Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1869)
- Date
- 1869-07-13
- Page
- Seite 556 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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55(i 1) Mittheilung und Austausch von Erfahrungen über Einrichtungen, welche sich im Wirkungskreise der Gemeinden als heilsam und nachahmungswerth bewährt haben, soweit sie die Verwaltung der Gemeinden oder einzelner wichtiger Zweige desselben, wie des Unterrichts-, des Armen- und Vereinswesens rc. betreffen. 2) Anbahnung von Associationen. a. Für Bildung von größeren Armenverbänden innerhalb bestimmter geographischer Bezirke. Behufs Beseitigung der im Fremdenunterstützungswesen herrschenden Mißbräuche; b. zur Gründung neuer oder thatkräftiger Förderung bestehender gemeinsamer Pensions-Unterstützungsanstalten für israelitische Cultus- und Gemeinde- Beamten und deren Hinterbliebene. 3) Vereinigung der Mittel und Kräfte der deutsch-israel. Gemeinden und ihrer Mitglieder für größere Aufgaben der Huinanitat, namentlich zur Verbesserung der politischen und socialen Lage der Glaubensgenossen, so wie zur Abhilfe geistiger und materieller Nothstände unter denselben bei geeignetem Zusammenwirken mit ausländischen Vereinen gleicher Tendenz (Alliance universelle israelite). 4) Thatkräftige Förderung der Bestrebungen auf Errichtung höherer dentsch-israel. Lehranstalten zur Pflege der Wissenschaft des Judenthums resp. zur Ausbildung von Rabbinen, Predigern, Lehrern und Cantoren, unter entsprechender Mitwirkung des Gemeindebundes bei der Verwaltung dieser Institute. II. Die Organe des Gemeindebundes sind: Der Gemeindetag, der Hauptvorstand und die Vororte. Der Gemeindetag tritt in dreijährigen Perioden an wechselnden Orten zusamwen. Das Stimmrecht der Mitgliedsgemeinden wird nach Maßgabe der Höhe ihrer Beiträge verhältnißmäßig bemessen. Einzelne Beitragende können an den Verhandlungen jedoch ohne Stimmrecht Theil nehmen. III. Der Gemeindebund gilt als begründet, sobald durch entsprechende Erklärungen der Beitritt von mindestens 100 Gemeinden mit einer jährlichen Beitragssumme von 2000 Thlr.-gesichert ist, nach dem vorläufigen Maaßstab eines Beitrags der beitretenden Gemeinden von 1 o/o der in denselben erhobenen directen Gemeindesteuern und mindestens t Thlr. jährlich für einzelne Individuen. IV. Ein von dem Gemeindetag zu bestimmender Ausschuß von 5 Mitgliedern wird mit Publication und Verbreitung dieser Beschlüsse, Entgegennahme der Beitrittserklärungen und Wahrnehmung der Interessen des Bundes bis zum Zusammentritt des nächsten cvnstitutirenden Gemeindetags, sowie mit Vorlegung eines Organisations-Statuten-Entwurfs beauftragt. Der Gemeindetag wird einberufen, sobald eine der unter II bezeichneten Bedingungen eingetroffen ist, frühestens im Laufe des nächsten Jahres. V. Die durch die Ausführungsbeschlüsse dieses Gemeindetags entstehenden Kosten werden auf die in dem letzteren vertretenen Gemeinden verhältnißmäßig repartirt. Leipzig, 30. Juni 1869. vr. Honigmann. Vertreter der Synagogengemeinde Breslau. Protocoll der dritten Sitzung des ersten deutsch-jüdischen Gemeindetages. Leipzig, den 2. Juli 1869. Die heutige Sitzung wurde eröffnet durch den Vorsitzenden Herrn Kohner, um 81/4 Uhr. Nachdem der Herr Vorsitzende der Versammlung die Namen der Mitglieder derjenigen Commission genannt hatte, welche berufen sein wird für die Fortentwickelung des zu constituirenden Verbandes Sorge zu tragen, der Herren: vr. Honigmann in Breslau, vr. Werthheim in Berlin, vr. Lehmann in Dresden, Kohner in Leipzig und Feigl in Prag u. vr. Josefsthal in Nürnberg, wurde statt des Schriftführers, Herrn vr. Lehmann, der bereits abgereist ist, Herr vr. Josefthal aus Nürnberg zum Schriftführer ernannt. Hierauf verlas der zweite Schriftführer Herr Klingenstein das Protocoll der 3. Sitzung und wird dasselbe angenommen. Der Herr Präsident nennt dann die Zeitungen, welcher sich die Gemeindeverbands-Commission bedienen will: Allgemeine Zeitung des Judenthums, Neuzeit, Israelit, Israel. Lehrer. Es wird nunmehr zum Antrag des Herrn vr. Ludwig Philippson die Verhältnisse der Juden in Westruß-