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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-05-25 · Heft 21 (25.5.1869) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 21 (25.5.1869)
Date
1869-05-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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33. Jahrgang. M. LI. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 25. Mai 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einma l Dienstags, in 2 bis 2>/2Bogen. Breis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig Inserate werben mit 1'/» Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen langen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Zur Synodalversamnüung. XVI. — Wie ist den nothleidenden Juden in Weßrußland zu helfen? — Broschürenliteratur. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bonn, Neuß, Aus der Provinz Posen, Ulm, Bernburg. O esterreich isch er Kaiser st aat: Wien, Prag, Pest, Pest-Ofen. Italien: Aus OLeritalien. Rußland: Aus Rußland. Spanien: Madrid. Feuilleton-Beilage: Ein Musikant. — Kleine Mittheilungen. Leitende Artikel. Bonn, 16. Mai. Zur Syno-alversarnmlmkg. XVI. Anträge von der Commission für den öffentlichen Gottesdienst. (Adler. Philippson [Bonn], Zoel.) Die Rabbinerversammlung zn Cassel, indem sie die Berufung einer Synodalversammlung beschloß, sah die letztere nicht als eine Fortsetzung der Rabbinerversammlung an, sondern als eine freie und selbstäudige Versammlung. Indem sie daher Commissionen für bestimmte Zwecke erwählte, hatte sie nur die Absicht, Vorlagen für die Synodalversammlung vorberathen zu lassen, welche dieser das Material für ihre Verhandlungen darbieten könnten. Es steht daher der Synodalversammlung zu, darüber zu beschließen, ob sie überhaupt in diese Gegenstände eiugehen wolle und insbesondere ob sie die, von den Commissionen ausgehenden Anträge zum Gegenstände ihrer Berathungen zu machen Willens sei. Mit diesem Vorbehalte theilen wir die folgenden, von der betr. Commission für den öffentlichen Gottesdienst ausgehenden Anträge mit. Bei der Rabbinerversammlung hatte ihr Mitglied Philippson (Bonn) als Vorlage 30 den öffentlichen Gottesdienst betreffende Fragen eingebracht. Die Versammlung beriech einen Theil derselben und übergab sie zuletzt der gedachten Commission zur Bearbeitung für die Synodalversammlung. Die Mitglieder der Commission einigten sich über die meisten Punkte, über andere in ihrer Majorität, über einige wenige dissentirten sein. Das Folgende ist das Resultat. I. Am Sabbath-Morgen. 1. Alle Vorlesungen aus der Thora geschehen in hebräischer Sprache. Der dreijährige Cyclus ist als die zweckmäßigste Art der durchaus nvchwendigen Kürzung der Thoraverlesung zu empfehlen. 2. Die Haftaroth sind in der Landessprache zn verlesen und eine Auswahl für den dreijährigen Cyclus zu treffen. — Daß diese Auswahl fidt auch auf die Chethnbim erstrecke, dafür stimmten zwei Commissionsmitglieder. 3. Der öffentliche Gottesdienst beginnt mit Borchn ein Einleitungsgebet in der Landessprache ist empfehlenswerth. (Ein Mitglied will noch eine Auswahl der bisherigen Morgengebete). 4. Von Borchn bis zu Ende der Thefilla in heb-

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