Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1869)
- Date
- 1869-05-18
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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394 daß alle Amendements zu Gunsten der Ausschußvorlage zurückgezogen wurden. Ein Hauptmoment dieser Debatte war aber die ausgezeichnete Rede des Ikuterrichtsministers Di-. Hasner. In der Form wie im Inhalt war diese Rede musterhaft, klar und einsichtsvoll, nachdrücklich und doch maßvoll, von einem seltenen Erfolge begleitet. Wir heben nur eine Stelle hervor, welche den Mann characteristrt und von classischer Einfachheit und Schönheit ist. „Ich erinnere mich, daß in früher Zeit meines Lebens die Worte eines unserer größten Denker, die ich in der Vorrede zu seinem Staatsrechte gelesen habe, auf mich in ihrer einfachen Wahrheit einen mächtigen Eindruck gemacht haben. Er sagt: „Im Grunde fühlt sich Jeder wohl im Staate." Und gewiß, meine Herren, fühlt sich Jeder wohl im Staate, und sogar im modernen Staate; dieser moderne Staat ist eben kein künstliches Gebilde, er ist ein natürliches Product historischer Entwickelung, er hat seine Mängel', aber so wie er ist, ist er nothwendig. Er ist so nothwendig, daß unsere autonomen Gestaltungen sehr häufig nur den Namen gewechselt zeigen und mit Nothwcndigkeit in seine Formen hineingerathcn. (Zustimmung links). Reißen Sie der Bevölkerung, reißen Sie der Menschheit überhaupt diesen Staat als Boden von den Füßen und Sie können nicht mehr weiter existiren." (Zustimmung links). — Ja, Oesterreich hat noch schwere Kämpfe vor sich, bevor es zu einer dauerhaften Organisation gelangt sein wird — aber es wird ihm dies gelingen, wenn es von diesem Geiste erfüllt und geleitet wird. Breslau, 26. April. Hinsichtlich der vom Cultusminister an den hiesigen Magistrat gerichteten Anfrage, welcher religiöse Character künftig für die Besetzung des Lehrercollegiums maßgebend sein werde, hat die Stadtverordneten-Versammlung heute in außerordentlicher Sitzung folgende vom Professor Röpell beantragte Resolution angenommen. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt, sie sei mit der Ansicht des Magistrats (wonach die Schulen selbstverständlich den allgemein christlichen Character tragen müßten) unter der Bedingung einverstanden, daß durch die Anerkennung des christlichen Characters der neuen Anstalten die formulirten Forderungen der vollen Confessionslosigkeit in keiner Weise beinträchtigt oder abgeschwächt werden dürfen. Die Stadtverordneten-Versammlung verwahrt sich demnach im Voraus gegen alle aus jener Anerkennung herzuleitenden Forderungen und behielt sich außerdem ausdrücklich vor, bis zu der bevorstehenden Vorlage der Statuten zu prüfen, ob dieselben eine ausreichende Sicherstellung hierfür gewähren. Brieg (Reg.-Bez. Breslau), 5. Mai. (Eingesendet). Ich ersuche Sie, gelegentlich in der A. Z. d. Judenth. darauf ausmersam zu machen, daß der Ausdruck „confessionslose Stiftung" von vielen Seiten nur als „christliche Stiftung" angesehen und verstanden wird, so daß ein der liberalen Partei angehörender hiesiger Richter als seine Ueberzeugung und Meinung ausgesprochen hat, er könne selbst von einem Juden unter solchem Namen errichtete Stiftungen nur für Christen bestimmt erachten. Gelegentlich einer hiesigen Hospitalstiftung konnte ich bei den städtischen Behörden in anderem Sinne nicht reussiren; es werden dort nur katholische und evangelische Personen ausgenommen, auch die Dissidenten sind ausgeschlossen. Sie würden Sich gewiß durch eine kurze Mittheilung in Ihrer Zeitschrift durch die Warnung vor solchen mindestens zweideutigen Ausdrücken ein Verdienst um spätere Generationen erwerben, da die Menge diesen Ausdruck nicht so genau nimmt?) I. M. Boehm, Königl. Lott.-Einnehmer. Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 28. April. Wie bekannt, hat Lenrberg noch kein eigenes Gemeindestatut. Die provisorische Wahl- und Gemeinde-Ordnung vom Jahre 1849 ist hier noch bindend. Nach diesem provisorischen Statute dürfen unter den 106 Gemeinderathsmitgliedern nur 15 Israeliten sich befinden, der Rest muß christlichen *) Wir halten die obige Mittheilung für wichtig und sehr zu berücksichtigen, da in der That Viele unter „ C o n - fessionen" nur die verschiedenen Kirchen des christlichen Religionsbekenntnisses verstehen wollen, und diesen Ausdruck für andere Religionen nicht für gebräuchlich erklären. Nach dem Sinne dieser würde der Ausdruck „ohne Berücksichtigung der Confession" nur auf die christlichen Kirchen sich beziehen, im anderen Falle es aber heißen müssen „ohne Berücksichtigung des Religionsbekenntnisses." Redaction.