Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1869)
- Date
- 1869-07-20
- Page
- Seite 572 (sequence 4)
- Language
- German
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572 phischen Berichte alle Anträge, Amendements und Denkschriften, welche in der diesmaligen Versammlung nicht zur Verhandlung gekommen wären, nicht ausgenommen würden. Er motivirte dies damit, daß die Versammlung irgend welche Verantwortlichkeit für die gedachten Schriftstücke nicht übernehmen könne und dürfe, daß aber ein großer Theil des Publikums nicht im Stande wäre dies genügend zu unterscheiden, und demnach den Inhalt mancher dieser Anträge, Berichte und Denkschriften als von der Versammlung ausgegangen und gebilligt betrachten würde. Da die gedachten Schriftstücke sämmtlich den bezüglichen Commissionen für die nächste Synodalversammlung übergeben werden, so konnten sich deren Verfasser in keiner Weise hierüber beklagen. Der Vorsitzende sprach nun im Namen der Versammlung den Dank an die Mitglieder der Commission aus, welche die Rabbinerversammluug zu Cassel zur Berufung der Synode erwählt hatte. Die Versammlung erhob sich von ihren Sitzen. Adler, der Vorsitzende dieser Commission, erbatsich das Wort, und führte aus, daß dieser Dank vorzugsweise dem Mitgliede Philippson (Bonngebühre, da dieser hauptsächlich die Arbeiten der Connnission und zwar mit unermüdlicher Ausdauer und Hingebung übernommen und ausgeführt habe. Die Versammlung nahm diese Erklärung mit stürmischem Beifall auf und votirte dem Dr. PH ilipps on noch besonders ihre Anerkennung. — Einstimmig verwarf die Versammlung einen Antrag auf zweijährige S-ynodalversammlungeu, und beschloß, daß die nächste im Laufe des Jahres 1870 stattfinden solle. Zeit und Ort zu bestimmen wurde dem Präsidium überlassen, sowie dieses mit der Zusammenberufung überhaupt beauftragt wurde. Zugleich wurde ihm der Auftrag ertheilt, eine ungefähre Angabe der voraussetzlichen Zeitdauer der nächsten Versammlung in den bezüglichen Bekanntmachungen anzugeben, damit sich die Mitglieder der nächsten Versammlung hierauf einzurichten vermöchten. — Eine lebhafte Debatte erhob sich noch über den Antrag von Klingenstein, in den §. 1 der Geschäftsordnung einzuschieben, daß auch die Lehrer als solche zum Eintritt in die Versammlung berechtigt seien. Die Gründe für und wider wurden mit großem Nachdrucke erörtert. Von der einen Seite wurde zwar anerkannt, daß der jüdische Lehrerstand sich sehr gehoben habe und viele würdige Mitglieoer in sich schlösse, daß aber eine sei r große Anzahl von Lehrern durchaus nicht ein genügendes Maaß jüdischen Wissens besitzen, um schon durch ihr Amt ciUctn eine Bürgschaft für ihre zureichende Befähigung, um in der Synode mitzuwirken, zu geben. Von der andern Seite gab mau zu erwägen, daß die Lehrer für Schul- und Unterrichtsfragen, sowie für den Kultus in den kleinen Gemeinden sehr brauchbar wären; daß es zwar besser gewesen wäre, für diesmal die Frage nicht zu erheben, daß sie aber, da sie einmal gestellt worden, in günstiger Weise beantwortet werden müsse, um den Lehrerstand im Allgemeinen nicht zu kompromittiren, und ihn zur Ausführung der Synodalbeschlüsse anzufeuern. Um jedoch einen Maßstab für die Zulassung der Lehrer zu haben, wurde beantragt, daß solche Lehrer, welche an jüdischen Volksschulen, die vom Staate den Charakter als öffentliche Schulen erhalten haben, angestellt sind, und die zugleich Religionslehrer sind, zulässig seien. Nachdem mehrere Redner gesprochen, beschloß die Versammlung den Schluß der Debatte, obgleich sich noch viele Redner gegen und für hatten einschreiben lassen. In der obigen Fassung wurde der Antrag mit Majorität angenommen. Ein Amendement Philippsons (Bonn), der als Redner für die Annahme sich Hatteeinschreiben lassen, daß der betreffende Lehrer zehn Jahre im Amte sein müsse, wurde nicht angenomen. — Der Vorsitzende Prof. Dr. Lazarus brachte zwei Vorschläge zur Sprache, nämlich I) es mögen einzelne Denkschriften über einzelne Gegenstände aus den Commissionen hervorgehen, welche in kurzer verständlicher und überzeugender Weise die bezüglichen Themata behandeln und begründen und die dann als Synodalschriften veröffentlicht und verbreitet würden, um diskutirt und in den einzelnen Gemeinden besprochen zu werden, so daß die Gerneindeveputirten, von der Meinung ihrer Gemeinden schon unterrichtet, in die Synodalversammlung kämen; er belegte dies mit Beispielen aus dem Verfahren in der Schweiz; 2) Anschreiben an die Gemeinden zu erlassen, um Beiträge für die Kosten der diesmaligen und der zukünftigen Synodalversammlungen zu erhalten. Den ersten Vorschlag mußte man als frommen Wunsch hin gestellt sein lassen, da es hierbei auch auf die vorhandenen Mittel ankomme, dem letzteren stimmte die Versammlung bei, da schon jetzt nicht unbedeutende Kosten für Porti, Drucksachen, Stenographen u. s. w. aufgelaufen sind. Es wurden nun Commissionen für die Kultusfragen aus fünf Mitgliedern, für Schul- und Unterrichtswesen von sieben, für eherechtliche Fragen von fünf, für Ritualfragen von sieben und für den Antrag des Prof. Dr. Fürst von drei Mitgliedern beschlossen, und die Wahl dem Präst-