Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1869)
- Date
- 1869-07-20
- Page
- Seite 571 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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571 vorbehaltlich redactioneller Verbesserung, angenommen: „Ebenso am Vorabend von Jom Kippur, jedoch mit ausführlicher dem Fest entsprechender Einleitung, mit Predigt und Bußgebeten, letztere abwechselnd in hebräischer und in der Landessprache." — Zum Schluffe dieses Titels wurde resolvirt: daß die Commission für die nächste Synodalversammlung Vorschläge auch für den Gottesdienst an den Wochentagen, Tischea Beab, Purim, Chanukka und den Neumondstagen vorzulegen habe. Titel VI. „Im Allgemeinen." Da §. 17 bereits angenommen war, werden nunmehr auch §§. 16 und 18 einstimmig angenommen: 16. „Es soll vorzugsweise auf einstimmigen Gemeindegesang gehalten werden. 18. „Mehrstimmiger Chorgesang und weitere musikalische Aufführungen sind nur da zu empfehlen, wo hinreichende Kräfte vorhanden sind." Hiermit war der Commissionsentwurf erledigt; alle weiteren den Gottesdienst betreffenden Anträge und Amendements wurden der nächsten Synodalversammlung Vorbehalten und der Commission überwiesen. 8. Sitzung (Schlußsitzung), Sonntag, 4. Juli, 4 Uhr Nachmittags. Eine große Anzahl Mitglieder der Synode hatten vorausgesetzt, daß die Sitzungen nur drei Tage andauern würden; ein Theil derselben war daher schon abgereist, die meisten waren an diesem Sonntag bei der Zusicherung anwesend geblieben, daß Sonntag Abend diese erste Synodalversammlung geschlossen würde. Es konnte daher in dieser Nachmittagsitzung nur noch die Verfügung über die noch vorliegenden Anträge getroffen, sowie die von der Geschäftsordnung vor dem Schluffe der Versammlung vorgelegten Gegenstände erledigt worden. Am Schluffe der 6. Sitzung (Freitag) hatte der Vorsitzende erklärt, daß er in der von ihm früher vorgeschlagenen Weise nach der Behandlung eines materiellen Antrages wieder einen theoretischen auf die Tagesordnung setzen wolle, und zwar den unter der Aufschrift der Sabbathpsalm u. s. w. recitirt werden. Das dritte Mitglied will die jetzige Einrichtung beibehalten und nur ein deutsches Einleitungsgebet vor Borchu und ein deutsches Schlußgebet nach Kiddusch eingefügt haben." „Fernerer Antrag, gestellt von vr. Ludwig Philippson (Bonn)" gedruckt vorliegenden ls. Nr. 26 dieser Zeitung), womit nach dem Beschluffe der Versammlung, und zwar mit §. 2 des Philippson'schen Antrages, der Antrag des vr. Wollner und Genossen verbunden sein sollte. Er hatte zugleich diese Herren, sowie den vr. Feilchenfeld (Culmj, der ein Amendement zu §. l des Philippson'schen Antrages gestellt hatte, aufgefordert, zu versuchen, ob sie sich über eine gemeinschaftliche Fassung vereinigen könnten. Letzteres war auch geschehen. Es hätte also dieser Antrag Philippson's den ersten Gegenstand dieser Schlußsitzung bilden müssen. So wenig vorauszusetzen war, daß nach geschehener Vereinbarung eine längere Discussion über diesen Antrag eintreten würde, so war doch eine etwas längere Motivirung desselben seitens des Antragstellers zum klaren Berständniß und zur Begründung desselben nothwendig. Hierzu war bei der Fülle des noch Vorliegenden keine Zeit mehr vorhanden. Eine motivirte Tagesordnung oder die Ueberweisung an eine Commission billigte der Antragsteller nicht, und zog vielmehr seinen Antrag für diese Versammlung zurück, um ihn der nächsten vorzulegen. Dem schloß sich auch vr. Wollner betreffs seines Antrags an, indem er bemerkte, daß er seinen Antrag allerdings mit der Absicht eingebracht habe, die Versammlung zu einer Erklärung zu veranlassen, daß sie in keinerlei Weise eine destructive Tendenz habe, sondern sich völlig auf positivem Boden befinde und bewegen werde. Die Verhandlungen aber haben ihn und seine Genossen völlig überzeugt, daß im Schooße der Versammlung jede destructive Tendenz durchaus nicht den geringsten Anklang fände, und somit sei sein Antrag überflüssig. — Es war dies ein charakteristischer Zug und es veranlaßt uns dies, diesem Gegenstände ein besondern Artikel zu widmen. Es wurde nun zunächst die Publikation der Protokolle und stenographischen Berichte beschlossen', und zwar nicht anders als beider zusammen. Zunächst solle eine Verlagshandlung gesucht werden; würde diese nicht gefunden, so solle die Veröffentlichung aus Kosten der Synode geschehen, und die Schrift durch eine Commissionsbuchhandlung verkauft werden, wozu sich die Buchhandlung List und Franke in Leipzig erboten und zwar nur im Interesse der Sache, ohne Abzug von Commissionsgebühren. Eine Redaktionskommission zu erwählen, wurde dem Präsidium überlaffen. Hierzu hatte Philippson (Bonn) den Antrag gestellt, daß in die stenogra- 29*