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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-08-03 · Heft 31 (3.8.1869) · p. Seite 623

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 31 (3.8.1869)
Date
1869-08-03
Page
Seite 623 (sequence 11)
Language
German
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623 Fürth, 21. Juli. (Privatmitth.) Einweihung des neuen Gebäudes der israel. Bürgerschule. Dieselbe wurde, in Anbetracht, daß die Jugend allzusehr der Ignoranz auf religiösem Gebiete verfallen war, im Jahre 1861 von einflußreichen, schon lange dafür thätigen Mitgliedern der hiesigen Orthodoxie gegründet und durch freiwillige Beiträge hiesiger Wohlthäter wurde das zur Gründung erforderliche Capital aufgebracht. Das Unterrichtslocal, bisher gemiethet, ließ bezüglich seiner Räumlichkeiten viel zu wünschen übrig und faßte daher das Comitv den Entschluß, ein eigenes Haus zu acquiriren, das den gesteigerten Zeitforderungen in sanitätisclier Beziehung völlig entspricht. Anfangs des vorigen Jahres gelang cs den Bemühungen des Comitös einen Platz in freundlicher Lage zu erstehen, dessen Ankaufspreis 6300 fl. war, und nun steht das Haus fertig zweckdienlich da. Das zweistöckige Gebäude enthält parterre links die Wohnung des Pedell, parterre rechts einen Saal für Vorträge geeignet und ca. 300 Personen fassend, im ersten Stock 6 Lehrzimmer, im 2. Stock die Wohnung des Rectors, besitzt einen herrlichen Hofraum als Tummelplatz für die Zöglinge, ist durch Gas beleuchtet, und reiht sich den vielen hiesigen Neubauten würdig an. Die Einweihung fand Mittwoch 21. Juli unter zahlreicher Betheiligung, auch der hiezu eingeladenen Honoratioren durch den Director der Anstalt, Di-. Auerbach, einen allseitig gebildeten Mann, statt, welchem Rabbiner De. Loewh u. Pfarrer und Schulinspector Lehmus als würdige und beredte Redner folgten. Wir glauben uns keiner Uebertreibung schuldig zu machen, wenn wir die Kosten der Gründung, die Erhaltung ver Schule auf 35,000 fl. veranschlagen, die einzig und allein durch freiwillige Gaben, größtentheils der Orthodoxen, aufgebracht wurden; für den Bau des Hauses waren allein 20,000 fl., worunter einzelne Spenden zu tausend Gulden, gezeichnet, ein glänzendes Zeugniß für den alt bewährten, so häufig in Anspruch genommenen Wohlthätigkeitssinn der hiesigen Gemeinde, deren Sammlung für die Nothleidenden in Rußland dieses Jahr allein über 6000 fl. betrug. Wünschen wir nur, daß die der Orthodoxie entgegengesetzte Partei deren unablässiges Ringen und Schaffen, deren nimmermüdes Arbeiten und Rastlosigkeit für ihr Princip würdige, und hieraus Anlaß zu größerer Rührigkeit gebe, denn nur durch vereintes Zusammenwirken kann Ersprießliches geschaffen, Segensreiches gewirkt werden. Sigmund Heumann. Oöfterreichischer Kaiserstaat. Wien, 4. Juli. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde hat die Verfügung getroffen, daß fortan Privatschüler der der Volksschule entsprechenden Klasse der Religionsschule nicht mehr gehalten sein sollen, sich acht Semestrialprüfungen zu unterziehen und für jede solcher Prüfungen eine Taxe zu bezahlen. Eltern können nunmehr ihre Kinder summarisch gegen nur eine Taxe nach absolvirter vierter Klasse prüfen lassen. Ein hier am letzten Samstag verstorbener Israelit, Herr Franz Finn, hat nebst anderen wohlthätigen Vermächtnissen Papiere im Werthe von 80000 Gulden zur Fundirung von 20 Krankenbetten in dem von der jüdischen Gemeinde zu erbauenden Spitale vermacht. Wien, 19. Juli. (N. Fr. Pr.) Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeiude hat gegen die Entscheidung des Wiener Magistrats, derzufolge der Name des Knaben W. Eckstein auch ohne vorhergegangene Bcschneidung in das Geburtsprotokoll einzutragen ist, den Recurs an die Statthalterei ergriffen. Als Motive werden geltend gemacht, daß die Cultusgemcinde ihre Autonomie in confesfionellen Fragen wahren und die heiligste Institution des Judenthums schützen müsse. Die Beschneidung sei keine Ceremonie, sondern ein geheiligtes Gebot. Die Cultusgemcinde spricht auch ihre Befürchtung dahin aus, daß der Knabe, wenn er sich als Jude betrachtet, öfter Kämpfe zu bestehen haben wird: bei dem Besuche der Schule, des Tempels, bei der eventuellen Trauung u. s. w.; ferner daß Streitigkeiten zwischen den Seelsorgern und Rabbinen entstehen werden, durch welche der in jüdisch-religiösen Dingen bisher so selten gestörte Friede gefährdet erscheint. Der Vorstand hält auch die staatliche Einflußnahme bei dem Stande der heutigen Gesetzgebung auf die hier in Rede stehende Frage für unzulässig, gewiß aber nicht für opportun, und den Wiener Magistrat nicht für die competente Behörde zur Ertheilung so wichtiger und in das religiöse Leben so tief eingreifender Aufträge. 31*

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