Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1869)
- Date
- 1869-08-10
- Page
- Seite 637 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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637 Circular angegebenen. Wir wollen damit jedoch nicht dem verwerflichen Kommunismus huldigen, oder gar sogenannte Strikes herbeiführen; vielmehr wollen wir auf solider und rechtlicher Basis das Verhältniß der Lehrer den Gemeinden gegenüber festsetzen. 4) Wird er es sich zur Aufgabe machen, in den Elementarschulen einen einheitlichen Unterricht, soweit solcher thunlich, einzuführen. Unter den vielen geistigen Mitteln, die uns zur Erreichung obiger Zwecke zur Verfügung stehen, wollen wir nur eines hervorheben. Der Verein wird durch seine Mitglieder alle Schulbücher ausarbeiten lasten, selbe der Regierung zur Begutachtung vorlegen und sie nach und nach in den Schulen einführen. Der Erlös aus den Schulbüchern, d. h. Druckkosten abgerechnet, bildet das Vereinsvermögen. Dies werden beiläufig die Statuten enthalten; wir sind jedoch bereit, und es wäre uns sogar erwünscht, wenn die Herren Collegen uns noch vor Ausarbeitung der Statuten ihre Ansicht in dieser Angelegenheit brieflich zukommen lassen wollten. Nie und nimmer werden wir uns in den Zeitungen auf Kritiken u. dgl. einlassen, da die Sache, die wir vertreten, zu ernst und die Zeit zu kostbar ist, als sie nutzlosen Scribeleien zu opfern. Der Verein isr. Lehrer. 2. Von einem Anonymus ist „Ueber vie Zukunft der Badischen Israelitischen Schulen und ihrer Lehrer" ein gutgeschriebenes Flugblatt erschienen und verbreitet worden, von welchem wir hier die Hauptstellen wiedergeben, da es sich nicht blos um locale Verhältnisse handelt, sondern um solche die überall eintreten werden, wo das System der gemischten Schulen zur Herrschaft gelangt. Durch das Edikt von 1809 und einen darauf gegründeten Erlaß des Großh. Oberraths der Israeliten vom 22. Febr. 1827 wurde in Baden der Anfang gemacht, die öffentliche Erziehung der israelitischen Jugend gleichmäßig mit den beiden christlichen Konfessionen zu regeln. In Folge dessen entstanden in Baden 45 israelitische Schulen selbst in ganz unbemittelten und kleinen Gemeinden, die für die Bildung ihrer Jugend verhältnißmäßig große Opfer brachten. Auch ist es allgemein anerkannt, und in den Prüfungsbescheiden wiederholt ausgesprochen worden, daß weitaus die meisten israelitischen Schulen denen der andern Konfessionen an Leistungen mindestens 'gleichstehen. Jedenfalls ist es auch der Wirksamkeit dieser .Schulen zuzuschreiben, daß das Jahr 1860 unsere Glaubensgenossen in Baden für die völlige Emancipation so trefflich vorgebildet fand. Durch das Gesetz vom 8. März 1868 und die Vollzugsverordnung vom 12. September desselben Jahres werden alle jene Schulen aufgehoben, beziehungsweise haben alle jene Schulen keinen weitern Anspruch auf staatsrechtliche Beiträge, welche nicht in drei auf einander folgenden Jahren 50, oder wenigstens ebensoviel schulpflichtige Kinder zahlen wie der andere Konfessionstheil rc. (§. 9 des Ges.) Nach der Tabelle des Kommissionsberichtes der zweiten Kammer fallen von unfern Schulen in diese Kategorie 31 Schulen, und können nur dann fortbestehen, wenn die isr. Gemeinden aus eigenen Mitteln dieselben fortzuerhalten wünschen. So sind denn auch bereits 22 dieser Schulen aufgehoben, die betreffenden Lehrer pensionirt und soviel uns bekannt nur ein einziger zur Disposition gestellt. Nicht von einer Gemeinde hat verlautet, daß sie von der erwähnten Erlaubniß Gebrauch gemacht habe, die Schulen weiter aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Schule zu Karlsruhe ist schon längst aufgehoben, die zu Mannheim und Heidelberg in eine gemischte umgewandelt und bleiben so bis heute nur noch 21 öffentliche israelitische Schulen bestehen. Auch von diesen wird die Mehrzahl über kurz oder lang eingeheu, nach unsrer Ueberzeugung in allen denjenigen Orten, in welchen die christliche Bevölkerung für gemischte Schulen stimmt, da wohl nicht eine israelitische Gemeinde für Fortbestehen von Konfessionsschulen stimmen wird und zwar nicht blos ans materiellen Gründen, welche doch auch schwer wiegen müssen, sondern vorzüglich, wie wir bestimmt annehmen können, weil auch die Orthodoxen in dieser Vereinigung einen Fortschritt im öffentlichen Leben der Juden erblicken, und sie sich nicht dazu hergeben werden, durch eine solche Maßregel die noch vom Mittelalter her auf uns lastende und eben erst gefallene, zweifelhafte Gemeindeselbstständigkeit wieder aufzurichten, beziehungsweise fortzuerhalten. Nach dieser Auseinandersetzung ist ersichtlich, daß die Zeit nicht sehr fern ist, wo wir in Baden nicht eine einzige öffentliche israelitische Volksschule haben werden, und wunderbarer Weise werden wir dann nach kaum