Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1869)
- Date
- 1869-06-29
- Page
- Seite 513 (sequence 9)
- Language
- German
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513 Aus Würtemberg, tat Juni. (Privatmitth.) Es verdient sicherlich alle Anerkennung, wenn Gemeinden den erkünstelten Agitationen gegenüber, welche hier zu Lande neuerdings gegen die zweckmäßigsten Einrichtungen und Verbesserungen im Gottesdienste, namentlich gegen die Consirmation, auftauchen, ihren gesunden Sinn nicht verlieren. Zu solchen Gemeinden gehört auch vornehmlich die ca. 75 Familien zählende in dem anmuthigen Lauterthale gelegene Gemeinde Buttenhausen. Am jüngst verwichenen Wochenfeste wurde von dem seit einem Jahre derselben als Geistlicher vorstehenden, von ihr hochgeschätzten Rabbiner Dr. Silberstein die Consirmation in der Synagoge in feierlicher Weise vollzogen. Sichtlich war die Gemeinde von dem Acte sehr erbaut, wozu insbesondere die einleitende Predigt des Herrn vr. Silberstein, der durch seine sabbathlichen Vorträge erhebend auf seine Zuhörer wirkte, beitrug. Die ungetheilte Anerkennung, die dieser Act in der dasigen Gemeinde gefunden, fand ihren sichtlichen Ausdruck in einem dem Rabbinen von den Confirmanden überreichten passenden Geschenke, sowie in einem Ständchen, das der hier bereits seit Jahren bestehende isr. Gesangverein ihm am Abend brachte. — Als Zeichen des Vertrauens, das dem Herrn vr. Silberstein von seinem Rabbinatsbezirke entgegengetragen wird, heben wir auch hervor, daß er von demselben einstimmig zum Delegirten für die vom Cultus-Ministerium verordnet Commission gewählt worden ist, der die Berathung eines neuen Verfassungsstatuts für die isr. Kirche (Synagoge) Würtembergs obliegt. Wir sind zu der Hoffnung berechtigt, daß der Gewählte dem ihm entgegen getragenen Vertrauen im ganzen Umfange entsprechen wird. Wenn Sie, hochgeehrter Herr Redacteur, es wünschen, so bin ich mit Vergnügen bereit, Ihnen über die Berathung und Beschlußnahmen gedachter Commission, die voraussichtlich noch im Laufe dieses Sommers von Seiten Sr. Excellenz des Herrn Minister v. Golther im Aufträge Sr. Majestät dem Könige berufen werden wird, regelmäßig Berichte einzusenden.*) *) Wird uns sehr willkommen sein. Die Redaktion. Donaufürslenthümer. Bnckarest, 6. Juni. Von hier wird gemeldet, daß der Minister des Innern der Kammer vorgeschlagen hat eine parlamentarische Commission zu beauftragen, um der Regierung behülflich zu sein, die Lage der Israeliten so zu regeln, wie es den Bedürfnissen des Landes und der Humanität entspricht. Der „N. fr. Pr." schreibt man hierüber: In der Kammersitzung vom 3. Juni brachte der Minister des Innern, ohne eine eigentliche Veranlassung, „die Judenfrage" auf's Tapet. Er hält es für äußerst wichtig und dringend, daß die Kammer ein Gesetz votire, welches über die Stellung und Rechte der Israeliten bestimme. Er weist im Namen der Rumänen den Vorwurf zurück: daß ein religiöser Standpunkt dieser Frage zu Grunde liege,*) und will diese Frage vom rein volkswirthschaftlichen Standpunkte ausgefaßt und behandelt wissen. Auch die kürzlich durch Ministerial-Ordonnanz angeordneten Juden-Austreibungen aus den Dörfern stellt der Minister in Abrede.**) Der Abgeordnete Cäsar Boliak (Chef-Redacteur der Trompetta Carpatilor) protestirt gegen das Ansinnen, den Juden Rechte zu gewähren, und hält schon den Versuch, ein derartiges Gesetz creiren zu wollen, für ein Verbrechen; wenn eine Vorlage bezüglich der Juden eingebracht werden solle, so stimme er für jenes famose Project der einunddreißig Deputaten der früheren Kammer. Andere Deputirte wollen, daß die Regierung eine diesbezügliche Gesetzvorlage vorbereite und dem Hause zur Discussion vorlege. Vice-Präsident Graf Balsch findet die Creirung des Gesetzes, welches den Israeliten ihnen gebührende Rechte einräume, ebenso dringend als zeitgemäß und dankt der Regierung für ihre Initiative. Auch der Justizminister Boeresco erklärt, daß diese Frage-— welche eine offene Wunde für das Land sei — einmal ausgetragen werden müsse, und räumt Herrn Boliak nicht das Recht ein protestiren zu können, da die Regierung noch *) Diese Behauptung ist eine falsche, denn § VII der Constitution lautet ausdrücklich: Nur Fremde „christlichen" Glaubens können der Naturalisation theilhaftig werden. **) Traurige Thatsachen strafen derartige Dementis Lügen, mögen solche im Moniteur oder von der Mimsterbank gegeben werden. 26