Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1869)
- Date
- 1869-06-15
- Page
- Seite 472 (sequence 8)
- Language
- German
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472 oder geringern Bedürfniß der Communalverwaltung aufliegen, nicht überall gleich sein können, ist selbstverständlich, daß aber Abgaben, die lediglich auf das Bermögen und den Erwerb Bezug haben, in einer Stadt so viel und in einer andern unter ganz gleichen Verhältnissen oft das doppelte betragen, ist ein Uebelstand, der bereits oft gerügt worden ist. Die Regierung hat nun diese Angelegenheit in ernstere Erwägung gezogen und das Abgabenwesen für die jüdische Bevölkerung einer Reform unterworfen, nach welcher alle diejenigen Steuern und Abgaben, welche ausschließlich den Juden als solche aufliegen, zwar nicht aufgehoben, aber nach einer für das ganze Königreich giltigen gleichen Norm geregelt werden sollen. Nachdem die statutarische Regelung der Verhältnisse der jüdischen Corporationen nach den gemachten Erfahrungen nicht länger ausgesetzt bleiben kann, ist nunmehr von der k. Regierung zu Posen mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz ein Normalstatut gleichmäßig für die Corporationen des hiesigen unv Bromberger Departements aufgestellt worden, von welchem den k. Landrathsämtern und von diesen den Corporationsvorständen Ueberdrucke mitgetheilt worden sind. Ueber die Annahme dieses Statuts, sowie etwaige Aenderungen desselben, welche die k. Regierung thunlichst vermieden zu sehen wünscht, wird die Repräsentanten-Versammlung jeder einzelnen Corporation, falls aber eine solche nicht besieht, die Versammlung der stimmberechtigten Gemeindemitglieder unter geeigneter Mitwirkung des Corporationsvorstandes zu beschließen haben. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes ist Seitens der k. Regierung der Wunsch ausgesprochen worden, daß zur Verhandlung mit jeder einzelnen Corporation von dem betr. k. Landrathsamte ein besonderer Commissarius (Bürgermeister, Districts- Commissarius oder eine sonstige von dem k. Landrathsamte für geeignet befundene Persönlichkeit) bestellt werde. — Auf eine Beschwerde der Wittwe P. in N. wegen Nichtertheilung eines Abzugsattestes, weil dieselbe sich nicht bei der dasigen jüdischen Gemeinde abgelöst hat, hat die k. Regierung entschieden, daß die noch rückständige Ablösung der Wittwe P. von ihren Verpflichtungen gegen die Shnagogengemeinde N. einen genügenden Grund nicht bietet, um nach erfolgter Gleichstellung der Juden mit den Christen hinsichtlich der Freizügigkeit der Antragstellerin behufs ihrer Uebersiedelung'nach H. das Abzugsattest vorzuenthalten. Danzig, 1. Juni. (Privatmitth.) Es befindet sich hier eine der über das ganze Land zerstreuten „christlichen Herbergen," die allerdings den unschuldigen Namen führt: Herberge zur Heimath. Daß dieser Name indeß nur ein lockendes Aushängeschild sei, hinter welchem auf Judenseelen gefahndet wird, darüber sollten wir neulich von unserm Herrn Rabbiner belehrt werden, welcher folgendes Inserat in den öffentlichen Blättern bekannt macht: Warnung. Ich sehe mich veranlaßt, meine Glaubensgenossen hiermit zu ersuchen, daß sie der Herberge zur Heimath ihre Unterstützungen so lange entziehen, als nicht sichere Garantie gegeben ist, daß dieselbe nicht, wie in letzter Zeit geschehen, von Missionairen zur Erleichterung ihres Geschäfts der Proselytenmacherei ausgenützt wird. vr. Wallerstein, Rabbiner. In Folge dieser Warnung haben denn auch viele Israeliten ihre Beiträge zur Unterstützung der Herberge entzogen; aber auch nicht wenige Christen haben ihre Freude darüber geäußert, daß das Publikum auf das pietistische Treiben in diesen Herbergen aufmerksam gemacht wurde. Denn die Ton angebenden Kreise hiesiger Stadt besitzen Bildung und Aufklärung genug, um aller Seelenfängerei Feind zu sein. Auch der Rischus hat merklich abgenommen. Zur Unterstützung unserer nothleidenden Glaubensgenossen in Westrußland ist ein Comits zusammengetreten, bestehend aus unserm Rabbiner und drei andern Juden, aus drei christlichen Herrn, von denen der eine Vorsteher der Stadtverordneten und der andere Stadtrath ist. Wer hätte so was vor dreißig Jahren gedacht! Simon Zerkowski. Bonn, im Juni. l Privatmitth.) Daß gegenwärtig Stiftungen von Juden zu allgemeinen Zwecken, deren Genuß ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses freigestellt wird, immer mehr begründet werden, und somit Zeugniß geben, wie human der Geist ist, welcher in den Bekennern des Judenthums herrscht, ist eine Thatsache. Wir führen neuerdings zwei solche an. In Berlin hat der Banquier Paderstein, der früher 20,000 Thlr. gestiftet hat, deren Zinsen zur Erleichterung weiblicher Arbeiterinnen und Gewerbtreibender, z. B. zur Anschaffung von Nähmaschinen bestimmt sind, vor Kurzem 10,000 Thlr. zu Stipendien für Naturwissenschaftsbefliffene, die wegen Mittel-