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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-08 · Heft 23 (8.6.1869) · p. Seite 452

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 23 (8.6.1869)
Date
1869-06-08
Page
Seite 452 (sequence 8)
Language
German
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452 Geistlichen auf diese Weise durchzusetzen. Sie geht von dem Gedanken aus, das bisherige Judengesetz sei außer Kraft getreten und dieser Trennung von der Hauptgemeinde stände nichts im Wege. Dem einen Theile dieses Raisonnements ließe sich nichts entgegnen, wenn sie nicht zu dem falschen Schluffe kämen, daß sie dadurch auch ihrer Steuerlast für die Hauptgemeinde enthoben würden, oder wenn sie sich nicht einbildeten, daß letztere die Kosten für ihren" Gottesdienst zu tragen habe. Sie haben bereits „Statuten" entworfen. Wie diese Gesellschaft dazu kommt, sich vorzugsweise als „die Vertreter des historischen Judenthums" zu bezeichnen, kann man nicht recht begreifen. Von den 800 Unterschriften sind wohl nur sehr wenige, die sich über ihr „historisches Judenthum" Rechenschaft gegeben, und sehr viele, die nichts weiter darunter verstehen, als in dem alten Schlendrian während des Gottesdienstes weder durch Predigt, noch durch Chor, oder durch Stille und Ordnung gestört zu werden. Oder sollte das historisches Judenthum sein, wie das jüngst am 2. Schabuothtage der Fall war, daß die Frommen, die in der Nachbarschaft der Synagoge wohnen, in Schlafschuhen den Gottesdienst besuchten und mit brennenden Ligarren und Pfeifen auf dem Schulhofe hin und her spazierten? Wenn doch die Leute nicht immer dergleichen Phrasen im Munde führten, ohne sich im Geringsten weiter etwas dabei zu denken! Was ist bis jetzt in Berlin geschehen, wodurch die liberale Partei sich von dem Boden des historischen Judenthums entfernt hätte? Ist die Einführung der Musik und des regelrechten Chorgesanges, die Aufrechthaltung oder Ordnung während des Gottesdienstes, ist das Alles gegen die Geschichte des Judenthums? Oder meinen die Herren, die Geschichte des Judenthums bestehe darin, Alles, Alles in Kleidung, im Vortrage s o bestehen zu lassen, wie in den früheren Jahrhunderten? Hat nicht der selige Dr. Sachs, auf den sie sich stets berufen, ein Ornat, ähnlich dem der christlichen Geistlichen getragen? Hat er nicht seine Predigten im schönsten Deutsch vorgetragen? War er nicht auch in Prag im Tempel angestellt, woselbst Orgel und Chorgesang eingeführt war? — Anders ist es allerdings mit den wissenschaftlichen, kritischen Arbeiten. Hier hat man den Schriftsteller von dem Theologen wohl zu unterscheiden. Dem erstcren läßt sich eine bloße Gesetzesstelle nicht entgegenhalten. Die Kritik hat sich auf ganz anderem Boden zu bewegen; sonst würde in stüherer Zeit jede scharfsinnige Untersuchung zwischen Lehrer und Schüler, jede Frage, jede talmudische Disputation bei öffentlichen Vorträgen, wenn nicht ein gottloses, doch ein antijüdisches Verfahren sein! — Mit der Phrase „auf dem Boden des historischen Judenthums bleiben," ist also nichts weiter gesagt, als das bisherige, allerdings bequeme Sich gehen lassen zu fördern, jeden zeitgemäßen Fortschritt in religiöser Beziehung zu hemmen und Alles von sich zu weisen, was diese seit Jahrhundert währende Gemächlichkeit im Kultus stören könnte. Berlin, 27. Mai. (Privatmitth.) M. In diesen Tagen ist in der hiesigen Repräsentantenversammlung der Beschluß gefaßt worden, die Rabbiner Lazarus aus Prenzlau, Beck aus Lissa und Dr. Levh aus Breslau zur Probepredigt hierher einzuladen. Lazarus ist der Bruder des hies. Professors und wird als ein geistreicher Mann und sehr tüchtiger Talmudist bezeichnet. Dr. Levi ist der Verfasser des chald ätschen Wörterbuches. Berlin, 27. Mai. Von Wiggers (Berlin) ist der nachstehende, die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung betreffende Gesetzenwurf dem Reichstage zur Beschlußnahme übergeben worden: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen u. s. w. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Einziger Artikel. Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntniß unabhängig sein." Crefeld, 27. Mai. (Privatmittheilung.) Heute wurde der Rabbiner Herr vr. Jakob Horowitz in Märk. Fricdland einstimmig zum Oberrabbiner des hiesigen Sprengels erwählt. Dieser besteht aus den Synagogen-Bezirken: Crefeld, Mörs, Geldern, Cleve, Kempen, Neuß, Grevenbroich, Bergheim und Geilenkirchen.

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