Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1869)
- Date
- 1869-06-29
- Page
- Seite 515 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226717--27337-3262912- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
515 weitere Kreise umfaßt sund dem jüdischen Stamme eine große Zukunft verheißt." „Ein gelehrter jüdischer Religionslehrer und Publicist, vr. Ludwig Philipps»», sagt sin einem seiner Werke treffend: „Mit dem tiefsten Bedauern muß jeder Menschenfreund auf das Jahrtausend zurückblicken, während dessen ider jüdische Stamm mit aller Gewalt von jeder Theilnahme an dem allgemeinen Leben und von den meisten Lebensbahnen ausgeschlossen war. Wie viele Geisteskräfte sind hierdurch der Menschheit entzogen worden, wie viel Genie erstickt und aus nutzlose Weise verwendet worden: es kann kaum fraglich sein, ob alle blutigen Religions-Verfolgungen eine dunklere Seite der Geschichte bilden, als die Unterdrückung der freien beruflichen Wirksamkeit für zahlreiche Geschlechter!" Die ungeheure Anklage, welche in diesen Worten liegt, wird man leichter in ihrem ganzen Umfange zu übersehen vermögen, wenn man die bewunderungswürdige Vielseitigkeit des jüdischen Stammes, die wir füglich Universalität nennen können, ins Auge faßt. Es gibt im modernen Gesellschaftsleben keinen Stand, in dem nicht das Judenthum ausgezeichnete Vertreter besitzt. Seit der kurzen Zeit, als die Juden ihre Kräfte entwickeln können, finden wir sie als Gesetzgeber, Juristen, Philosophen, Aerzte, Staatsmänner, Historiker, Publicisten, Journalisten, Sprachforscher, National-Oekonomen, Banquiers, Ingenieure, Musiker, Tondichter, Schauspieler rc. in hervorragender Weise thätig, und man darf sagen, daß sie auf allen Gebieten Würdigung und Anerkennung finden. Was den von ihren Feinden hart angegriffenen Particularismus des jüdischen Stammes betrifft, so hat es mit demselben sein eigenthümliches Bewandtniß. Im Ghetto und unter dem Drucke von Ausnahmsgesetzen war der jüdische Particularismus eine conditio sine qua non; wo hingegen die Schranken gefallen sind und die Juden sich in politischer Freiheit und im socialen Zusammenleben mit anderen Völkern an der Arbeit der Zeit betheiligen, wird von einem Particularismus bald keine Spur anzutreffen sein. Wenn man hingegen von der innigen Sympathie der Juden unter einander spricht, so halten wir diese innerhalb gewisser Grenzen für berechtigt, glauben aber, sie wird bei weitem überschätzt. Es liegt in der Natur jeder Gemeinsamkeit, auch ein gemeinsames Interesse zu wecken und zu pflegen. Wie sollen nicht die Juden sympathisch gegen einander gestimmt sein, da sich bei ihnen zur Gemeinschaft der religiösen Ueberzeugung noch die Stammesverwandtschaft und die Wirkung einer tausendjährigen Bedrückungsgeschichte gesellen! So natürlich und gerechtfertigt dies auch ist, so übertreibt man doch von gewisser Seite die Meinung von der Sympathie unter den Juden. Schon die anerkannte Uebung der Wohlthätigkeit im Judenthume gegen Andersglaubende liefert den Beweis, daß das Interesse und die Sympathie der Juden sich nicht durchaus ans ihre Glaubensgenossen beschränken, sondern von ihnen die Worte des Talmuds: „Barmherzigkeit und Wohlthätigkeit sinv die unterscheidenden Kennzeichen des jüdischen Volkes" im höheren Sinne aufgefaßt werden." Wien, 5. Juni. In der bekannten Beschneidungsfrage, betreffend das Kind eines Carolinenthaler Fabrikanten, ist nun, wie das Prager „Abendblatt" meldet, von der Statthalterei, nachdem sowol der Vater des Kindes gegen die blos bedingte Eintragung in die Matrik, als der Kreisrabbiner vom confessionellen Standpunkte gegen die Eintragung überhaupt den Recnrs ergriffen hatten, eine principielle Entscheidung getroffen worden. Es wurde nämlich die frühere Entscheidung, betreffend die Eintragung des Kindes in die israelitische Geburtsmatrik auch ohne die vollzogene Ceremonie der Beschneidung, aufrechterhalten, der dem betreffenden Matrikenführer von der Bezirkshauptmannschaft in Carolinenthal früher sreigestellte Zusatz aber, in der Anmerkungsrubrik den Umstand der nicht vollzogenen Beschneidung ersichtlich zu machen, behoben. Der Begründung dieser Entscheidung entnehmen wir folgende Daten: Nach den bestehenden Verordnungen über die Führung der Judenmatriken sind Matriken überhaupt solche Urkunden, in welchen die Geburt, Verehelichung und das Absterben der Menschen in der vom Gesetze vorgeschriebenen Weise verzeichnet werden. Die Geburtsmatriken namentlich dienen zum Beweise für solche Rechte, welche Jemanden durch seine oder eines Dritten Geburt erwachsen. Hierdurch, wie durch die ursprüngliche Einführung der Matriken in ihrer gegenwärtigen Einrichtung, ist die Natur der Matriken als einer staatlichen Einrichtung über allen Zweifel erhaben. Wenn dieselben nebenbei in Oesterreich einen confessionellen Charakter 'haben, weil sie von den einzelnen Confessions-Angehörigen abgesondert geführt werden und auch Rubriken ent- 2b*