Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1869)
- Date
- 1869-07-06
- Page
- Seite 539 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226718--27362-3262938- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5S9 Vorstand der hiesigen jüdischen Cultusgemeinde bewogen, obwohl ihm nach dem Gesetze keine directe Einwirkung auf die Matrikelführung zusteht, seinen Predigern und seinem Rabbinats-Collegium die zwei Fragen, zur Beantwortung vorzulegen: a) Ist ein aus was immer für einer Ursache unbeschnitten gebliebener Judenknabe als Jude anzusehen? und d) falls die erste Frage bejahend beantwortet wird — wie ist ein solcher Jude späterhin in rituellen Beziehungen zu behandeln? Die erste Frage wurde unbedingt bejaht, bezüglich der zweiten ist die Ausfertigung motivirter schriftlicher Gutachten in Aussicht gestellt. Der Vorstand hat seine Fachmänner um ein beschleunigtes Vorgehen ersucht. Vorläufig glaubte der Cultusvorstand, wie wir vernehmen, seinen Bedenken gegen die Eintragung eines physisch für die Beschneidung vollkommen geeigneten und ihr doch nicht unterzogenen Knaben in die Matrikel einer Gemeinde, die ihrem Statute nach als „Religions-Genossenschaft" und nur als solche besteht, Ausdruck geben zu müssen. Pest, 28.Mai. Die Szegediner Stadtbehörde erklärte die städtischen Volksschulen für confessionslose. Bekanntlich sind bereits von verschiedenen Geistlichen Petitionen gegen diese Beseitigung der Confessionalität aus der Volksschule, wie sie von den Stadtbehörden von Pest, Altofen und Szegevin beschlossen worden, bei dem ungarischen Ministerium eingelaufen. Pest, 8. Juni. Die Pester und die Ofener Stadtrepräsentanz haben aus dem gemeinsamen Schulrathe, der auch alle israelitischen Schulen leitet, falle Jsraeliten ausgeschlossen. Frankreich. Paris, im Juni. Creminux war bei den eben beendeten Wahlen für den Gesetzgebenden Körper als Oppositionscandidat im Departement de la Dromme aufgetreten. Er hat beinahe 13000 Stimmen erhalten und erlag nur einer Majorität vnn 200 Stimmen. Anzei ge«. Bekanntmachung. Vom 1. August d. I. ab soll die Stelle als Kantor, Religionslehrer und Schächter Hierselbst anderweitig besetzt werden. Die mit dieser Stelle verbundenen Einkünfte bestehen in einem fixirten Gehalte von 250 Thlrn. u. unter Befinden bis 300 Thlr. sowie circa 100 Thlr. Nebeneinkünsten und freier Wohnung. Geeignete Bewerber, welche zugleich befähigt sein müssen einen deutschen Vortrag zu halten, wollen sich unter Einreichung ihrer Atteste sofort bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Unruhstadt, den 7. Juni 1869. iRegierungsbez. Posen) Der Korporations-Vorstand._ Zum 15. August d. I. wird bei uns die Stelle eines Religionslehrers, Schächters und Vorbeters, welche mit 125 Thlrn. baar, 25 Thlr. Kibodim, und Einnahme der Schächterei, sowie freier Amtswohnung dotirt ist, vacant; es wollen sich Bewerber baldigst bei uns melden und ihre Zeugnisse einsenden. Reisekosten werden nicht erstattet. Der Vorstand der Synagogen Gemeinde zu Drossen. _L. Hanfs._ In der hiesigen Gemeinde ist die Stelle eines musikalisch gebildeten Cantors und geprüften Religionslehrers mit einem fixirten Gehalte von 400 Thlrn., vacant, und soll dieselbe vom 1. September er. bis spätestens 1. Januar 1870 besetzt werden. Bewerbungen sind schleunigst unter Beifügung von Zeugnissen, sowohl über die musikalische Befähigung als Cantor, als auch über die Befähigung als Religions- Lehrer abschriftlich portofrei einzusenden. Görlitz, den 24. Juni 1869. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand. Zum 1. October d. I. ist die hiesige Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle vacant; da« Gehalt beträgt bei freier Wohnung, Feuerung, Mittag- und Abendessen 120 Thlr. excl. Schechita, unverheirathete Reflectanten, wollen stch baldigst franco wenden an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Grabow in Mecklenburg. Reisekosten werden nicht erstattet. Die hiesige jüdische Religions- und Elementarlehrersteüe, verbunden mit dem Schächter- und Vorsängeramt, ist vacant. Der jährliche Gehalt beträgt 250 Thaler. Qualificirte Bewerber wollen stch portofrei unter Beifügung der Zeugniffe an uns wenden. Rhoden b. Waldek im Juni 1869. Der Vorstand der iör. Gemeinde.