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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-07-13 · Heft 28 (13.7.1869) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 28 (13.7.1869)
Date
1869-07-13
Page
Seite 550 (sequence 2)
Language
German
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550 zu, daß jeder jüdische Theolog sich über diese Frage bereits habe schlüssig machen müssen; aber darauf komme es gar nicht an, vielmehr auf die überzeugenden Gründe. Der erste Antragsteller selbst, nachdem er die Veranlassung dieser Frage durch einen Fall in Wien, wo die Behörden die Eintragung eines unbeschnittenen Judenknaben in die Matrikel geboten hatten, man sich aber über die spätere Behandlung eines solchen Knaben in rituell-religiöser Beziehung nicht schlüssig machen konnte, ausführlich berichtet hatte, trug selbst nur auf eine Commission zur Beantwortung in der nächsten Synode an und die Majorität entschied schließlich für die letztere Behandlung. Hiermit wurde die Sitzung um 1 Uhr geschlossen. Vierte Sitzung an demselben Tage um 6 Uhr Abends. Diesmal kamen die nunmehr endgiltig redigirten, den Unterricht betreffenden Paragraphen zur Abstimmung, welche sich fast einstimmig für dieselben aussprach. Sie lauten in dieser Fassung: 8- 1. Die Versammlung empfiehlt den Gemeinden aufs dringendste die Errichtung und Pflege tüchtiger Religionsschulen für die Jugend beiderlei Geschlechts. 8. 2. Sie erkennt es als Aufgabe der Gemeinden, ja der gesammten jüdischen Bevölkerung eines jeden einzelnen Staates an, dahin zu wirken, daß in den höheren Lehranstalten, welche gemeinsam für alle Confessionen sind, auch das Judenthum seine Gleichberechtigung erhält und für die jüdischen Zöglinge ein höherer Religionsunterricht ertheilt werde. 8. 3. Die Versammlung begrüßt mit Freuden die Strömung unserer Zeit, welche nach der allgemeinen Herstellung confessionsloser Schulen strebt, sie erblickt in dieser Strömurg keine Gefährdung des Judenthums, hält es aber für um so richtiger, daß neben diesen confessionslosen Schulen Anstalten vorhanden seien, welche in dem Heranwachsenden Geschlecht die Erkenntniß der überkommenen Lehre und die Liebe zu ihr pflegen. 8. 4. Die Versammlung erkennt als unveräußerliche Bestandtheile des Religionsunterrichtes nicht blos die übliche Mittheilung der biblischen Geschichte, die Zusammenstellung der tief eingelebten Religionsgrundsätze, sondern auch die Befestigung der Vertrautheit mit fämmtlichen biblischen Schriften, die Pflege der hebräischen Sprache als der Sprache, in welcher diese Schriften verfaßt sind, in welcher der religiöse Gedanke seinen so eigenthümlichen tiefsinnigen und innigen Ausdruck findet, welche der frische Geistesquell aller folgenden Jahrhunderte und eb enso das feste und geistige Band für alle Glieder der Judenheit gewesen und bleiben soll. Vor allem aber soll die ganze jüdische Geschichte, auch die nachbiblische, angemessen dem jugendlichen Alter, der Jugend bekannt werden als die reichste Quelle der Befestigung im Glauben und der Kräftigung des religiösen Sinnes. 8- 5. Die Versammlung erklärt, daß sich der religiöse Unterricht in der Schule der kritischen Behandlungsweise zu enthalten habe; sie will nicht, vaß der jugendliche Sinn in seiner idealen Entfaltung durch die Anregung von Zweifeln ernüchtert werde. Gerade deshalb aber erwartet sie, daß unsere Schulmänner mit weiser Umsicht die Resultate der Wissenschaft nicht ignoriren, vielmehr einem in der Seele der heranreifenden Jugend etwa später auftauchenden Widerspruche zwischen der Religion und der zur Geltung gelangten wiffenschaftlichen Betrachtungsweise Vorbeugen. 8- 6. Die Versammlung erkennt das Bedürfniß eigener Bilvungsanstalten für jüdische Lehrer, zumal Religionslehrcr an. Sie würdigt die bestehenden, verdienstvollen Anstalten zu diesem Zwecke; sie wünscht lebhaft deren Vermehrung. Sie verkennt aber auch nicht die große Schwierigkeit, mit welcher die Herstellung einer genügenden Anzahl solcher Seminarien verknüpft ist. Sie hält es daher für dringende Pflicht, dahin zu wirken, daß an den allgemeinen öffentlichen Seminarien, insofern dieselben nicht durch ihren specifisch confessionellen Charakter der jüdisch-religiösen Gesinnung der Zöglinge nachtheilig sind, tüchtige, jüdische Männer angestellt werden, welche es verstehen, die angehenden jüdischen Religionslehrer zu ihrem Fache heranzubilden. Als wünschenswerth erachtet die Versammlung ferner, daß bei dem Unterrichte der jüdischen Seminaristen ihrer musikalischen Ausbildung als Cantoren eine besondere Pflege gewidmet werde.

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