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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-29 · Heft 26 (29.6.1869) · p. Seite 516

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 26 (29.6.1869)
Date
1869-06-29
Page
Seite 516 (sequence 12)
Language
German
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516 halten, welche die Vornahme ritueller Acte constatiren, so kann doch hieräus nicht gefolgert werden, daß der Eintragung ein bestimmter ritueller Act als Bedingung Vorgehen müsse, und daß im entgegengesetzten Falle die Eintragung verweigert werden könne. Denn nachdem die Eintragung in die Matriken obligatorisch ist und unter Strafandrohung von den hiefür verantwortlich gemachten Personen zu erfolgen hat, kann somit folgerichtig diese Eintragung von dem kompetenten Matrikenführer in dem speciellen Falle nicht verweigert werden, weil die Eltern des Kindes die israelitische Religion bekennen und das Kind somit gesetzlich, nach Artikel I des interconfessionellen Gesetzes, demselben Bekenntnisse angehört. Der Umstand, daß im vorliegenden Falle die Matrik nur die Aufgabe eines Civilstandregisters erfüllt und dem eingetragenen Kinde die Confession nur im Sinne des citirten Artikels I des interconfessionellen Gesetzes legal sichert, ohne dem religiös confessionellen Standpunkte Rechnung zu tragen und daher auch ohne diesem Standpunkte zu präjudiciren, beziehungsweise der Umstand, daß der Act der Beschneidung im vorliegenden Falle nicht vorgenommen woreen ist, erscheint durch die Leerlassung der bezüglichen Rubriken, d. h. durch Anbringung von bloßen Strichen, so deutlich gekennzeichnet, daß jede weitere Anmerkung ebensowohl überflüssig als unzulässig erscheint. Wenn jedoch der zufolge behördlichen Auftrages einzutragende Geburtsfall ohne jede weiteren Bemerkunger eingetragen werden muß, so kann doch andererseits eine lediglich für confessionelle Zwecke in Evidenz zu haltende Bemerkung in einer abgesonderten Vormerkung dem Matrikenführer und zugleich Kreisrabbiner nicht verwehrt werden. Auch kann er sich in der Anmerkungsrubrik allerdings auf den amtlichen Auftrag zur Eintragung berufen. Neu-Verbaß, im Mai 1869. Unter den, der ungarischen gelehrten Gesellschaft (Akademie) im Laufe des verflossenen Jahres eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten wurden in dem, bei der feierlichen Jahressitzung am 17. vor. M> verlesenen Berichte auch folgende Abhandlungen hervorgehoben: aus der rechts- und staatswisscnschaftlichen Abtheilung: „Der jüdische Eid" von Oberrabbiner Löw in Szegedin; aus der philosophischen Abtheilung: „Der Talmud und Parsismus" v. vr. Ko Hut, Oberrabbiner in Stuhlweißenburg, und aus der sprachwissenschaftlichen Abtheil.: „lieber die semitischen Sprachen" von dem Candidaten der Theol. Jgn. Goldzieher. Im verflossenen Wintersemester waren bei der Pest er Landesuniversität unter 1,199 Hörern 155 Israeliten. Der vor kurzer Zeit in den Adelstand erhobene ifrael. Grundbesitzer W. Ghömröi (Herzfelder) übergab dem Ministerpräsidenten Grafen Ondrässy 2,009 fl. zu Humanitätszwecken. Wie nun das amtliche „Budapesti Közlöny" meldet, wird dieser Betrag Volksschulzwecken zugewendet. Ferner machte der genannte Grundbesitzer eine Stipendienstiftung im Betrage von 700 fl. für die Pester israel. Normalhauptschule. Nachdem der Correspondent aus der Provinz Posen in Nr. 21. d. Bl. ein Citat aus der „P. Z." herbeibrachte, demgemäß die jüdischen Millionäre in Wien und Pest sich ihren nothleidenden russischen Glaubensbrüdern gegenüber ungebührlich karg benehmen sollen, so wollen Sie, geehrter Herr Redacteur, dem Schreiber dieses gestatten, mindestens zu constatiren, daß bei der Redaction des „Pester Lloyd" von Nichtmillionären bisher gegen 6,000 fl. zu obigem wohlthätigen Zwecke eingegangen sind. Cardinal-Erzbischof Haulik in Agram, welcher vor wenigen Tagen in hohem Alter verstorben ist, hat, wie jetzt bekannt wurde, noch bei seinen Lebzeiten, u. z. bei Gelegenheit seiner Secundizfeier, 80,000 fl. an mehrere Städte und Ortschaften mit der Verfügung geschenkt, daß die Interessen am Jahrestage an die Ortsarmen ohne Unterschied der Confession 'vertheilt werden sollen, „indem," wie sich der greise Kirchenfürst ausdrückte, „die christliche Liebe in diesem Betracht keinen Unterschied kennt." Auch die „jüdische" Liebe nicht, müssen wir hinzufügen. Vor einigen Tagen starb hier der für den Fortschritt ausi allen Gebieten menschlichen Wirkens in jugendlichem Feuereifer beseelt gewesene 78 jährige edle Greis Ulmann Polakowitsch, Haupt einer geachteten Familie. An seinem Sarge sprach außer dem bekannten Bezirksrabbiner vr. L. Straß er in Kula auch der evangelische Geistliche C. Th. Roth aus Alt- Verbaß. Als einen Beleg für den immer mehr um sich greifenden Geist der Vorurtheilslosigkeit führen wir schließlich an, daß die hiesige israelitische Volksschule von 43, den verschiedenen christlichen Confessionen, an-

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