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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-29 · Heft 26 (29.6.1869) · p. Seite 511

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 26 (29.6.1869)
Date
1869-06-29
Page
Seite 511 (sequence 7)
Language
German
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511 Mittel gewesen. Es besteht aus Aufsätzen, die der Verfasser im Laufe von dreißig Jahren für seine Zeitung geschrieben hat. I)r. Philippson steht freilich auf specifisch confessionellem Standpunkte, wir würden aber in Bezug auf die freie Entwickelung unserer kirchlichen Zustände schon weit über die gegenwärtigen Kämpfe hinaus sein, wenn die eonfessionellen Theologen aller Kirchen von so freien und humanen Gesichtspunkten aus, mit so umfassender Bildung und in so eleganter und maßvoller Darstellung ihre Gemeinden über Fragen der Zeit und Welt belehren möchten. Der zweite Band bringt neunzehn verschiedene Arbeiten, die meistens den Gegensatz zwischen Christenthum und Judenthum wissenschaftlich zu erklären suchen. Die Thatsache dieses Gegensatzes ist vorhanden, die Arbeit für eine allmähliche Versöhnung aber nur durch ein unbefangenes Verständniß beider Seiten möglich." Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 6. Juni. (Privatmitth.) iM.) Der Reichstag des norddeutschen Bundes hat nunmehr den bekannten Wiggers'schen Gesetzesvorschlag auch in dritter Lesung angenommen, aber es ist sehr zweifelhaft, ob derselbe auch von,dem Bundesrathe gebilligt werden wird. Wenigstens steht das Gebühren des Justizministers Leonhard mit diesem Gesetzesproject in völligstem Gegensätze. Die Verordnung, daß kein jüdischer Assessor oder Referendar selbstständig einem Christen nnen.Eid abnehmen solle, der in der Praxis fortwährend übertreten wurde, ist jetzt von neuem auf das strengste eingeschärft worden. Zwar wird die Praxis sie auch dieses Mal allmählich wieder illusorisch machen, indeß der Wille des Ministers ist doch da, und so werden wir sicherlich noch lange auf die Anstellung von Juden als Richter warten müssen. — Bon dem bekannten Bühnendichter Hugo Müller ist nunmehr auch Moses Mendelssohn in dem Stücke „Onkel Moses" auf die Scene gebracht worden. Die Charakteristik Mendelssohn's, der theils als schwermüthiger Grübler ä Ia Faust, theils als gutherziger Familienonkel erscheint, dürste kaum als gelungen bezeichnet werden. Dagegen ist das Stück von guter Tendenz und frei von den üblichen Unarten der sonstigen „Judenstückc." Aus der Prov. Posen, im Mai. (Privatmitth.l In Grätz hat ein „Rendant der katholischen Kirchenkasse" an mehrere Juden, welche Eigcnthümer von Grundstücken sind, die vor Menschengedcnken einmal Katholiken gehörten, eine Aufforderung zur Zahlung von Steuern zur katholischen Kirchenkasse erlassen, die nicht blos des Inhalts, sondern auch der Form wegen entrüsten mußte. Er beruft sich auf §. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, wo von den ständischen Rechten, dem Patronate rc. die Rede ist und jüdische Grundbesitzer hinsichtlich der auf ihren Grundstücken lastenden kirchlichen Abgaben dieses zu zahlen verpflichtet wären. Es versteht sich von selbst, daß hiermit nur wirkliche Reallasten gemeint sind, daß aber, wenn irgend ein Mal ein Haus in den Besitz eines Katholiken übergeht, die späteren Käufer desselben', wenn sie Protestanten oder Juden sind, nicht verpflichtet sein können, die Kirchensteuern jenes Katholiken weiter zu zahlen. Denn nicht das Haus, sondern der jetveilige Bewohner steuert für seine Kirche. Im anderen Falle müßte ein Katholik, der einem Juden oder Protestanten ein Haus abkauft, auch die kirchlichen Steuern des Juden oder Protestanten zahlen. In der Consequenz könnten daraus wirklich irische Zustände entspringen, wo die Majorität die Kirche der Minorität zu erhalten hätte, und Sprengel Vorkommen, in denen der Pastor und Küster all die einzigen Anglikaner sind, aber der gesammte Sprengel ihnen die Zehnten leisten . muß — Zustände, denen eben jetzt die „irische Kirchenbill" ein Ende gemacht. Aber selbst abgesehen hiervon hat die preußische Verfassung alle diese Bestimmungen des gedachten Gesetzes aufgehoben. Bei dem Aufsehen, welches diese Steuerzettel machten, entschuldigte sich der Rendant in einem Inserat der P.Z., indem er behauptete, er habe durch das Grätzer Dekanat bei seiner Vokation als Rendant der katholischen Kirchenkasse die Verpflichtung übernommen, resp. übernehmen müssen, die Juden, die Grundstücke katholischer Einwohner besitzen, zu der kirchlichen Abgabe mit heranzuziehen. Die Repartition sei Seitens des kgl. Landrath-Amtes zu Neutomhsl geprüft und von dieser Behörde anerkannt worden, somit stehe sowohl die Verbindlichkeit an sich, wie auch die Prä-

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