Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1869)
- Date
- 1869-08-03
- Page
- Seite 624 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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624 % Ungarn. Der „Pester Lloyd" vom 3. Juli enthält folgenden Artikel: Es wurde seinerzeit auch in diesen Blattern erwähnt, daß in Bözöd-Ujfalu (Siebenbürgen) mehrere zur Sabbaihäcr- Seele gehörige Familien zumJuden- Ihnme übergetretcn sind. — Dieser Tage erhielten wir nun ein Schreiben von dort, worin in herzergreifenden Worten geklagt wird, daß diese Juden von der Behörde sehr stiefmütterlich behandelt werden; insbesondere soll jüngsthin vom Oberkönigsrichter (fokiiäiybirö) des Udvarhelyer Stuhles an den betreffenden Stuhlrichter (duld) eine Verordnung ddto. 12. Juni l. I. Zahl 551 ergangen sein, worin mit Bezug auf die Verordnung des Siebenbürger kön. Kommissärs Hrn. Grafen v. Pvchy, resp. auf den Erlaß des königl. ung. Kultusmini st eriums ddto. 12. Mai l. I. Zahl 1318 den Betreffenden eröffnet wird, daß in Rücksicht auf die approbata constitutio und den G.-A. 53 ex 1868 der Ueb er tritt vom Christenthume zum Judenthume inUngarn nickt gestattet sei! — Wir erlauben uns nun im Interesse der Gewissensfreiheit an unseren hochverehrten Herrn Kultusminister die Frage zu stellen: w e n n es mit obiger Verordnung seine Richtigkeit hat, was haben jene zum Judenthum bereits vor einem Jahre übergetretcnen Personen zu thun? —werden sie gezwungen werden, sich taufen zu lassen?! — Pest, 20. Juli. Die N. Fr. Pr. enthält folgendes Telegramm: Das in Klausenburg erscheinende Blatt Magyar Polgär erzählt, Bischof Fogarassy habe anläßlich des Uebertrittes von Sabbatariern zum Judenthume vom Cultusminister die Durchfü hrung der alten G e s e tz b c st i m m u n g verlangt, derzufolge die Sabbatarier ihres Vermögens beraubt und verbrannt werden sollen. Minister E ö t v ö s habe angeordnet, daß der betreffende Paragraph den Ueöergetretencn vorgelesen, aber keine Zwangsmaßre geln angewendet werden sollen. Frankreich. Paris, 25. Juli. Die „Presse israölite" bringt Folgendes: „Man nennt uns, sagt der „Figaro," eine große Anzahl Häuser, meistens in der ruo de Naubeugo und der rue de Paradis-Poissonni&re, deren Eigenthümer es durchaus verweigern, an Israeliten zu vermiethen. Warum? — diese Frage ist noch nicht gelöst." (Auch ein Zeichen der Zeit, aus Paris, im Jahre 1869!, Der Courrier d'Orient veröffentlicht folgende Nachricht, welche gewiß in der Gelehrtenwelt große Sensation Hervorrufen wird. Durch die Bemühungen von Midhat-Pascha, hat man jetzt unter den Ruinen des ehemaligen Babylon einen Palast voll archäologischer Reichthümer entdeckt. Unter den seltsamsten Gegenständen figurirt eine Bibliothek aus Ziegelsteinen von außerordentlicher Feinheit. Die Buchstaben, mit denen diese Ziegelsteine oder vielmehr diese Seiten bedeckt sind, befinden sich in vollständig wohl erhaltenem Zustande. Diese Entdeckung ist besonders interessant für die biblischen Studien, denn die Inschriften in Keilschrift, welche auf demselben Territorium gefunden worden, machten es möglich, die in der Bibel gegebenen historischen Angaben zu bestätigen und zu vervollständigen, indem sie die Lücken des Textes hinsichtlich der Geschichte der Meder, Babylonier und Assyrer ansfüllen. Serbien. Belgrad, 20. Juli. Die näheren Nachrichten über die neue serbische Verfassung bestätigen es nur zu sehr, daß die an die Alliance isradlite universelle und an die größeren europäischen Journale gerichteten Depeschen auf eine Täuschung hinausliefen. Die neue Verfassung ist sehr paragraphenreich. Sie hat nämlich immer zwei Paragraphen, da wo andere Constitutionen nur Einen haben; der eine Paragraph, für Europa berechnet, läßt nichts zu wünschen übrig, der andere Paragraph, zum eigenen Gebrauche bestimmt, hebt in der Regel den Inhalt des ersteren auf. Was speziell die Gleichheit der Bürger betrifft, so verhält es sich folgendermaßen mit 8. 23. Alle Bürger sind gleich vor dem Gesetze. (Telegraphische Depesche fürs Ausland.) §. 132 (am Schlüsse und fürs Inland bestimmt). Alle früheren Gesetze und Beschlüsse, welcher Natur