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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-07-27 · Heft 30 (27.7.1869) · p. Seite 597

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 30 (27.7.1869)
Date
1869-07-27
Page
Seite 597 (sequence 5)
Language
German
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597 und von vornherein denjenigen Einzelnen, welche einen rascheren Vorgang bezweckten, eine leicht sichtbare Schranke setzte. Sehr natürlich, da diese Gemeindevertreter eben aus dem Bedürfniß ihrer Gemeinden heraus ihre Stimme abgaben. Von der andern Seite erwiesen sie aber auch den Ernst, mit welchem sie die nothwendig gewordenen Verbesserungen bereitwilligst «»nahmen. Die Versammlung hat stets mit großen Majoritäten, wenn nicht einstimmig votirt. Nur in zwei Nebenpunkten, in Betreff des dreijährigen Cyklus oder der Theilung der Sidra auf Sabbath-Bormittag und Nachmittag und in Erhaltung und Beseitigung des Aufrufens, trennte sich die Abstimmung in zwei ziemlich gleichmäßige Theile, d. h. also die Versammlung kam zu keinem bestimmten Beschlüsse, wenn sie auch hinsichtlich des ersten Punktes über die Nothwendigkeit, die Thoravorlesung zu kürzen, völlig einverstanden war. Aber auch eine andere Befürchtung erwies sich als völlig grundlos, nämlich die, daß besonders die kleineren Gemeinden wenig urtheilsfähige und vielleicht auch der nöthigen Bildung entbehrende Mitglieder in die Versammlung schicken möchten. Es fand dies von keiner einzigen Gemeinde statt. Wir können auf Ehre versichern, daß uns bei sorgfältigster Prüfung kein einziges, geradezu urtheilsloses, ungebildetes oder gar rohes Wort in beiden Versammlungen zu Gehör gekommen. Leidenschaftliche Ausbrüche kamen eher bei Männern von Fach, als aus der Mitte der Gemeindevertreter vor. Die Gemeinden haben mit Takt würdige und einsichtsvolle Männer gewählt, und wir können es mit Befriedigung sagen, daß gerade aus kleineren Gemeinden Männer da waren, die zu den besten unserer Glaubensgenossen gezählt werden müssen. Die Vertreter der größten Gemeinden konnten mit Achtung die Repräsentanten der mittleren und kleineren neben sich sehen, und dieser abermalige*) Beweis der allgemein verbreiteten Bildung unter unseren Glaubensgenossen ist kein gering zu schätzender Erfolg dieser Ver¬ *1 Einen früheren Beweis lieferten, wie wir zur Zeit hervorhoben, die Petitionen der preußischen Gemeinden im Jahre 1856, als es sich um die Aufrechterhaltung der die Gleichberechtigung der Cvnfessionen aussprechenden Paragraphen der preußischen Verfassung handelte, Petitionen, die wir in der Schrift: „Der Kampf der preußischen Juden für die Sache der Gewissensfreiheit, Magdeburg u. Leipzig bei Gebr. Baensch 1856" gesammelt haben. sammlung. Es bleibt unö daher nichts übrig, als den Wunsch auszusprechen, daß das Jahr 1870 eine an Zahl noch größere, aber an Würde und Einsicht gleiche Synodalversammlung sehe. Preisfrage. Ein Gönner der Wissenschaft hat folgende Preisfrage gestellt, und für den ersten Preis 1000 Francs und für den zweiten 500 Francs bestimmt. „Es sollen die jüdischen Speisegesetze vom historischen, antiquarischen, religiösen, diätetischen, volkswirthschaftlichen und interconfessionellen Standpunkte aus nach einer strengwissenschaftlichen Methode dargestellt werden." In historischer Beziehung müssen die Grenzen zwischen dem biblischen, mischnischen, talmudischen und rabbinischen Zeitalter markirt und die Fortbildung der Speisegesetze im Verlaufe dieser geschichtlichen Phasen des Judenthums nachgewiesen werden. In antiquarischer Beziehung sollen die jüdischen Speisegesetze mit denen andrer Völker des Alterthums verglichen werden. In religiöser Beziehung sollen die Ansichten der Exegeten und der Gesetzeslehrer über die religiösen Motive der jüdischen Speisegesetze mitgetheilt und kritisch geprüft werden. In diätetischer Beziehung soll die wohlthätige oder nachtheilige Einwirkung der jüdischen Speisegesetze aus die Gesundheit der Körpers untersucht werden. In volkswirthschaftlicher Beziehung soll nachgewiesen werden, welche Auslagen die jüdischen Speisegesetze einer aus fünf Personen bestehenden Familie nach einer Durchschnittsberechnung jährlich veranlassen. In interconfessioneller Beziehung soll gezeigt werden, welchen Einfluß die jüdischen Speisegesetze auf den socialen Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden ausgeübt haben und immerfort ausüben. Die Beantwortung dieser Preisfrage kann in deutscher, französischer oder hebräischer Sprache geschrieben sein, und der Termin für die Einsendung der Arbeiten an den Unterzeichneten ist bis zum 1. Juli 1871 festgesetzt.

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