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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-07-06 · Heft 27 (6.7.1869) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 27 (6.7.1869)
Date
1869-07-06
Page
Seite 533 (sequence 9)
Language
German
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533 beantworten: sind die in dem Anträge ausgesprochenen Grundsätze wirklich die deS Jndenthums? und wenn sie es sind, ist es an der Zeit, ist es, wie man zu sagen pflegt, opportun, sie auszusprechen? Aber m. H., ist wohl einer unter uns, der diese Grundsätze als nicht die des Judenthums beanspruchen würde? Sehen wir einen Augenblick nach. Steht die Einheit aller Menschen nicht schon auf den ersten Seiten der heiligen Schrift verzeichnet? und ruft sie nicht noch der letzte der Propheten (Maleachi) an: „haben wir nicht alle Einen Vater? hat uns nicht Alle Ein Gott geschaffen?" Sagt nicht jener spätere Rabbi aus: der wichtigste Spruch in der h. Schrift sind die Worte: ein irnbm 'iso ~r „dies ist das Buch der Geschlechtsfolge Adams", denn daraus erhellt, daß alle Menschen Brüder? — Oder ist die Gleichheit aller vor dem Gesetze nicht Prinzip des Judenthums, wo immer wiederholt in der h. Schrift eingeschärst wird: „Ein Gesetz und ein Recht soll für Alle sein, für die ftemden wie für die Einheimischen"? — Oder die Gleichheit Aller in Pflichten undRechten dem Vaterlande gegenüber, wenn der mosaische Staat proklamirte gleiche Wehrpflicht des ganzen Volkes, gleiche Steuerpflicht (nach dem Ertrage der Felder), die Beseitigung aller Geburtsaristokratie, aller Vorrechte, das Selfgovernment des Volkes, die Wahl der Beamten durch das Volk, Gewerbe- und Handelsfteiheit, das gleiche Recht und dieselbe Rechtspflege, daß selbst der Hohepriester demselben Tribunal und demselben Strafgesetz unterstand, und so fort? und wenn Prophet (Jeremias) und Talmud die größte Fürsorge, das heißeste Gebet für das Wohl des Staates und des Vaterlandes, „das Gott ausgegeben" zur Pflicht machte, „denn das Wohl des Staates sei auch das unsrige", völlig identisch? — Oder ist etwa die Glaubensfteiheit des Individuums nicht Prinzip des Judenthums, des Judenthums, das der persönlichen Freiheit so huldigte, daß es eine Beschränkung derselben durch Gefängniß gesetzlich um für die Untersuchung des Verbrechens in flagranti, nicht als Strafe kannte? Legten Moses und Josua nicht wiederholt Lehre und Gesetz dem Volke zur freien Annahme oder Verwerfung vor? Konnte der Fremdling, der Beisaffe und Miethling doch im heiligen Lande ihrer Religion treu bleiben, wie schon daraus hervorgeht, daß sie unbeschnitten bleiben durften, dann aber nicht von dem Peßachlamme, dem eigentlichen, immer wiederholten Bekenntnißopfer jedes einzelnen Israeliten effen sollten.*) Aber auch so stand es jedem Fremdling frei, im Tempel anzubeten und Opfer darzubringen. Zu den vielen Vorurtheilen und Jrrthümern, die man über das Judenthum allgemein auftecht erhält, gehört auch der Borwurf der Ausschließlichkeit. Aber mit Nichten. Es war niemals an die Nationalität gebunden. Ausdrücklich wird Jedem, welcher Nationalität er auch angehörte, gestattet, in die israelitische Gemeinde zu treten, mit alleiniger Ausnahme der beiden Nationalfeiude, der Ammoniter und Moabiter, selbst dem Edomiter und Egypter war es gewährt.**) Und wenn zugegeben werden muß, daß allerdings im Laufe der fast viertausendjährigen Geschichte, wo es oft einen heißen Kampf um das Dasein der ganzen Religion galt, wo oft die äußerste Abwehr und Vertheidigung erforderlich war, einzelne Fakten, Erscheinungen, ja Satzungen auch im Judenthume vorkrmen, welche eine Beschränkung und Verletzung der individuellen Gewiffensfreiheit involvirten, ja ganze derartige Institutionen importirt wurden, wie z. B. der Bann — war das zu vermeiden? zu vermeiden in Zeiten ungeheurer Erschütterungen und in Zeiten allgemeiner Verfinsterung? und ist darum das Prinzip nicht vorhanden, und mußte sich immer wieder an's Licht ringen? und sind wir nicht eben berufen, was vom Rost der Zeiten noch auf dem blanken Schilde des jüdischen Prinzips haftet, abzureiben und zu beseitigen? Und worauf hin konnten denn die Juden, als sie unter die Völker zerstreut worden, fordern, existiren zu dürfen, wenn nicht auf die individuelle Freiheit der religiösen Ueberzeugung? Sie wollten Juden sein unter den Christen, Mohammedanern, Indern, Chinesen, — das hieß nichts Anderes, als: ein Jeder muß sein können in seiner religiösen Ueberzeugung, was er einmal ist. Und dies, m. H., motivirt auch schon hinlänglich alle folgenden Passus des Ihnen vorliegenden Antrags. Die Glaubensduldung, so beschränkt und gefesselt sie auch in den Jahrhunderten war, war der einzige Boden, auf welchem das Judenthum bestehen konnte, die erwachende Glaubensfteiheit schon richtete das in den Staub getretene Judenthum auf, goß dem erstarrten Judenthume neue Lebenssäfte in die Adern — nur die volle Glaubensfteiheit, die unbedingte Gleichberechtigung aller Culte und ihrer Bekenner, d. h. die völlige Trennung des Staate« von der Kirche, ich meine Kirche im weitesten Sinne als *) 2 Mos. 12. 43—45. **) 5 Mos. 23, 4 ff.

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