Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1869)
- Date
- 1869-07-20
- Page
- Seite 577 (sequence 9)
- Language
- German
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577 Das eigentliche „Land der Bibel" erfreut sich einer ganz besonder« Berücksichtigung, welche so weit geht, daß wir z. B. hinsichtlich der politischen Gebietseintheilung alle die Veränderungen vor uns sehen, die da von den Persern, den Macedoniern, (Alexander und seinen Nachfolgern), den Makkabäern, Herodeern und schließlich den Römern sind vorgenommen worden. — Jerusalem wird uns in einem Doppelbilde vorgeführt, indem wir diese merkwürdige Stadt sehen, wie sie zu Esra's Zeiten — und dann wieder, wie sie in der Periode der römischen Landpflegerschaft gestaltet gewesen. Frankfurt a,O. Weyl. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 8. Juli. Das Bundesgesetz wegen Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung hat unterm 3. d. M. die allerhöchste Präsidial-Genehmigung erhalten und erscheint morgen in dem Bundes-Gesetzblatte. Das Gesetz enthält nur einen „einzigen" Artikel also lautend: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sein." Breslau, 6. Juli. (Privatmitth.) Ich beeile mich, Ihnen, geehrter Herr Redacteur, die spärlichen Fragmente mitzutheilen, die von den sogenannten geheimen Verhandlungen der Sitzungen des jüd. theol. Vereins in die Oeffentlichkeit gedrungen sind. Ueber die bei dieser Gelegenheit gehaltenen öffentlichen Vorträge sind die Leser Ihres geschätzten Blattes bereits unterrichtet. Nach einer längeren Debatte soll eine Resolution zu Stande gekommen sein, welche dem Standpunkt der Versammlung und den Bestrebungen des Vereins innerhalb der religiösen Bewegungen im Judenthnm Ausdruck verleiht. Dieselbe wird ihrer Zeit der Oeffentlichkeit übergeben werden. — Sodann kam ein Antrag des Herrn vr. Grätz zur Debatte, nach welchem im Interesse der Hebung und Verallgemeinerung der hebr. Sprachkenntniß eine Reform der üblichen Schristverlesungen angebahnt werden soll. Der Antrag soll dahin gehen, daß 3-jähriger Cyclus eingeführt werde, daß der Aufgerufene selbst aus der Thora vorlese und daß der übliche Trop, der bis jetzt bei der Vorlesung aus der Thora für manchen störend gewesen sei, wegsallen solle. Es wurde beschlossen, eine Commission zu wählen, welche die Grenzen, innerhalb deren eine Reform überhaupt wünschenswerth erscheine, genau fixire, und derselben den vorliegenden Antrag als Material zu übergeben. Hierauf kam ein Antrag des Comitss zur Berathung: Der Verein möge beschließen, daß er als Gesammtheit sich der Alliance Israölite Universelle in Paris anschließe, deren edle Tendenzen und Wirksamkeit er vollständig anerkenne, und daß es ferner jedem Mitglied des Vereins zur Pflicht gemacht werde, nach Kräften in seiner Gemeinde oder seinem Kreise der Alliance Mitglieder und Beiträge zuzuführen. Der Antrag wurde angenommen. Nunmehr folgte die Diskussion über den Antrag zur Ernennung einer Commission, welche die Vorarbeiten zu der von dem Vereine beabsichtigten talmudischen Enchklopädie entgegennehme und über das eingegangene Material Bericht erstatte. Hieran schloß sich ein Antrag des Seminardirektors vr. Frankel, welcher die Ernennung einer Commission zur Entgegennahme rein talmudischer Themata befürwortet. Es wurde beschlossen, beide Commissionen zu combiniren. Aus der sogleich erfolgenden Wahl gingen hervor die Herren vr. Frankel, vr. Grätz, vr. Freudenthal und vr. Perles. Hierauf wurde der Antrag zur Berathung gestellt: Der jüd.-theologische Verein möge sich für die Einführung des obligatorischen jüdischen Religions-Unterrichts an den höheren Unterrichtsanstalten verwenden. Herr vr. Güdemann gab nun einen ausführlichen Bericht über den Stand des jüdischen Religionsunterrichts an den österreichischen Gymnasien und Realschulen, vr. Grätz modificirte den Antrag dahin: Der Verein möge beschließen, in Verbindung mit den Gemeindevorständen eine Petition an die Ministerien, resp. an die Volksvertretungen zu richten, mit dem Gesuche, aus Rücksicht auf die Glejch- 29