Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 21 (25.5.1869)
- Date
- 1869-05-25
- Page
- Seite 406 (sequence 2)
- Language
- German
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406 räischer Sprache. (Ein Mitglied will die Zwischenstücke zwischen Borchu und Schema, so wie zwischen diesen und der Thefilla in der Landessprache). 5. Die Thefilla soll in jedem Abschnitt des Gottesdienstes nur einmal gesprochen werden. 6. Textesveränderungen in den Stellen, wo die Bitte um Wiederherstellung der Thieropfer und die persönliche Rückkehr nach Jerusalem ausgesprochen wird, sind vorzunehmen. 7. In den zu überarbeitenden und neuen Gebetstücken sollen, wie dies bereits in manchen bisherigen Gebeten der Fall ist, ganz besonders zum Ausdruck gebracht werden: die religiöse Mission Israels,, die providentielle Führung in der Geschichte Israels, die großen Principien des Judenthums, nämlich der fortschreitenden Entwickelung, der dereinstigen allgemeinen Herrschaft der Gotteserkenntniß, der Liebe des Rechts und des Friedens (messianische Zeit), der allgemeinen Nächstenliebe u. s. f. II. Am Morgen der drei Feste. 8. Wie am Sabbath, jedoch mit der Fest-Thefilla, dem Halle! (nach Bedürfniß der Gemeinde in hebräischer oder in der Landessprache), dem bestimmten Thorastücke, der besonderen Haftara und anderen, für das Fest bestimmten Liedern. 9. Alle Piutim, sowohl für die Festtage, wie für die Sabbathe sind in Wegfall zu bringen. An den Festtagen ist zwischen die Thefilla und das Halle! eine Festbetrachtung über die specielle Bedeutung des Festes einzuschieben. Geschem und Tal werden durch ein deutsches Gebet ersetzt. Für das Hüttenfest sind die Hoschanas in hebräischer Sprache zu behalten und am Hoschana rabba zu kürzen. III. Am Morgen von Rosch haschana. 1V. Am Rosch haschana und Jom kippur sollen in die Mussaf Thefilla einige besonders hochgehaltene Stücke in hebräischer und Betrachtungen in der Landessprache eingelegt werden, um die erhöhte Bestimmung dieser Feste für das Individuum zum Ausdruck zu bringen. IV. Am Jom kippur. 11. In jeden der vier Abschnitte des Gottesdienstes sollen eine Betrachtung in der Landessprache und Bußgebete in hebräischer oder in der Landessprache je nach der erforderlichen Zeit eingelegt werden. 12. Zwischen Schacharith und Mussaf oder zwischen Mussaf und Mincha soll die feierliche Hascorath Neschamoth (Todtenfeier) abgehalten werden. 13. Die Aboda ist beizubehalten, jedoch sind die Zwischenstücke zu überarbeiten und zu kürzen. V. Am Abend der Sabbathe und Festtage. 14. Für den Abendgottesdienst trägt ein Mitglied darauf an, daß er bestehe in: Lied und Psalm 92, 93 in der Landessprache, Borchu bis zum Schluß der Thefilla, Kiddusch und Kaddisch in hebräischer Sprache, an den Festabenden mit einer Festbetrachtung. Ein anderes Mitglied stimmt hiermit überein, billigt aber auch, daß dem Sabbath je ein Kapitel des üblichen Lech» nerannena, das Lecha dodi gekürzt, der Sabbathpsalm u. s. w. recitirt werden. Das dritte Mitglied will die jetzige Einrichtung beibehalten und nur ein deutsches Einleitungsgebet vor Borchu und ein deutsches Schlußgebet nach Kiddusch eingefügt haben. 15. Ebenso am Borabend von Jom Kippur, jedoch mit ausführlicher dem Fest entsprechender Einleitung, mit Predigt und Bußgebeten, letztere abwechselnd in hebräischer und in der Landessprache. VI. Im Allgemeinen. 16. Es soll vorzugsweise auf einstimmigen Gemeindegesang gehalten werden. 17. Es ist deshalb die Orgel zur erforderlichen Begleitung empfehlenswerth. 18. Mehrstimmiger Chorgesang und weitere musikalische Aufführungen sind nur da zu empfehlen, wo hinreichende Kräfte vorhanden sind; jede profane Musik ist aber durchaus fern zu halten.- Besondere Amendements über Minjan und die zweiten Festtage werden eingebracht werden. Die Gemeinde von Linz in Oberösterreich hat die Beschickung der Synode angemeldet. Ebenso die Gemeinde zu Köln am Rhein. Es laufen in erfreulicher Weise immer mehr Anmeldungen Einzelner, sowohl Rabbinen als Gelehrten, bei uns ein, und zwar aus mehreren europäischen Ländern.