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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-15 · Heft 24 (15.6.1869) · p. Seite 467

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 24 (15.6.1869)
Date
1869-06-15
Page
Seite 467 (sequence 3)
Language
German
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467 rakter des ganzen Judenthums stempeln will, während jeder Blick in die Geschichte deffelben das Gegentheil lehrt. Wie weit die Zähigkeit geht, wird man sich bewußt werden, wenn man sich z. B. des hartnäckigen Widerstandes erinnert, der sich in der Frage, ob ein Scheidebrief durch die Post als die sicherste Botschaft versendet werden könne, geltend machte. Wenn schon zu aller Zeit der Druck, den manche Bestimmungen des jüdischen Eherechts, insbesondere nach der thalmudischen Interpretation, man denke z. B. an die letztere bezüglich der Ehebeschränkungen der Kohanim, ausübten, sich in vielen einzelnen Fällen fühlbar machte, so vermehrte sich dies von der Periode an, wo die Ghetti sich öffneten, und die Juden in das allgemeine Culturleben mit all' seinen Bewegungen und Strömungen eintraten. Schon die ganz äußerlichen Bedingungen machten diese Lage schwieriger und härter. Denken wir z. B. an die wachsenden Auswanderungen nach Amerika und Australien. Gerade in Ländern, wo die Stabilität am vorherrschendsten, die strenge Sittlichkeit aber viel schwächer ist, mußten die Fälle sich häufen, in welchen für ganz andere Verhältniffe getroffene Bestimmungen des jüdischen Eherechtes die traurigsten Folgen haben mußten. Aus Polen laufen Jahr für Jahr zahlreiche Ehemänner davon und lasten Frau und Kinder zurück. Viele gehen spurlos verloren, viele kümmern sich in den entlegenen Fernen nicht mehr um die Daheimgelassenen. Dazu kommt nun, daß die Formalitäten bei gewiffen Acten, welche das jüdische Eherecht vorschreibt, für unsere Zeit und ihre Sitten ganz veraltet und sehr mißfällig geworden sind. Schon seit dem Anfang der dreißiger Jahre hat sich deshalb das Verlangen nach Reformen auf diesem Gebiete geltend gemacht und ausgesprochen. Aber es fand wenig Gehör. Mit der Reaktion von 1849 und der Heftigkeit der gegnerischen Partei verstummte es. Gründe hierfür liegen besonders darin, daß eben nicht die Gemeinden als solche, sondern nur Individuen davon betroffen werden, sodaß das Bedürfniß sich nicht in der Gesammtheit, Indern nur für Individuen herausstellt, und daß in Allem, was die Ehe betrifft, eine Sonderung von der Gesammtheit durch Reformen in einzelnen Fällen mehr gescheut wird, weshalb die einzelne Gemeine sich leichter zu einer gottesdienstlichen Aenderung entschließt, als der einzelne Rabbiner zur Nachgiebigkeit in einem eherechtlichen Falle. Man recurrirte hier immer auf zukünftige Beschlüffe eine Gesammtheit, die aber bis jetzt ein Nebelbild geblieben. Nicht wenig endlich trägt hiezu der selbst bei sonst intelligenten Menschen in einem Winkel ihres Geistes versteckte Glaube bei, wenn in einem ehelichen Verhältniß ein unglückliches Ereigniß eintritt, die Ursache in der Verletzung einer eherechtlichen Bestimmung oder Gewohnheit zu finden. Allein diese Stockung in den refvrmatorischen Bestrebungen brachte das Gegentheil von dem hervor, was von dgl. die stabile Partei immer erwartet. Da sie nämlich voraussetzt oder vorgibt, daß Vas Verlangen nach Reform nur ein persönliches sei, glaubt sie, daß mit der Verurtheilung der Person zum Stillschweigen auch das Bedürfniß erdrückt sei und aufhöre. Sie, die keine Einsicht in die Veränderung der Verhältnisse und darum die Veränderung der wirklich religionssittlichen Momente hat, vermag auch nicht zu erkennen, daß die allgemeine Dringlichkeit aus den innersten Motiven des Lebens hervorgeht. Aber sie irrt sich darum auch gänzlich. Mitten in diesem Stillschweigen breiten sich Bedürfniß und Einsicht immer mehr aus, durchdringen die Massen selbst, und werden zu einer unabweislichen Nothwendigkeit. Das Schwert, welches der Cvnservatismus in den Händen trägt, wendet sich gegen den Träger selbst, und verwundet ihn um desto tiefer. Dasselbe, was man auch auf anderen rituellen Gebieten erlebt hat, daß durch die hartnäckige Verweigerung jeder Nachgiebigkeit immer mehr Individuen das ganze Gesetz über Bord warfen, beschicht auch hier. Wir haben z. B. in der Praxis mit der Zeit immer häufiger auf den Widerstand der Brüder des Bräutigams, den nL'bn -iuw zu unterschreiben, gestoßen, und konnten sie bisweilen mit aller Autorität nicht dazu bewegen, indem sie die ganze Chaliza für Unsinn erklärten, zu welchem sie sich im Voraus nicht verpflichten wollten, Nicht anders ist es mit anderen Partien des jüdischen Eherechtes der Fall. Ein sehr bedeutender Theil unserer Correspondenz betrifft immerfort Fälle der schwierigsten Art, die daraus entspringen. Eine Folge ist in Ländern, wo die Civilehe besteht, daß immer öfter Brautpaare, welche auf Hindernisse stoßen, die im jüdischen Eherechte enthalten sind, sich mit der Civilehe begnügen und aus die religiöse Trauung verzichten. Es giebt Rabbiner, die hiermit ganz zufrieden sind, um der augenblicklichen Verlegenheit zu entgehen. Sie sehen aber nicht ein, oder wollen nicht einsehen, wie diese sich häufenden Beispiele zur Gleichgültigkeit für die religiöse Trauung führen. Es versteht sich von selbst, daß an sich derartige Complikationen allein zum Auf- 24*

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