Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1869)
- Date
- 1869-07-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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33. Jahrgang. Allgemeine M. 28. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 13. Juli 1869. Diese ^eituna ersckeint wöckenllick einmal Dienstaas, in 2 bis 2»/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. , Biert« Inserate werden mit i Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Me Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen lungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Konigl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. ljäbrig 1 Thlr. nehmen Bestel- Inhalt. Leitende Artikel: Die Synode und der Gemeindetag. II. Literarischer Wochenbericht: Breslau. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Breslau. — O esterr ei ch is ch er Kaiserstaat: Wien. Feuilleton-Beilage: Juden im österreichischen Heere. — Eine Probe aus dem Schmuelbuche. — Kleine Mitteilungen. — Notizen. Leitende Artikel. Leipzig, den 6. Juli. Die Synode und der Gemeindetag. n. *) Dritte Sitzung, Donnerstag, den l.Juli, Vorm. 9 Uhr. Die sämmtlichen das Unterrichtswesen betreffenden Anträge waren von der dazu erwählten Commission gesichtet und nun formulirt worden. Die Verhandlungen über diese neuen Anträge bildeten den ersten Gegenstand der heutigen Sitzung. Die Versammlung genehmigte nach längerer Debatte dieselben sämmtlich, *> In den Bericht der zweiten Sitzung hat sich ein sinnentstellender Druckfehler eingeschlichen. Es steht S. 535 Sp. t Z. 9 v. u. „in einem Zusammenhangs", statt in „keinem Zusammenhänge." jedoch überwies sie diese zu einer nochmaligen präciseren Redaction an die Commission zurück. Den besondersten Inhalt dieser Sitzung bildete ein Antrag des Wiener Vertreters vr. M. Engel: Die Synode wolle nachstehende Fragen einer Commission zur eingehenden Erörterung und Beantwortung überweisen: a) Ist ein von einer jüdischen Mutter geborener, aus was immer für einem Grunde unbeschnitten gebliebener Knabe im Sinne der für Israeliten bestehenden und als bindend anerkannten Normen als Jude anzusehen und wie wird b) — falls die erste Frage bejahend beantwortet wird — ein solches Individuum späterhin, wieder auf Grund der erwähnten Normen, bei rituellen Anlässen, sowohl subjectiv als objectiv zu behandeln sein? dem sich ein ähnlicher des Prof. vr. Julius Fürst anschloß. An diese Anträge knüpfte sich eine lange Debatte an, ob dieselben einer Commission, welche noch im Laufe der gegenwärtigen Versammlung darüber Bericht erstatte, übergeben werden solle, oder einer solchen, die der nächsten Synode ein ausführliches und wohlmotivirtes Elaborat vorlege. Bon der einen Seite wurde die Dringlichkeit, in dieser Frage eine Entscheidung zu treffen, hervorgehoben; von der andern aber die Wichtigkeit dieser Frage und besonders eine gründliche Auseinandersetzung der Motive, auf die es doch vorzugsweise ankomme, als Beweggrund eines längern Zeitraums zur Abfaffung des Gutachtens betont. Man gab