Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1869)
- Date
- 1869-07-27
- Page
- Seite 594 (sequence 2)
- Language
- German
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594 2. Die Haftaroch sind in der Landessprache zu verlesen. Für dieselben können auch Stücke aus den Chetubim gewählt werden. 3. Die Thefilla soll in jedem Abschnitt des Gottesdienstes nur ein Mal gesprochen werden. 4. Textesveränderungen in den Stellen, wo die Bitte um Wiederherstellung.der Thieropfer und um die persönliche Rückkehr nach Jerusalem ausgesprochen wird, sind vorzunehmen; ebenso, wo die Bitten um Beistand und Hülfe Gottes für die Israeliten ausgedrückt sind, sollen sie auf alle Menschen ausgedehnt werden; Stellen, wo die Erwählung Israels zum Träger der Gotteslehre positiv ausgedrückt ist, sollen beibehalten bleiben, dagegen wo dies in negativer Weise als Zurücksetzung anderer Nationen ausgedrückt ist, soll eine Veränderung eintreten. 5. In den zu überarbeitenden und neuen, von der Commission der nächsten Synode vvrzulegenden Gebetstücken sollen, wie dies bereits in manchen bisherigen Gebeten der Fall ist, ganz besonders zum Ausdruck gebracht werden: die religiöse Mission Israels, die providentielle Führung in der Geschichte Israels, die großen Principien des Judenthums, nämlich der fortschreitenden Entwickelung, der dereinstigen allgemeinen Herrschaft der Gotteserkenntniß, der Liebe des Rechts und des Friedens (messianische Zeit), der allgemeinen Nächstenliebe u. s. f. 6. Am Morgen der drei Feste, wie am Sabbath, jedoch mit der Fest-Thefilla, dem Halle! (nach Bedürfniß der Gemeinde in hebräischer oder in der Landessprache), dem bestimmten Thorastücke, der besonderen Haftara und anderen, für das Fest bestimmten Liedern. 7. Alle Piutim, sowohl für die Festtage , wie für die Sabbathe sind in Wegfall zu bringen. An den Festtagen ist eine Festbetrachtung über die specielle Bedeutung des Festes einzuschieben. Geschem, Tal und Hoschana's sind zu überarbeiten. 8. Am Rosch haschana sollen einige besonders hochgehaltene Piut-Stücke in hebräischer und Betrachtungen in der Landessprache eingelegt werden, um die erhöhte Bestimmung dieser Feste für das Individuum zum Ausdruck zu bringen. 9. Am Tage des Jom Kippur sollen in jeden der vier Abschnitte des Gottesdienstes eine Betrachtung in der Landessprache und Bußgebete in hebräischer oder in der Landessprache je nach der erforderlichen Zeit eingelegt werden. Tautologien und Wiederholungen in den Gebeten sollen möglichst vermieden und bezügliche Abänderungen getroffen werden. 10. Zwischen Schacharith und Muffaf oder zwischen Mussaf und Mincha soll die feierliche Hascorath Neschamoth (Seelengedächtniß) abgehalten werden. 11. Die Aboda ist beizubehalten, jedoch sind die Zwischenstücke zu überarbeiten und zu kürzen. 12. Am Vorabend von Jom Kippur sind eine ausführliche, dem Fest entsprechende Einleitung, Predigt und Bußgebete, letztere abwechselnd in hebräischer und in der Landessprache anzuordnen. 13. Für den Gottesdienst an den Werkeltagen, an den Neumonden, an Chanukka und Purim, sowie am Tische» Beab sind von der Commission Vorschläge zu machen. 14. Es soll vorzugsweise auf einstimmigen Gesang gehalten werden. 15. Es ist deshalb die Orgel zur erforderlichen Begleitung empfehlenswerth, da deren Einführung sowie dem Spiel derselben am Sabbathund an den Festtagen ein religiöses Bedenken nicht entgegensteht. 16. Mehrstimmige Chorgefänge und weitere musikalische Aufführungen sind nur da zu empfehlen, wo hinreichende Kräfte vorhanden sind. Was nun zunächst die äußere Haltung der Versammlung betrifft, so ließ sie hierin wohl kaum etwas zu wünschen übrig. Mit freudiger Anerkennung sprechen wir es aus, daß dies ganz besonders der vorzüglichen Leitung der Verhandlungen durch den Vorsitzenden, Herrn Prof. vr. Lazarus aus Berlin, zu danken ist. Die Umsicht, die Ruhe, die Feinheit und Beredtsamkeit dieses Mannes flößten der Versammlung wie von selbst eine sichere parlamentarische Ordnung ein. Dennoch müssen wir auch den Geist und Takt der Versammlung selbst betonen, durch welche sie eben sich mit der Leitung des Vorsitzenden in steter Uebereinstimmung befand. Wenn, wie es gar nicht zu vermeiden, zwei oder drei Male ein leidenschaftlicher, bittrer Ton sich geltend machen wollte, wurde er sofort von der Versammlung zurückgewiesen. So hat in der That ein wirklicher Mißklang die Versammlung in ihren 8 Sitzungen nicht gestört. Der Eindruck, den die Versammlung nach Außen hin gemacht, war sowohl durch diese ihre Haltung, als durch ihre Beschlüsse ein vorzüglicher. Die öffentlichen Blätter haben davon Zeugniß gegeben.