der Angelegenheit der verfolgten moldau'schen jüdischen Dorfbewohner angeschlossen. Der Vollgenuß der Civilrechte, worunter die beliebige Wahl des Aufenthaltes, die ungestörte Ausübung eines jeden bürgerlichen Berufes und die Erwerbung beweglichen und unbeweglichen Eigenthums wol selbstverständlich inbegriffen sind, wird den rumänischen Israeliten durch den Wortlaut der Pariser Convention gewährleistet. Die Verleihung der politischen Rechte" aber an „die nichtchristliche Bevölkerung" haben die Mächte den gesetzgebenden Körpern beider Länder überlassen, da sie keineswegs voraussehen konnten, daß ein junger Staat, der seine Freiheit und Unabhängigkeit weder durch Thaten noch durch Opfer errungen, sondern sie von den Westmächten als ein Gnadengeschenk erhalten hat, daß ein solcher Staat intolerant und rücksichtslos genug sein könne, einem Bruchtheil seiner Bevölkerung, weil dessen Glauben ein anderer ist, die Gleichberechtigung vorzuenthalten. In Folge der ernsten Vorstellungen des Herrn Mellinet, der auf das Verdienst Anspruch hat, zu wiederholtenmalen sich der Sache der Israeliten mit Wärme angenommen zu haben, hat Cogolnitscheano in der Form einer Broschüre geantwortet, die den Titel trägt: „Note des Ministers des Innern an den Präsidenten des Ministerrathes", und die dem französischen General-Consul von Letzterem zugestellt wurde. Die Hauptmomente, welche diese, in ihrer Form eigenthümliche „Note" enthält, sind folgende: „Die Judenfrage sei eine innere, und folglich stehe es fremden Regierungen nicht zu, sich hinein-